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Naturschutz versus Fossile KonzerneNeuer Eilantrag gegen Förderplattform Mittelplate im Wattenmeer

Schild mit Aufschrift „Nationalpark Wattenmeer“ auf einem Küstenstreifen mit Wiese mit grasenden Schafen und Blick auf das Meer
Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate liegt mitten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und verursacht große Belastungen durch Bohr- und Förderbetrieb. (Foto: Baldhur, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons)

Die DUH fordert den sofortigen Stopp von rechtswidriger Ölförderung im Wattenmeer und erweitert ihre Klage auf den neuen Hauptbetriebsplan 2026 bis 2028 des Ölkonzerns Harbour Energy. Die erforderliche Naturverträglichkeitsprüfung fehle erneut.

06.08.2026 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht weiterhin gerichtlich gegen die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer vor. Die DUH hat ihre Klage gegen den bisherigen Hauptbetriebsplan 2024 bis 2026 auf den neu zugelassenen Hauptbetriebsplan für die Jahre 2026 bis 2028 erweitert. Auch für diesen wurde nach Kenntnis der DUH weder eine FFH-Verträglichkeitsprüfung noch eine Vorprüfung durchgeführt. Eine solche Prüfung ist nach deutschem und europäischem Naturschutzrecht erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebiets, wie im vorliegenden Fall, nicht sicher ausgeschlossen werden können.

Nach Auffassung der DUH darf sich das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit des Betriebsplans nicht dadurch entziehen, dass zeitlich befristete Betriebspläne enden und durch neue, inhaltlich vergleichbare Zulassungen ersetzt werden.

Am 26. Februar 2026 hatte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein aufgrund der fehlenden Naturverträglichkeitsprüfung im Eilverfahren einen sofortigen Förderstopp der Plattform angeordnet. Der Vollzug dieses Beschlusses wurde jedoch vom Oberverwaltungsgericht Schleswig am 6. März 2026 vorläufig ausgesetzt. Die DUH hat am 31. Juli 2026 parallel zur Klageerweiterung einen neuen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht, um die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Zulassung des neuen Hauptbetriebsplans wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung über die Klage dürfte die Ölförderung nicht fortgesetzt werden.

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„Noch immer wird im Weltnaturerbe Wattenmeer Öl gefördert, ohne die Auswirkungen auf Natur und Artenvielfalt überhaupt zu prüfen“, mahnt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Der britische Ölkonzern Harbour Energy und das Landesamt schreiben mit dem neuen Hauptbetriebsplan genau den rechtswidrigen Zustand fort, gegen den wir bereits gerichtlich vorgegangen sind. Nachdem der ausgelaufene Hauptbetriebsplan vor Gericht als rechtswidrig festgestellt wurde, darf die Genehmigungsbehörde nicht einfach einen neuen Hauptbetriebsplan zulassen, der die Belange des Naturschutzes erneut ignoriert. Mit der Klageerweiterung und dem neuen Eilantrag machen wir deutlich: Durch den bloßen Austausch eines befristeten Betriebsplans wird aus einem rechtswidrigen Vorgehen kein rechtmäßiger Betrieb.“

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Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate liegt mitten im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Plattform verursacht Belastungen durch Bohr- und Förderbetrieb, Schiffsverkehr, Lärm und Licht und bringt außerdem das Risiko einer Havarie und Ölpest mit sich. Betroffen sind unter anderem Seehunde, Kegelrobben, Schweinswale, Seegraswiesen sowie zahlreiche Rast- und Zugvögel. Das Gebiet ist seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Als sogenanntes Natura-2000-Gebiet ist es Teil eines EU-weiten Netzes von Schutzgebieten, das der Erhaltung bedrohter Arten und Lebensräume dient. Eine umfassende FFH-Verträglichkeitsprüfung des seit 1987 laufenden Förderbetriebs wurde dennoch bislang nicht durchgeführt.

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„Auf dem Papier hat das Wattenmeer den höchsten Schutzstatus. Trotzdem wird die Ölförderung auf der Mittelplate seit Jahrzehnten behandelt, als würden diese Schutzvorschriften dort nicht gelten“, kritisiert Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, das Vorgehen des Energiekonzerns. „Die gesetzlich vorgeschriebene FFH-Verträglichkeitsprüfung ist keine Formalie, sondern das zentrale Instrument, um irreversible Schäden an geschützten Lebensräumen zu verhindern. Solange eine rechtmäßige Prüfung fehlt, darf die Förderung nicht fortgesetzt werden. Alles andere würde den Schutzstatus des Wattenmeeres faktisch entwerten.“
Hier geht’s zum DUH-Hintergrundpapier zur Förderplattform Mittelplate.

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