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Dreckige Diesel sollen raus aus den Städten

Foto: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Die Deutschen Autofahrer schauten in den vergangenen Tagen gebannt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo nun eine Entscheidung getroffen wurde. (Foto: © Torsten Maue / flickr.com, CC BY 2.0)

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten bestätigt, sollten Städte die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschreiten. Doch es wird Übergangsfristen geben.

27.02.2018 – Bereits im Vorfeld der mit Spannung erwarteten Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht schlug die Diskussion um mögliche Diesel-Fahrverbote hohe Wellen. Nachdem die Richter in Leipzig eine Entscheidung am vergangenen Donnerstag vertagt hatten, kündigte das Verkehrsministerium an, bereits seit Wochen an einer deutschlandweiten Regelung für streckenbezogene Fahrverbote zu arbeiten. Es solle dabei Maßnahmen zu einer gezielten Verkehrslenkung geben und stadtweite Fahrverbote nach Möglichkeit vermieden werden.

Diese Fahrverbote sind nun jedoch rechtlich möglich. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Dienstagmittag die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte in den Städten bereits erfolgreich geklagt und die jeweiligen Bundesländer verpflichtet bei zu hohen Stickstoffdioxidwerten Fahrverbote auszusprechen. Dagegen hatten die Landesregierungen Revision eingelegt. Ohne Erfolg wie die heutige Entscheidung zeigt.

Die Richter plädieren für Übergangsfristen

Zwar halten die Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts die Fahrverbote für zulässig, verweisen aber darauf, dass Stuttgart und Düsseldorf ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen müssten. So sollten Anfangs nur phasenweise Fahrverbote eingeführt und Übergangsfristen möglich gemacht werden. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen für bestimmte Gewerbe geben.

Für die Deutsche Umwelthilfe indes bedeutet die heutige Entscheidung nur ein Anfang für deutschlandweite Fahrverbote in Städten und Kommunen, die den zulässigen Grenzwert für Stickstoffdioxide von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel nach geltendem EU-Recht überschreiten. Diese sind nach Aussage von Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, nun möglich. In einem Interview aus dem Gerichtssaal bestätigte er, dass Fahrverbote in Städten – streckenbezogen wie zonal – zulässig sind. „Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung“, so Resch.

Auch Annalena Baerbock, Vorsitzende der Grünen, ging mit Union und SPD hart ins Gericht. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk kritisierte Sie deren Untätigkeit in der Diesel-Abgasaffäre. „Seit drei Jahren wissen wir, dass es hier ein Problem gibt. Es liegen Vorschläge auf dem Tisch, wie die blaue Plakette und vor allen Dingen Hardware-Nachrüstung“, so die Grünen-Vorsitzende. Um Fahrverbote zu vermeiden müssten für Baerbock Hardware-Nachrüstungen der manipulierten Fahrzeuge unverzüglich kommen – auf Kosten der Autohersteller.

Es bleibt Zeit für Nachrüstungen

Zeit für Nachrüstungen bliebe den Autoherstellern noch. Im Fall Stuttgart stellten die Bundesverwaltungsrichter konkrete Fahrverbote nur für Diesel mit Abgasnorm 4 oder schlechter in Aussicht. Euro-5-Diesel wären erst ab September 2019 betroffen. Diesel mit Abgasnorm 6 dürften weiterhin uneingeschränkt in allen deutschen Innenstädten fahren. Unklar ist noch wie die Einhaltung der Fahrverbote künftig überprüft wird. Jürgen Resch forderte wiederholt die Einführung einer blauen Plakette für Autos mit geringem Stickoxid-Ausstoß.

„Wir kämpfen nicht gegen den Diesel sondern für saubere Luft“, betonte Resch nach der Entscheidung von Leipzig. Er gab sich zuversichtlich, dass es jetzt möglich sei die Automobilhersteller zu zwingen einen Teil ihrer Gewinne auszuzahlen und dafür zu verwenden, dass die betroffenen Autos nachgerüstet werden. Bislang sträubten sich die Autohersteller in Deutschland dagegen und boten lediglich wenig nützliche Software-Updates an. mf


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