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Bürgerenergie gewinnt erste Onshore-Wind-Ausschreibung

Bäume, Allee, mit Windenergieanlagen
Bei der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land gab es eine erfreulich hohe Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften. (Foto: Pixabay / Free License)

Bei der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land gab es eine erfreulich hohe Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften. Genehmigt wurden Projekte mit einem Volumen von 807 MW zu einem Durchschnittspreis von 5,71 Cent je Kilowattstunde.

24.05.2017 – Über 250 unterschiedliche Projekte haben sich an der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land beteiligt, teilte die Bundesnetzagentur am vergangenen Freitag mit. Zwei Drittel davon waren Bürgerenergiegesellschaften, die mit 65 von den insgesamt 70 Zuschlägen einen Großteil des wettbewerblichen Verfahrens abräumten. Im Durchschnitt erhalten die Projekte dabei 5,71 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh) – multipliziert mit einem standortabhängigen Korrekturfaktor.

Obwohl in ganz Deutschland nur eine Gesamtleistung von 800 Megawatt (MW) ausgeschrieben wurde, lagen die Gebote mit einer Leistung von über 2.100 MW deutlich über den Erwartungen. Das erste Ausschreibungsverfahren war damit um ein 2,7-faches überzeichnet. Daher zeigt die Ausschreibung für Windenergie an Land, dass diese Form der Energieerzeugung schon längst wettbewerbsfähig ist und der Ausbaudeckel dementsprechend angepasst werden muss.

Allerdings wirft das Ergebnis der ersten Ausschreibungsrunde auch die Frage auf, warum die Beteiligung von Bürgerenergiegesellschaften so extrem hoch war. Zurzeit wird spekuliert, dass dies an mehreren Bedingungen des Ausschreibungsdesgins lag. So durften die Gesellschaften auch an der Ausschreibung teilnehmen, wenn sie über keine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verfügten. Außerdem haben sie für die Realisierung ihrer Projekte bis zu viereinhalb Jahre Zeit – das sind zwei Jahre mehr, als die regulären Bieter.

„Neue Definition von Bürgerenergie“

„Wir freuen uns natürlich, dass in der ersten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land so viele Bürgerenergie-Gesellschaften zum Zuge gekommen sind“, sagt René Mono, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie. Jedoch sei auch zu beachten, dass bei dieser Ausschreibung eine vollkommen neue Definition von Bürgerenergie geschaffen wurde. Daher müsse nun genau hingeschaut werden, ob die beteiligten Gesellschaften auch tatsächlich die Kernthemen der Bürgerenergie – Demokratie, Mitsprache und Mitbestimmung der Menschen vor Ort – beachtet haben.

„Immerhin ist denkbar, dass sich in Wahrheit Großinvestoren hinter Bürgerenergiegesellschaften verbergen“, so Mono weiter. Denn nur eine echte Bürgerbeteiligung könne auch zu einer erfolgreichen Energiewende führen, bei der die Akzeptanz vor Ort eine wichtige Rolle spielt. „Ohne besondere Regeln für die Bürgerenergie wird die Energiewende zum Tummelplatz großer Konzerne, und ihre Vorteile kommen nicht den Menschen vor Ort zu gute.“ jk


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