Düngegesetz-Novelle 2026: Keine wirksame Düngepolitik

Die Bundesregierung will die Stoffstrombilanz offiziell streichen. Umweltverbände und der BDEW kritisieren, dass mit dem geplanten Wirkungsmonitoring weder Überdüngung und Nitratüberschuss verhindert noch der Gewässerschutz gewährleistet werden kann.
14.09.2026 – Mit der Novelle des Düngegesetzes soll die verpflichtende betriebliche Nährstoff- und Stoffstrombilanz ganz gestrichen werden. Abgeschafft wurde sie bereits im Sommer 2025, nun soll auch die Vorgabe aus dem Gesetz fallen. Die Stoffstrombilanz erfasste Stickstoffüberschüsse auf Betriebsebene. Landwirt:innen, die zu viel düngen, konnten so zur Verringerung verpflichtet werden.
Die Bundesregierung plant, stattdessen ein staatliches Wirkungsmonitoring einzuführen. Dieses soll die Auswirkungen der Düngeverordnung auf die Umwelt und den Nährstoffeintrag auf Basis von Daten und Indikatoren überprüfen, ohne die einzelnen Betriebe gleichermaßen mit Buchführungspflichten zu belasten.
Landwirtschaftliche Verbände wie der Deutsche Bauernverband begrüßen den Entwurf als Schritt zu mehr Praxistauglichkeit und Bürokratieabbau. Umweltverbände wie die DUH und der BUND sowie Wasserverbände warnen, dass so die Verursacher von Überdüngung kaum noch direkt nachvollziehbar seien. Der Grundwasserschutz könne nicht ausreichend gewährleistet oder Ökosysteme geschützt werden. Konkrete Vorgaben zur Ausweisung der besonders belasteten Gebiete, sogenannte ‚rote Gebiete‘, seien zudem unzureichend geregelt. Die DUH warnt, dass Deutschland damit auch weiterhin gegen die EU-Nitratrichtlinie verstoße.
Nitrat reduzieren
Unklar ist derzeit auch, wie die Bundesregierung den notwendigen Nitrataktionsplan umsetzen will, ohne zu erfassen, wer Nitrat in die Umwelt bringt. Nitrat ist eine Verbindung aus Stickstoff und Sauerstoff. Bodenbakterien wandeln reinen Stickstoff über Zwischenstufen wie Ammonium und Nitrit in Nitrat um. Nitrat ist eine der schädlichsten Stickstoffverbindung, die im besonderen Böden und Gewässern verseucht.
Die EU-Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente des Gewässerschutzes und schreibt für Grundwasser maximal 50 Milligramm pro Liter vor. Deutschland versäumt diese Pflicht seit Jahren. Erst im vergangenen Jahr ordnete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage der DUH an, dass die Bundesregierung eine Nitratrichtlinie aufstellen und gegen Verstöße vorgehen muss.
„Wer die Nitratrichtlinie jetzt nicht wirksam umsetzt, riskiert nicht nur weiter anhaltende Nitratbelastungen, sondern auch eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission“, warnt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Auch der BDEW spricht sich klar für eine transparente Stoffstrombilanz aus, um überschüssige Nitrateinträge aus der Landwirtschaft zu erkennen und zu reduzieren.
Ohne Nährstoffbilanz keine wirksame Düngepolitik
Nur mit einer verpflichtenden, einzelbetrieblichen Bilanzierung aller relevanten Nährstoffe lasse sich steuern, wo wie viel gedüngt werde – und verhindern, dass Nitrat und andere überschüssige Nährstoffe das Grundwasser verschmutzen, erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). „Ein reines Monitoring, wie jetzt in der Novelle geplant, wird wenig bringen und ist nicht verursachergerecht. Damit werden Verschmutzungen des Wassers dokumentiert, anstatt sie zu vermeiden. An eine echte Bilanzierung ließen sich zudem auch gezielt Anreize knüpfen, etwa Bonus-Malus-Systeme für besonders gewässerschonende Betriebe.“
„Noch immer gelangen große Mengen Stickstoff in Grund- und Oberflächengewässer, Nord- und Ostsee bleiben massiv belastet“, kritisiert Laura Henningson, stv. Teamleiterin Landnutzung im NABU-Bundesverband. Die aktuelle globale Lage zeige einmal mehr, wie abhängig und anfällig die Landwirtschaft von externen Unsicherheiten und hohen Düngemittelpreisen sei. Statt allein auf günstigere Betriebsmittel zu setzen, wie es der EU-Fertilizer Action Plan vorsehe, brauche es mehr Effizienz und Suffizienz im Umgang mit Nährstoffen. „Fruchtbare Böden und Wirtschaften in Kreisläufen schafft eine unabhängige und resiliente Landwirtschaft.“
Tote Zonen in der Ostsee
Tatsächlich sind mehr als 90 Prozent der Ostsee überdüngt. Dadurch entstehen sogenannte tote Zonen – sauerstoffarme oder teils sauerstofffreie Wasserschichten, in denen weder Fische noch Pflanzen überleben können.
„Die Überdüngung raubt jeglichem Leben in der Ostsee den Sauerstoff“, sagt Lasse van Aken, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. Ein Expeditionsteam hatte erst kürzlich tote Zonen in der Ostsee dokumentiert. „Verantwortlich ist die intensive Landwirtschaft, vor allem die industrielle Tierhaltung.“ Der Staat müsse wissen, wer wie viele Nährstoffe ausbringt. Sich nur auf das Wort der landwirtschaftlichen Betriebe zu verlassen, wie Landwirtschaftsminister Alois Rainer es vorhabe, sei unverantwortlich.
Stickige Luft, stickiger Boden, stickiges Wasser …
Zu viel Stickstoff belastet die Umwelt – er reduziert die Biodiversität und verunreinigt Luft, Grundwasser und Böden. In Gewässern führt dies etwa zu Sauerstoffmangel und damit zu Fische- und Pflanzensterben. Stickstoffdioxide tragen zur Feinstaubbelastung und Bildung von bodennahem Ozon bei, und das beim Düngen freigesetzte Lachgas (Distickstoffmonoxid) trägt als Treibhausgas direkt zur Klimakrise bei.
Der weltweite massenhafte Einsatz von Dünger führte zwischen den 1950er und den 1990er Jahren zunächst zu einer Verdoppelung der Ernteerträge. Doch obwohl Ernteerträge nicht weiter steigen, steigt die Verwendung von Dünger pro Hektar weiter an. In vielen Regionen wird zudem eine strukturarme Landwirtschaft mit Monokulturen und großen Flächen ohne Hecken betrieben. Fruchtfolgen werden im Anbau nicht gewechselt, wodurch ein immer höherer Einsatz von Stickstoffen und Pestiziden notwendig wird.
Im Ramen der Farm-to-Fork-Strategie fordert die EU, den Düngemitteleinsatz bis 2030 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. In Deutschland haben landwirtschaftliche Betriebe seit 2018 eine sogenannte Stoffstrombilanz erstellt, in der festgehalten wurde, welche Nährstoffe in welchen Mengen von dem Hof etwa als Dünger ausgebracht wurde, minus des Stickstoffs, der dem Boden etwa über das Pflanzenwachstum entzogen wird. Diese Regelung hat Landwirtschaftsminister Alois Rainer kurz nach seinem Amtsantritt im Sommer 2025 gekippt.
Die Novelle des Düngegesetzes wurde vom Bundeskabinett bereits im Frühjahr 2026 beschlossen und im Sommer im Bundestag debattiert. Vergangene Woche fand eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss statt. Julia Broich




















































