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Besseres Holzrecycling fürs Klima

Holzhaus bauen oder verheizen? Holz sollte so nachhaltig und behutsam wie möglich verwendet werden. (Foto: Nicole Allé)
Holzhaus bauen oder verheizen? Holz sollte so nachhaltig und behutsam wie möglich verwendet werden. (Foto: Nicole Allé)

Holzabfälle gibt es genug, aber wohin damit? Welches Holz darf in den Ofen? Ab 2015 gelten beim Heizen mit Holz neue Feinstaubgrenzwerte. Die Initiative HolzProKlima beantwortet für das Jahr 2015 Fragen rund um das Thema richtige Altholzverwertung.

05.01.2015 – Jedes Jahr fallen in deutschen Privathaushalten rund zwei Millionen Kubikmeter Altholz an – ausrangierte Holzmöbel, Gartenzäune, Holz aus dem Garten und vieles mehr. Wohin mit all dem Altholz? Um CO2 zu sparen ist eine möglichst lange Nutzungsdauer wichtig. Aber wohin mit dem Holz, das nicht mehr nutzbar ist?

Im besten Fall wird Holz möglichst mehrfach genutzt, zum Beispiel in Form von langlebigen Holzprodukten wie Bauholz. Es kann recycelt und wiederverwendet werden. Am Ende seiner Nutzungsdauer kann es in Einzelfällen auch verbrannt werden. Doch im heimischen Ofen dürfen nur naturbelassene Massivhölzer eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel unbedruckte Holzverpackungen für Lebensmittel und Palettenhölzer sowie unbehandelte Terrassendielen aus Lärche oder Douglasie. Wer sich unsicher ist, ob das Holz naturbelassen ist, sollte es im Zweifel fachgerecht entsorgen und nicht selbst verbrennen, rät die Initiative HolzProKlima.

Altholz gehört dabei auf den Wertstoffhof. Da viele Kommunen Holz heute schon getrennt abholen, ist das Vorsortieren von gemischtem Sperrmüll nach Holz und anderen Materialen hilfreich. Auch beim Wertstoffhof wird das Holz getrennt gehalten oder sortiert und spezialisierten Unternehmen zur weiteren Aufbereitung von Altholz zur Verfügung gestellt.

Ab 1. Januar 2015 gelten in Deutschland zudem strengere Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxid-Emissionen für neue mit festen Brennstoffen betriebene Heizkessel. Für alte Öfen gelten bereits seit 2010 strengere Grenzwerte. Ab 2015 müssen alte Einzelfeuerstätten, deren Typprüfung vor 1975 erfolgte, mit Staubfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte nicht erfüllen. Öfen mit einer Typprüfung zwischen 1975 und 1984 müssen bis 2017 nachgerüstet oder stillgelegt werden, Öfen mit einer Prüfung zwischen 1985 und 1994 bis 2020 und Öfen mit einer Prüfung zwischen 1995 und 2010 bis Ende 2024. Einige Kommunen setzen sogar auf verkürzte Übergangsfristen.

Weitere Informationen unter www.holzproklima.de


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Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Lars 23.09.2019, 10:32:36

Es ist immer eine Frage, wo man die Holzabfälle loswerden soll. Gerade, wenn man dies möglichst nachhaltig machen möchte. Ein Freund von mir ist Handwerker und hat eine Zerspanungsmaschine. Er hat gemeint Zerspanen wäre eine gute Methode, wenn man Holz loswerden will.

https://www.metz-cnc.de/400.html

Ulrike 12.11.2019, 11:31:54

Ich wusste gar nicht, dass Altholz auf den Wertstoffhof gehört. Ich sortiere immer zwischen Sperrmüll und Holz. Holz ist in der Regel aber leicht zu entsorgen. Bei der Entsorgung von Sperrmüll finde ich es schwieriger ein Unternehmen zu finden, das gute Arbeit leistet. Man muss jedoch einfach lange genug suchen, dann findet sich in der Regel auch die richtige Firma!

https://www.kleincontainerdienst.at/de/leistungen/entsorgungshilfe/sperrmuell/


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