Geplante Rodungen im Hambacher ForstMögliches Gefälligkeitsgutachten für RWE
05.05.2018 ‐ Aufgrund eines von RWE in Auftrag gegebenen Gutachtens darf der Energiekonzern ab Oktober wieder im Hambacher Forst roden. Der BUND NRW hält das Gutachten jedoch für wissenschaftlich nicht nachvollziehbar und hat erneut Klage eingereicht.  




























































