MeeresschutzUN-Abkommen zum Schutz der Hochsee tritt in Kraft

Mobula-Rochen springt aus dem Wasser
Am 17. Januar tritt das UN-Hochseeschutzabkommen in Kraft. Damit wird der erste völkerrechtliche Rahmen für den Meeresschutz auf Hoher See geschaffen (Bild: Getty Images / Unsplash+ Lizenz).

Ende der Woche tritt das UN-Hochseeschutzabkommen in Kraft. Nach jahrzehntelangen Verhandlungen sollen damit erstmals verbindliche Regeln für Schutzgebiete, Umweltprüfungen und die Nutzung der Hohen See geschaffen werden.

14.01.2026 – Nach 20 Jahren Verhandlungen tritt das UN-Hochseeschutzabkommen am kommenden Samstag, 17. Januar 2026, in Kraft. Das globale Meeresabkommen soll künftig verbindlich regulieren, wie die Hochsee genutzt und geschützt wird. Leitziel ist, bis 2030 30 Prozent der Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Das Abkommen gilt unter Umwelt- und Klimaexperten als Meilenstein.

Die Hohe See ist Heimat zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und zugleich ein entscheidender Faktor für das Weltklima. Als natürlicher Puffer nehmen die Ozeane rund 30 Prozent der vom Menschen freigesetzten Kohlendioxidemissionen und über 90 Prozent der überschüssigen Wärme aus der Atmosphäre auf.

Der offizielle Name des Hochseeschutz-Abkommens lautet Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction (BBNJ-Agreement). Es ergänzt das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS).

Ein völkerrechtlicher Rahmen für den Hochseeschutz

Die internationale Staatengemeinschaft hatte sich Anfang 2023 auf ein Abkommen zum Schutz der Hochsee geeinigt. Anschließend begannen die 145 Staaten, die das UN-Abkommen zum Hochseeschutz unterzeichnet hatten, es zu ratifizieren. Im vergangenen September wurde die notwendige Schwelle von 60 Ländern erreicht, um das Abkommen in Kraft zu setzen. Auch Deutschland hat das Abkommen unterschrieben, und das Bundeskabinett im Dezember zwei dafür notwendige Gesetzesentwürfe beschlossen. Eine erste Lesung im Bundestag soll noch im Januar stattfinden.

Das Abkommen schreibt noch keinen standardisierten Rahmen oder verbindliche Leitlinien vor. Ausgestaltung und Durchsetzung der Ziele hängen daher stark vom Engagement der Mitgliedstaaten ab. In diesem Jahr soll es eine erste Ocean COP geben, also die erste Vertragsstaatenkonferenz, die über konkrete Schutzgebiete berät und entscheidet. Teilnehmen und mitentscheiden können alle Länder, die das Abkommen ratifiziert haben – derzeit sind dies 81 Länder.

„Die große Stärke des Abkommens ist, dass dadurch zum ersten Mal ein völkerrechtlicher Rahmen für den Meeresschutz der sogenannten Hohen See geschaffen wird. Die Hohe See umfasst 40 Prozent der Erdoberfläche, hat also ein gewaltiges Ausmaß. Bisher gab es nur einen rechtlichen Rahmen für die Küstengewässer“, erklärt Christian Wild, Professor und Leiter der Arbeitsgruppe Marine Ökologie an der Universität Bremen.

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Bisher kaum Schutzgebiete in internationalen Gewässern

Als internationale Gewässer werden die Regionen der Meere bezeichnet, die sich außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer – bis 12 Seemeilen – und außerhalb der nationalen Wirtschaftszone – bis 200 Seemeilen – befinden. Sie machen zwei Drittel der Weltmeere aus, von denen bisher weniger als ein Prozent als Schutzgebiet ausgewiesen sind. Um bis 2030 30 Prozent der Meere zu schützen, müssen in den kommenden Jahren jedes Jahr über 12 Millionen km² - eine Fläche größer als Kanada – an neuen Schutzgebieten ausgewiesen werden, so Greenpeace.

Neben Schutzgebieten soll das Abkommen verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle menschlichen Aktivitäten festlegen, die die Meeresumwelt der Hohen See maßgeblich beeinflussen sowie Regeln zu Umgang und Nutzung mariner genetischer Ressourcen. Der globale Süden soll bei ökologischen Schutzbemühungen unterstützt werden. Die Regulierung von Fischerei, Schifffahrt und Tiefseebergbau fallen zwar nicht in die Zuständigkeit des Abkommens. Alle Aktivitäten in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt sind jedoch von den geplanten Umweltverträglichkeitsprüfungen und -standards des Abkommens betroffen.

„Das BBNJ-Abkommen schafft erstmals verbindliche Leitplanken für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf der Hochsee, sodass Aktivitäten wie Tiefseebergbau systematisch auf ihre potenziellen ökologischen Folgen geprüft und auf wissenschaftlicher Basis bewertet werden müssen“, erklärt Angelika Brandt, Professorin und Leiterin der Abteilung Marine Zoologie, Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum, Frankfurt/Main. „Diese Prüfungen erhöhen Transparenz, ermöglichen frühzeitige Anpassungen und schaffen eine internationale Grundlage für Konsultation und Abstimmung zwischen Staaten.“ Für Bereiche innerhalb nationaler Hoheitsgewässer – etwa Off-Shore-Windparks oder Nährstoffeinleitungen – gelten weiterhin nationale Regelungen, sodass BBNJ vor allem dort wirkt, wo bisher kaum verbindliche Umweltprüfungen existierten.

Nun kommt es auf die Umsetzung an. jb

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