Wende im WattGericht ordnet sofortigen Stopp der Ölförderung im Wattenmeer an

Sonnenuntergang im Wattenmeer vor Büsum: Im Vordergrund einige Möwen, am Horizont die Bohrinsel Mittelplate.
Die Mittelplate-Plattform im Nationalpark Wattenmeer darf ohne rechtssichere FFH-Prüfung kein Öl mehr fördern (Bild: Dirk Ingo Franke / CC BY-SA 3.0 / via Wikimedia Commons).

Die Offshore-Ölförderung auf der Mittelplate im Wattenmeer steht ab sofort still, weil eine jahrzehntelang überfällige Umweltprüfung fehlt. Ein Sieg für den Naturschutz und gegen fossile Ausnahmen.

02.03.2026 – Die Offshore-Ölförderung der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer muss auf gerichtliche Anordnung mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Es folgte der Argumentation des Umweltverbandes, wonach der bisherige Betrieb rechtswidrig war, da eine zwingend erforderliche Umweltprüfung fehlte. Die Onshore-Förderung auf dem Bohrplatz Dieksand im selben Ölfeld ist nicht betroffen.

Jahrzehntelange Versäumnisse im Naturschutz

Das Wattenmeer genießt als UNESCO-Weltnaturerbe seit 2009 den höchsten internationalen Schutzstatus, womit jede industrielle Tätigkeit in diesem Raum strengsten völker- und europarechtlichen Bestimmungen unterliegt. Zudem unterliegt das Gebiet bereits seit 1998 als Schutzgebiet der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und ist seit 2001 als Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Für die seit 1987 bestehende Bohrinsel Mittelplate wurde dennoch nie eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, bei der mögliche Beeinträchtigungen für das Ökosystem untersucht werden. Der aktuelle Gerichtsbeschluss stellt klar, dass eine industrielle Nutzung ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung nicht länger zulässig ist.

Zwar wurde die Anlage 1987 und damit vor Einrichtung des Schutzgebiets genehmigt. Doch das EU-Recht und in Verlängerung die FFH-Richtlinie, verpflichtet die Mitgliedstaaten, auch bestehende Projekte einer Prüfung zu unterziehen, wenn sie erhebliche Auswirkungen auf ein neu ausgewiesenes Schutzgebiet haben könnten. Ein Bestandsschutz gilt also nicht. Das Gericht stellte klar, dass eine Bestandsprüfung alle zwei Jahre notwendig ist, um die Verträglichkeit mit den Schutzzielen des Weltnaturerbes sicherzustellen.

Ölförderstopp ohne Aufschub

Die Entscheidung ist sofort vollziehbar, was bedeutet, dass eine mögliche Beschwerde gegen den Beschluss keine aufschiebende Wirkung hat. Die Offshore-Förderung der Mittelplate muss unterbrochen werden, während die notwendigen Prüfungen nachgeholt und mögliche Beschwerden bearbeitet werden.

Eine Wiederaufnahme der Förderung ist laut Gericht erst dann möglich, wenn rechtssicher nachgewiesen wurde, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Ökosystem zu erwarten sind. Dieser Nachweis gilt als hohe Hürde, da Experten seit langem vor stetigen Belastungen durch den Förderbetrieb warnen. Insbesondere der Lärmpegel und die Lichtverschmutzung der Plattform stehen in der Kritik, da sie die Orientierung von Meeressäugern und den Millionen von Zugvögeln, die das Wattenmeer als Rastplatz nutzen, empfindlich stören können.

Mehr zum Thema

Ein Mann mittleren Alters steht vor einem historischen Gebäude mit einer großen, reich verzierten Holztür und heller Steinfassade. Er trägt einen dunklen, knielangen Mantel über einem Anzug mit Krawatte.
Gas-Bohrungen vor Borkum

Niedersachsens Ministerpräsident wegen Verbindungen zu Gas-Konzern in der Kritik

Hat sich der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies Zahlen des niederländischen Konzerns One-Dyas zu Eigen gemacht, um das Gas-Projekt vor Borkum voranzutreiben? Das legen interne Regierungsdokumente nahe.

Weltnaturerbe Wattenmeer

Das schleswig-holsteinische Wattenmeer ist nicht nur ein Nationalpark, sondern Teil eines weltweit einzigartigen Gezeitensystems. Als Rast- und Mausergebiet ist es für über zehn Millionen Zugvögel auf dem Ostatlantischen Zugweg lebensnotwendig. Die Region beheimatet zudem die größte Seehundpopulation der deutschen Küste und dient als Kinderstube für zahlreiche Fischarten der Nordsee. Bereits 2023 und zuletzt im Sommer 2025 stellte das UNESCO-Welterbekomitee klar, dass industrielle Rohstoffgewinnung mit dem Status eines Weltnaturerbes unvereinbar ist.

„Die Ölförderung durch die veraltete Plattform Mittelplate bedeutet ein enormes Risiko für alles Leben im Wattenmeer“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Mit jedem Tag steigt die Gefahr eines Unfalls. Die Folgen einer Ölpest wären für das Wattenmeer und seine Funktion katastrophal – Millionen von Wattwürmern, aber auch Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale würden ihre Nahrungsquelle und Lebensgrundlage im Watt verlieren.“

Ausstieg aus Öl und Gas

Die Mittelplate ist das mit Abstand größte Ölfeld Deutschlands und macht mit ca. 900.000 Tonnen mehr als die Hälfte der bundesweiten Förderung aus. Heimische Förderung deckt allerdings nur etwa 1,1 bis 1,2 Prozent des deutschen Rohölbedarfs, die restlichen 98 Prozent werden importiert. Zehn bis 15 Millionen Tonnen Öl gelten in der Mittelplate noch als förderbar. Im Mai 2024 hatte die schleswig-holsteinische Landesregierung die Erweiterung der Förderung abgelehnt. Somit soll die deutsche Ölförderung im Wattenmeer im Jahr 2041 beendet werden.

Zu spät, kritisieren Umweltschützer. Die DUH fordert über den Fall hinaus den dauerhaften und vollständigen Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer.

„Die Mittelplate-Entscheidung zeigt vor allem eins: Die fossile Ära in Deutschland muss enden – nicht irgendwann, sondern jetzt“, sagt Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH. „Die Pläne der Bundesregierung, mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Öl- und Gasheizung zu retten, sind völlig aus der Zeit gefallen. Von der Bundesregierung fordern wir, endlich den schrittweisen Ausstieg aus Öl und Gas verantwortungsbewusst vorzubereiten, anstatt die Hand mit politisch gewollten Rückschritten wie dem Heizungsgesetz schützend über fossile Geschäftsmodelle und Umweltzerstörung zu halten.“ jb

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

max 2.000 Zeichen