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„Windkraft-Ausbau in Bayern ist mausetot“

Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Durch das 10H-Gesetz der CSU-Staatsregierung ist der Windkraftausbau in Bayern zum Erliegen gekommen.
Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet: Durch das 10H-Gesetz der CSU-Staatsregierung ist der Windkraftausbau in Bayern zum Erliegen gekommen. (Foto: Max Schrader, CC BY-ND 2.0)

Der Windkraftausbau in Bayern ist nahezu zum Erliegen gekommen, im dritten Quartal 2015 wurden nur vier Windkraftanlagen genehmigt. Damit hat die bayerische Staatsregierung mit der 10H-Regelung ihr Ziel erreicht und die Energiewende ausgebremst.

10.12.2015 – Dabei ist es gerade der Süden Deutschlands, der einen raschen Ausbau der Erneuerbaren Energien dringend nötig hätte. Zwar ist Bayern bei der Photovoltaik mit einer installierten Leistung von über 11 Gigawatt (GW) Spitzenreiter unter den Bundesländern, doch bei der installierten Windenergie-Leistung an Land hinkt der Freistaat mächtig hinterher. Nur rund 1,6 GW sind im flächenmäßig größten Bundesland installiert, das kleine Sachsen-Anhalt kommt dagegen auf 4,4 GW, Brandenburg hat gar 3,5 Mal mehr Windenergie.

Doch der Ausbau der wichtigsten Technologie für die Energiewende in Deutschland kommt in Bayern nicht voran. Durch das 10H-Gesetz hat der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) die Windkraft in Bayern praktisch gestoppt. Die Regelung besagt, dass der Abstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen muss. Da neue Windräder bis zu 200 Meter hoch sein können, müssen sie zwei Kilometer Abstand zu Wohnhäusern einhalten. Zudem müssen in den kommunalen Plänen die Flächen dafür vorgesehen sein. Doch es gibt nur sehr wenige Flächen, auf die diese Kriterien zutreffen.

„Der Ausbau der Windkraft in Bayern ist maustot“

„Seehofer, Aigner und die CSU-Landtagsfraktion haben ihr Ziel mit der 10H-Abstandregelung erreicht: Der Ausbau der Windkraft in Bayern ist maustot“, sagte Patrick Friedl, Grünen-Stadtrat in Würzburg. Gemeinsam mit Hans-Josef Fell, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und Präsident der Energy Watch Group, klagt er ebenso wie der Bundesverband Windenergie in Bayern (BWE Bayern) vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Denn die 10H-Regelung sei faktisch eine Entprivilegierung der Windkraft, obwohl sie nach Bundesrecht privilegiert wäre „und ihr substantiell Raum verschafft werden müsste“, so der Windverband.

Eine Entscheidung des Gerichts wird im Frühjahr 2016 erwartet, obwohl noch immer kein Verhandlungs- oder Entscheidungstermin verkündet wurde. Bis Mitte des Jahres geht Raimund Kamm vom BWE Bayern noch von ca. 20-30 neuen Anlagen pro Quartal aus, die bereits vor der 10H-Regelung genehmigt wurden und dann ans Netz gehen. Danach komme dann nichts mehr. cw


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