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Rwe-Eon-DealKlagen unabhängiger Energieversorger gehen in die nächste Runde

Gerichtshof der Europäischen Union
Nach einer Großtransaktion beherrschen Rwe und Eon der Strommarkt maßgeblich. Das sollte so nicht sein, finden unabhängige Energieversorger und reichten Klage ein (Foto: Gerichtshof der Europäischen Union).

Unabhängige Energie­versorger hatten 2021 gegen den Mega-Deal von Rwe und Eon geklagt. Nun wird weiter vor dem Europäischen Gericht verhandelt, ob der Deal den Energiemarkt zugunsten der beiden großen Player verzerrt.

18.04.2023 – Ein liberaler Strommarkt funktioniert nur, wenn einzelne Akteure nicht zu stark werden. Die Zerschlagung und Aufteilung der Rwe-Tochter erzeugte jedoch genau das: Monopolstellungen. Mit diesem Argument gingen unabhängige Energieversorger vor das Europäische Gericht.

Den Energiemarkt bestimmen

Die beiden Großkonzerne hatten das Rwe-Tochterunternehmen innogy untereinander aufgeteilt. Der Deal beendete effektiv die Konkurrenz von Rwe und Eon auf dem Markt. Gleichzeitig wurden die Großunternehmen in einzelnen Segmenten zu den mächtigsten Akteuren.

Bei der Zerschlagung von innogy gingen Endkundengeschäft und Netzbetrieb an Eon, während Rwe das Erzeugungssegment von innogy und Anteile an Eon in Höhe von 15 Prozent erhielt.

Unabhängige Energieerzeuger klagen

Der Deal wurde 2019 von der Europäischen Kommission gebilligt. Elf unabhängige Energieunternehmen – darunter auch der Ökostromanbieter naturstrom – und Verbände reichten dagegen 2020 und 2021 zwei Nichtigkeitsklagen ein.

Unterstützt wurden sie dabei von zahlreichen Akteuren aus Energiemarkt, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die zusammen mit der Kampagne #wirspielennichtmit gegen den Deal protestierten.

Klage wird verhandelt

Die Klage richtet sich gegen die konzentrierte Marktmacht der Unternehmen in Folge der Neuaufteilung. Es wird argumentiert, dass Rwe in der Stromerzeugung und im Stromgroßhandel und Eon im Netzbetrieb und der Kundenbelieferung eine Monopolstellung erreichen, die den Markt verzerrt.

Drei mündliche Verhandlungstage fanden bereits im Juni letzten Jahres statt. Nun stehen zwei weitere an. Eine zeitnahe Entscheidung ist allerdings nicht in Sicht. jb


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