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Gericht ordnet bessere Luft an

Fahrverbot für alte Diesel: Hessen wurde gerichtlich dazu verurteilt, kurzfristig alle zumutbaren Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen, um die Stickstoffdioxidbelastung in Limburg und Offenbach auf den gesetzlichen Grenzwert zu reduzieren.

09.10.2015 – Die Landesregierung Hessen hat zwei Gerichtsverfahren wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte verloren. Sie ist nun verpflichtet, umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um für bessere Luft in den Städten Limburg und Offenbach zu sorgen. Kläger war die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bereits im November 2013 hatte sie Klage wegen der schlechten Luft in Offenbach eingereicht. Im Februar 2015 dann hatte der Verband auch wegen anhaltender zu hoher Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) in Limburg an der Lahn geklagt. Die bisher umgesetzten Maßnahmen, so die Auffassung der DUH, hätten in beiden Städten die Luftqualität nicht genügend verbessert und schützten die Gesundheit der Einwohner nicht ausreichend. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/m3. Sowohl Limburg als auch Offenbach überschreiten diesen seit 2010 konstant.

„Der Richterspruch ist eine Ohrfeige für die hessische Landesregierung“, so Jürgen Rentsch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden betonte, Hessen sei verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, der dafür sorgt, dass der Grenzwert „im Rahmen des tatsächlich Möglichen und rechtlich Verhältnismäßigen“ eingehalten wird. Das Umweltministerium in Hessen muss jetzt einen Zeitplan vorlegen, der zeigt, mit welchen Maßnahmen die Luft in Limburg und Offenbach bis zu den geltenden Grenzwerten verbessert wird. Das Gericht machte deutlich, dass es finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte nicht als Argument gelten lässt, um von den notwendigen Maßnahmen abzusehen. Die Haltung der Bundesregierung, die argumentiert hatte, dass mit einer Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes an den entsprechenden Messstandorten nicht vor 2020 zu rechnen sei, bezeichnete das Gericht als rechtswidrig.

Im Juni 2015 hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es permanent die NO2-Grenzwerte überschreitet. Hauptursache für die dreckige Luft sind die Emissionen aus dem Verkehr, in erster Linie von Diesel-Fahrzeugen. Die EU-Kommission schlug verschiedene Maßnahmen vor: Dieselfahrzeuge könnten in städtischen Gebieten beispielsweise verboten und Hybrid- oder Elektroautos, die ohne oder mit wenig Schadstoffausstoß betrieben werden, könnten stärker gefördert werden.

Im September 2013 stärkte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen und ermöglichte ihnen, unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen zu lassen. Hintergrund war eine Klage der DUH gegen das Land Hessen wegen anhaltender Luftschadstoffbelastung in Darmstadt. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gewährt wie zahlreiche andere Urteile davor ein Recht auf saubere Luft“, erklärte Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die Klage der DUH eingereicht hatte. rr


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