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Wasserentnahme aus dem RheinEine bergrechtliche Pflicht, für die RWE zahlen muss

Flusslandschaft mit dem großen Fluss Rhein links und Ufer und landwirtschaftliche Felder rechts
Bei Dormagen, in der Nähe des Naturschutzgebiets Rheinaue Zons-Rheinfeld, will RWE das Bauwerk für die Wasserentnahme errichten (Bild: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Für die Befüllung der Kohletagebaue mit Rheinwasser will RWE nichts zahlen, dem widerspricht ein juristisches Gutachten. Eine Entscheidung des Landes NRW wird in Kürze erwartet.

29.10.2025 – Es ist ein immenses Unterfangen. Milliarden Kubikmeter Wasser sollen ab 2030 vom Rhein aus in die dann ausgekohlten Braunkohletagebaue Garzweiler und Hambach umgeleitet werden, um die 200 und 400 Meter tiefen Löcher zu füllen. So sieht es das Renaturierungsprogramm des Energiekonzerns RWE vor, zu dass er, dem Bergrecht folgend, nach Ende des Braunkohleabbaus verpflichtet ist.

Entnahmebauwerk am Rhein und die 45 Kilometer langen Transportleitungen nach Hambach und Garzweiler wird RWE selbst zahlen, das steht für alle Beteiligten außer Frage. Doch für das entnommene Wasser aus dem Rhein will der Energiekonzern nichts zahlen. Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW erhebt das Land „für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern“ normalerweise eine Gebühr in Höhe von fünf Cent pro Kubikmeter.

Doch für RWE gehe es nicht um eine Entnahme und Verbrauch, sondern lediglich um eine Überführung des Wassers aus ökologischen Gründen, wie ein Sprecher des Konzerns dem Kölner Stadt Anzeiger vor einiger Zeit mitteilte. „Die Überleitung von Rheinwasser“ diene schließlich „der Befüllung der Tagebauseen, der Ökowasserversorgung im Nordraum und der Wiederauffüllung der Grundwasserkörper“. Durch die „frühzeitige und schnellstmögliche Befüllung“ werde „die ökologische Situation im Rheinischen Revier in vielerlei Hinsicht verbessert“. Zudem folge die Entnahme einer behördlichen Vorgabe.

Erst kam das unternehmerische Interesse von RWE

Tatsächlich ist in den von der Bezirksregierung Köln herausgegebenen Braunkohlenplänen die Umwandlung der Tagebau-Gruben in Seen festgeschrieben. Doch ein letzte Woche veröffentlichtes juristisches Gutachten der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei PNT Partner kommt zu dem Schluss, dass behördliche Entscheidungen nur Folge einer am Anfang eingegangenen Verpflichtung seitens RWE gewesen seien, nach dem lukrativen Abbau der Braunkohle, die Landschaft wieder für die Allgemeinheit nutzbar zu machen.

In erster Linie sei die Wasserentnahme für die Renaturierung der Bergbaugebiete eine bergrechtliche Pflicht, die durch das eigene unternehmerische Interesse an der Aufnahme der Bodenschatzgewinnung begründet sei, so die Gutachter, die die Analyse im Auftrag des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) NRW erstellt hatten.

Dem Bundesberggesetz folgend, sind die Betreiber von Tagebau gesetzlich verpflichtet, nach Beendigung des Abbaus die genutzten Landschaften wieder zu rekultivieren – also zu fluten, renaturieren oder für Landwirtschaft und andere Belange nutzbar zu machen. Die Flutung ist dabei die vielfach kostengünstigste Lösung, auf die auch im Osten Deutschlands der Bergbaubetreiber Leag setzt.

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Die Pläne sind groß, die Probleme ebenso – die großflächige Flutung ehemaliger Tagebaue ist für RWE und die Leag die günstigste Lösung, während Natur und Mensch erheblichen Risiken ausgesetzt sind.

Bezüglich der rheinischen Problemlage erklärt Rechtsanwalt und Gutachter Tobias Kroll: „Die abschlussbetriebsplankonforme Wasserhaltung in Form der Flutung erfolgt im eigenen Interesse der RWE, wenn sie nach dem Ende des Braunkohleabbaus aus ihren Pflichten nach dem Bundesberggesetz entlassen werden will. Die Entnahme von Wasser aus dem Rhein erfolgt daher im Kern, fortdauernd und vorrangig aus dem ureigenem wirtschaftlichen Interesse der RWE, das mit der Braunkohlegewinnung verbunden ist.“

Da die Kosten der Bewirtschaftung von Gewässern angesichts der Folgen des Klimawandels zunehmend steigen werden, sei eine Befreiung von Wasserentnahmeentgelten auch rechtspolitisch nicht vertretbar. Die Nutzung der aus dem Tagebau stammenden Braunkohle zur Energiegewinnung und die dadurch bedingte Freisetzung von CO2 habe selbst unmittelbar zum Klimawandel beigetragen. RWE sei damit mitursächlich für die steigenden Kosten der erforderlichen Gewässerbewirtschaftung“, so die Gutachter der Kanzlei PNT Partner.

340 Millionen Kubikmeter pro Jahr will Rwe aus dem Rhein entnehmen, um Hambach, Garzweiler und Feuchtgebiete des Naturparks Schwalm-Nette mit Wasser zu versorgen. Der Naturpark war durch den Tagebaubetrieb teilweise ausgetrocknet. Schon allein den Plänen des Energiekonzerns folgend, soll die Füllung der Tagebaue 40 Jahre andauern, die dann mit einem Volumen von 4,3 (Hambach) bzw. 1,5 Milliarden Kubikmetern (Garzweiler) nach dem Bodensee zu den größten Seen Deutschlands gehören würden. 30 weitere Jahre soll die Anlage dann in Betrieb sein, um Wasserverluste durch Verdunstung und Versickerung auszugleichen.

Entgeltpflicht im Genehmigungsbescheid festlegen

Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND, sagt: „Das Rechtsgutachten zeigt: RWE ist ohne Wenn und Aber zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Anstatt die Verantwortung für die wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen der Braunkohlengewinnung auf die Allgemeinheit abwälzen zu wollen, muss RWE endlich zu seiner Verantwortung der dauerhaften Nachsorge stehen.“ Jansen weist daraufhin, dass das Land NRW die Rheinwasserentnahme offenbar in Kürze zulassen wolle. Er fordert die Entgeltpflicht bereits im Genehmigungsbescheid festzulegen.

Fraglich ist auch, ob die Befüllung der Tagebaue angesichts zunehmender Dürreperioden und schmelzender Gletscher, aus denen sich der Rhein vor allem in niederschlagsarmen Zeiten speist, wie von RWE geplant vonstatten gehen kann. 2022 erreichte der Rheinpegel einen historischen Niedrigstand. Zudem vermeldet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in NRW immer wieder erhöhte Konzentrationen von Schadstoffen an verschiedenen Messstellen im Rhein. Zuletzt waren es häufig Ölfilme oder auch Glyphosat. Schadstoffe, die für die Befüllung eines Sees und versickernden Wassers im Boden deutlich gefährlicher sind als für einen Fluss. Doch in den Planungen für die Überleitungen von Rheinwasser nach Hambach sind bislang keine Kläranlagen vorgesehen.

Die letzte Bundesregierung und das Land NRW hatten unter Führung des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck und der Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur mit RWE einen Kohleausstieg 2030 vereinbart. Dasselbe wollte die Ampel-Regierung mit der Leag und den zuständigen Landesregierungen im Osten erreichen. Doch die mauerten. Dort soll der gesetzlich festgeschriebene Kohleausstieg weiterhin 2038 erfolgen. So sieht es auch die neue schwarz-rote Bundesregierung vor. mg

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