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So könnte Power to Gas Marktreife erlangen

Anwendungsfelder von Power to Gas. (Bild: © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / www.powertogas.info)
Anwendungsfelder von Power to Gas. (Bild: © Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) / www.powertogas.info)

Power to Gas bietet die fantastische Möglichkeit, Ökostrom langfristig zu speichern. Doch die Technologie lohnt bislang nicht. Mitglieder der dena-Strategieplattform Power to Gas zeigen auf, was sich ändern müsste, damit Power to Gas marktreif wird.

21.06.2015 – Power to Gas kann bereits vorhandene Erdgasinfrastrukturen nutzen und hat, theoretisch, sehr gute Aussichten, zu einer der Schlüsseltechnologien der Energiewende zu werden. Denn mithilfe des Verfahrens lässt sich Strom aus Erneuerbaren Energien in Wasserstoff oder synthetisches Erdgas umwandeln und im Erdgasnetz speichern. Eine fantastische Möglichkeit, um große Mengen Strom aus Erneuerbaren Energien langfristig zu speichern. Der Haken? Unter den aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen lohnt sich der Einsatz entsprechender Anlagen nicht. Das bedeutet, kaum jemand investiert in die Technologie. Um Power to Gas zur Marktreife zu verhelfen, müsste der energiewirtschaftliche Rahmen verändert werden.

Die Mitglieder der dena-Strategieplattform Power to Gas haben sich Gedanken gemacht und zeigen auf, was sich ändern müsste, damit Power to Gas marktreif werden könnte. Die fünf Stellschrauben lauten:

1.    Wasserstoff und Methan aus Erneuerbaren Energien als Biokraftstoffe anerkennen
Die novellierten EU-Richtlinien über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen müssten schnell in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies könnte über das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geschehen. Wichtig ist nach Einschätzung der Dena, dass die Liste der Biokraftstoffe um erneuerbare Kraftstoffe erweitert wird, die nicht aus Biomasse, sondern mittels erneuerbaren Stroms hergestellt werden.

2.    Anreize zur Flexibilisierung des Stromsystems schaffen
Das Vergütungssystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) setzt laut Dena bislang keine Anreize, um Strom zu speichern. Die Härtefallregelung im EEG verhindere, dass Speicherlösungen entwickelt und eingesetzt werden. Tatsächlich wird grüner Strom aktuell auch dann vergütet, wenn er gar nicht verbraucht oder in das Netz eingespeist werden kann. Die Dena fordert deswegen: Diese Regelung muss überarbeitet werden, um einen Anreiz für die Stromspeicherung zu schaffen.

3.    Markteinführung von erneuerbarem Wasserstoff und Methan bis 2022 politisch sicherstellen
Um eine breite Markteinführung von Power to Gas bei wirtschaftlichem Anlagenbetrieb zu ermöglichen, sind laut Dena politisch unterstütze Maßnahmen notwendig. Dazu gehöre, die Mehrfachanrechnung erneuerbarer Gase im Kraftstoffmarkt im nationalen Recht zügig umzusetzen. Dadurch könne es gelingen, bis zum Jahr 2022 Power to Gas-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 1.000 Megawatt in Deutschland aufzubauen.

4.    Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff verlängern
Die Dena-Experten schlagen zudem vor, die Energiesteuerermäßigung für Erdgas- und Autogaskraftstoffe, die Ende 2018 auslaufen soll, zu verlängern. Die Politik solle bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2016 darauf hinwirken.  

5.    Energiespeicher von Letztverbraucherabgaben befreien
Power to Gas-Anlagen sind nach Ansicht der Dena-Experten keine Letztverbraucher und sollten zukünftig auch nicht mehr als  solche eingestuft werden. Dadurch würden sie von Abgaben und Umlagen für den Strombezug, die nicht sachgerecht sind, entlastet.

Bislang gibt es in Deutschland wenige Pilotprojekte, die sich der Technologie widmen. Im Energiepark Mainz beispielsweise soll Wasserstoff mithilfe von umweltfreundlich erzeugtem Strom aus Windkraftanlagen hergestellt werden. Die Power-to-Gas-Anlage verfügt über neuartige Systemkomponenten und wird die bislang größte ihrer Art sein. Ihr Grundstein wurde vergangenes Jahr gelegt. rr

Pilotprojekte für Power to Gas finden Sie hier.


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