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Transformationsprozesse mit KIKünstliche Intelligenz umweltgerecht gestalten

Zwei Hände halten ein Laptop, auf dem Bildschirm eine grafische Darstellung eines grünen Feldes und der Schrift „AI“
KI in der Landwirtschaft: Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme beeinflussen auch zentrale umweltrelevante Prozesse und können entscheiden, wie bspw. Felder bewässert werden. (Foto: Ausschnitt (Waqar Mujahid on Unsplash)

Die Diskussion über KI konzentriert sich derzeit auf Energieverbrauch und CO₂-Emissionen. Sozio-technisch vermittelte Umweltwirkungen werden bislang kaum erfasst. Das Öko-Institut hat untersucht, wie Umweltrecht auf diese Entwicklung reagieren kann.

04.12.2025 – Wenn es um Künstliche Intelligenz (KI) geht, laufen derzeit alle heiß: Keiner will den Anschluss verpassen. Kritisch diskutiert wird dabei aber auch der enorme Verbrauch von Energie und Ressourcen. Doch die ökologisch entscheidenderen Herausforderungen liegen tiefer, sagt das Öko-Institut: Algorithmenbasierte Entscheidungssysteme (ADS) prägen, zunehmend auf der Basis von KI, menschliches Verhalten und gesellschaftliche Prozesse. Dadurch entstehen sozio-technisch vermittelte Umweltwirkungen, die das bestehende Umweltrecht bislang kaum erfasst.

In einer neuen Studie hat das Öko-Institut daher gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen UfU e.V. der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) sowie Experten und Expertinnen des DFKI, der Jade Hochschule und des IOW Rostock untersucht, wie das Umweltrecht weiterentwickelt werden kann, um auf diese Entwicklung zu reagieren.

Blinde Flecken im Rechtsrahmen

Weder die europäische KI-Verordnung noch das Umwelt-, Produkt- oder Haftungsrecht bilden die ökologischen Risiken und Potenziale digitaler Steuerungssysteme bisher angemessen ab, so die Studie. Technik- und Umweltrecht weisen hier blinde Flecken auf: Ökologische Risiken blieben vielfach unbeachtet und nachhaltige Innovationsmöglichkeiten würden kaum genutzt.

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ADS beeinflussen bereits heute zentrale umweltrelevante Prozesse und entscheiden wie Warenströme gelenkt, Felder bewässert oder Konsumangebote platziert werden. Sie verändern Routinen, verschieben Anreize und verfestigen Verhaltensmuster. Der Bericht zeigt, dass solche digital geprägten Pfadabhängigkeiten auch eine verfassungsrechtliche Dimension haben: Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts verlangt, ökologische Risiken frühzeitig zu begrenzen und technologische Potenziale zu nutzen, um die Freiheitsräume künftiger Generationen nicht unzulässig einzuengen. „Wenn ADS gesellschaftliche Prozesse langfristig prägen, muss der Gesetzgeber früh handeln – nicht erst, wenn Fehlentwicklungen kaum mehr reversibel sind“, sagt Projektleiter Peter Gailhofer, Forschungskoordinator Ethik und Governance der Digitalisierung beim Öko-Institut.

Umweltrechtliche Lücken identifizieren

Die Studie entwickelt dafür einen innovativen methodischen Ansatz: ADS werden als Technologien mit ökologisch positiven und negativen Wirkungen betrachtet, die rechtlich gestaltbar sind. Das entwickelte Bewertungsraster vergleicht die umweltrechtlichen Ziele und Instrumente des Umweltrechts mit den Funktionsweisen algorithmischer Systeme. Es stellt dem rechtlich geforderten Verhalten ein realistisch erwartbares Systemverhalten gegenüber und zeigt so, wo die blinden Flecken der Rechtsinstrumente liegen.

Ziel ist es, die „ADS-Fitness“ des Umweltrechts zu bestimmen: An welchen Stellen werden bestehende umweltrechtliche Instrumente den besonderen Steuerungslogiken von ADS bereits gerecht und wo sollten sie angepasst werden. „Damit erhält die Rechtspolitik ein Werkzeug, um bestehende umweltrechtliche Instrumente systematisch in ihren Wirksamkeitschancen zu bewerten und weiterzuentwickeln,“ erklärt Gailhofer.

Die Autoren der Studie empfehlen ein lern- und anpassungsfähiges Regulierungssystem, das frühzeitig ansetzt, um Wissen zu Risiken und Potenzialen von ADS zu generieren und Unsicherheiten zu verringern. So bleiben regulatorische Gestaltungsspielräume offen. Auf dieser Basis könnte ein Instrumentenkasten entstehen, der die Weiterentwicklung des Umweltrechts an digitalen Steuerungsprozessen ausrichtet. Statt einer „großen“ übergeordneten Regulierung sollten bestehende Fachgesetze so erweitert werden, dass sie mit ADS umgehen können – passgenau und anschlussfähig an vorhandene Vollzugsstrukturen, empfehlen die Studienautoren.

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Umweltrecht an künstliche Intelligenz anpassen

Eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung des Umweltrechts spielt eine Daten-Governance. „ADS sind nur so gut wie die Daten, auf denen sie basieren,“ sagt Gailhofer. „Deswegen hängt ihre ökologische Ausrichtung maßgeblich davon ab, welche Daten verfügbar sind, wie sie geteilt werden und wer über sie verfügt.“ Der Bericht schlägt deshalb vor, eine Daten-Governance-Regelung auch für umweltrechtliche Gesetze in Erwägung zu ziehen, um sicherzustellen, dass Umweltrisiken wie auch Umweltentlastungspotenziale durch Trainings- Test- und Validierungsdaten berücksichtigt werden.

Weitere Vorschläge betreffen etwa vorsorgliche Verfahren zur Bewertung ökologisch relevanter KI-Anwendungen, gesetzliche Vorgaben zu umweltrechtlichen Zielfunktionen („Sustainability by Design“) sowie partizipative und informationsbezogene Elemente. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf sektorspezifische Ergänzungen in bestehenden umweltrechtlichen Regelwerken. Die Studie verdeutlicht, an welchen Punkten das Umweltrecht ergänzt werden sollte, um technologische Entwicklungen rechtzeitig in nachhaltige Bahnen zu lenken. So können ökologische und digitale Transformation miteinander verzahnt werden: Als echte Twin Transition, die Risiken begrenzt und Potenziale nachhaltig erschließt.

Die Studie entstand im Öko-Institut e.V. Zum Download der Studie:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltrechtliches-regulierungskonzept-fuer

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