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AKW-Konzerne verzichten auf Schadensersatz

Erst kürzlich entschied das Bundesverfassungsgericht, dass den AKW-Betreibern eine angemessene Entschädigung zusteht. Nun ziehen die Energiekonzerne zahlreiche Klagen gegen die Bundesrepublik zurück – Atomkraftgegner vermuten darin einen PR-Trick.

14.12.2016 – Am vergangenen Dienstag urteilten die Richter am Bundesverfassungsgericht, dass der Atomausstieg zwar rechtmäßig gewesen sei, jedoch trotzdem die Eigentumsrechte der AKW-Konzerne verletzt habe. Jetzt geht aus einem Schreiben von E.on, RWE, EnBW, Vattenfall und den Stadtwerken München laut Spiegel Online hervor, dass die Energiekonzerne zahlreiche Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland zurückziehen werden. Der Schadensersatz hätte sich laut Experten auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen. Weitere Klagen mit einem rund zehnmal höheren Streitwert werden allerdings aufrechterhalten.

Die AKW-Konzerne verzichten damit auf eine Schadensersatzzahlung für das Herunterfahren der acht Atomkraftwerke, das eine kurzfristige Reaktion der Bundesregierung auf die Reaktorkatastrophe in Fukushima war. Außerdem lassen sie ihre Widersprüche gegen die Vorausleistungen für das Atomendlager Konrad sowie gegen die Zahlung für das Atommülllager Gorleben fallen. Ihre Beschwerden gegen die Vorgaben zur Zwischenlagerung von radioaktivem Abfall ziehen sie ebenfalls zurück.

Zahlreiche Klagen bleiben bestehen

Allerdings verzichten die Energiekonzerne längst nicht auf alle Schadensersatzansprüche. So könnte die Laufzeitbegrenzung der noch verbleibenden Reaktoren die Bundesrepublik rund eine Milliarde Euro kosten. Vattenfall klagt außerdem weiterhin vor einem US-Schiedsgericht gegen die Steuer auf Brennelemente. Dabei kann sich der Schadensersatz auf bis zu fünf Milliarden Euro belaufen.

Ebenfalls erhalten die Betreiber der Atomkraftwerke Rechtssicherheit beim Atomausstiegsgesetz. Mit einer einmaligen Zahlung in Höhe von 23 Milliarden Euro werden die Konzerne dauerhaft aus der Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung radioaktiv belasteter Abfälle entlassen.

Klage-Rückzug ist eine „PR-Maßnahme“

„Wenn die AKW-Betreiber jetzt 20 Klagen fallen lassen, so ist das nicht viel mehr als eine PR-Maßnahme“, sagt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt. Viele davon wären juristisch aussichtlos gewesen und seien bereits in der ersten Instanz verloren worden. „Wenn der Bundestag bereit ist, sich für einen symbolischen Betrag die Haftung der Konzerne für ihren Atommüll abkaufen zu lassen, dann muss er sich nicht wundern, wenn die Politikverdrossenheit im Land weiter wächst“, so Stay weiter.

Wenn die noch laufenden Klagen der Stromkonzerne erfolgreich sind und die Brennelementesteuer tatsächlich zum Jahreswechsel abgeschafft wird, reduziere sich die einmalige Zahlung von 23 Milliarden um bis zu 18 Milliarden Euro. „Unterm Strich würden E-on, RWE und Co also nur 5 Milliarden Euro für die ewige Lagerung ihrer strahlenden Abfälle zahlen – ein Skandal. Das darf der Bundestag nicht mitmachen“, fordert Stay daher. jk


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