Strom-VKG: Ausschreibungen für flexible Gaskraftwerke können kommen

Grünes Licht von Bundestag und Bundesrat für das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Nun können im Herbst zwei Ausschreibungen für flexible Kraftwerksleistung starten.
13.07.2026 – Die Energiebranche war sich seit langem einig, dass Reservekraftwerke gebraucht werden, die immer dann einspringen, wenn Photovoltaik oder Windkraft nicht genügend Strom erzeugen. Doch welche Anforderungen an solche Back-up-Kraftwerke zu stellen sind und wie der nur phasenweise erzeugte Strom vergütet werden soll, darüber wurde lange gestritten.
Nun ist die Kuh vom Eis, was in der Branche für Erleichterung sorgt. Nachdem am Donnerstag der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsparteien das Gesetz verabschiedet hatte, stimmte am Freitag auch der Bundesrat dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) zu.
Im September und Dezember 2026 sollen zwei Ausschreibungen stattfinden, in denen sich zukünftige Betreiber um jeweils 4,5 Gigawatt Kraftwerksleistung bewerben können. Die Anlagen, die in der Lage sein sollen, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen (Langzeitkriterium), sollen bis 2031 zur Verfügung stehen. 2027 sollen weitere zwei Gigawatt ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben werden.
Neue Gaskraftwerke müssen Wasserstoff-Ready sein und spätestens ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden. „Viel zu spät“, findet das die Umweltorganisation Germanwatch. Ein ambitionierter Fahrplan für die Umstellung auf grünen, größtenteils europäisch produzierten Wasserstoff ab Mitte der 2030er Jahre wäre klimapolitisch sinnvoll und ein kräftiger Impuls für den Wasserstoffhochlauf. Diese Chance wird verpasst. Ein Aspekt, den auch Thekla Walker, grüne Umwelt- und Energieministerin aus Baden-Württemberg, in ihrer Rede im Bundesrat betonte.
Änderungen im parlamentarischen Verfahren – Zugang für Speicher leicht verbessert
Am Kabinettentwurf des Gesetzes vom Mai 2026 hatte es aus der Branche viel Kritik gegeben, im parlamentarischen Verfahren erhielt es einige Anpassungen. Eine vollständige Technologieoffenheit ohne Schwerpunkt auf Gaskraftwerke wurde nicht hergestellt, jedoch wurden die Bedingungen für die Teilnahme von Batteriespeichern – die ebenfalls als Reserve einspringen können – leicht verbessert.
Speicher müssen über maximal zehn Stunden am Stück 80 Prozent ihrer Leistung erbringen müssen und haben danach drei Stunden Zeit, bevor sie diese Leistung erneut bereitstellen können müssen. Im ursprünglichen Entwurf sollten 100 Prozent Leistung nach einer Stunde Laden abrufbar sein.
In einem nächsten Schritt will die Politik – so jedenfalls die Ankündigung – einen fairen Kapazitätsmarkt schaffen, der Speichern und Kraftwerken eine gleichberechtigte Teilnehme ermöglicht.
Die Absenkung von Sicherheitsleistungen und Strafzahlungen sowie die flexiblere Ausgestaltung der Anforderungen ermöglichen nun auch Stadtwerken leichteren Zugang zu den Ausschreibungen, was der Verband Kommunaler Unternehmen VKU positiv kommentiert.
Gebotswerte erhöht
Der Gebotshöchstwert in den Ausschreibungen soll gegenüber dem Kabinettsentwurf deutlich um mehr als 40 Prozent angehoben werden, von 177.000 Euro je Megawatt auf 244.000 Euro. Positiv beurteilt der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), dass damit Zuschlagswahrscheinlichkeit und Investitionsanreize ebenfalls erhöht werden. Der BEE kritisiert jedoch, dass dadurch auch die Förderkosten erwartbar steigen werden, die letztlich von allen Stromkunden über eine Umlage getragen werden müssen. Damit sind steigende Verbraucherpreise zu erwarten.
Resilienzkriterien gelten nun auch für Gaskraftwerke
Am ursprünglichen Kabinettsentwurf hatte der BEE kritisiert, dass die teils sehr scharfen Resilienzkriterien nur für Erneuerbaren-Anlagen und Speicher gelten sollten, Gaskraftwerke jedoch davon ausgenommen waren. Im Änderungsentwurf sind Gaskraftwerke nun auch explizit in der entsprechenden Anlage aufgeführt. Zudem wurde der Kreis der möglichen Herkunftsländer von Komponenten ergänzt und ist nun nicht mehr länger nur auf den europäischen Wirtschaftsraum beschränkt, sondern auch auf solche Drittstaaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder eine Zollunion bildet. Für Speicher bleiben diese Kriterien aufgrund bestehender Lieferketten dennoch schwerer zu erfüllen, zumal die Liste kritischer Komponenten für Gaskraftwerke deutlich kürzer ist.
Südbonus in Ausschreibungen
Angepasst wurde außerdem die Passage zur regionalen Verteilung der Ausschreibungsmengen. Sie soll gewährleisten, dass ein Drittel der Leistung im netztechnischen Norden sowie zwei Drittel im netztechnischen Süden realisiert werden. Neu ist die Klarstellung der Begriffe “netztechnischer Norden” und “netztechnischer Süden”. In diesen Regionen werden Kraftwerke unterschiedlich betrachtet, was eine regionale Steuerung des Zubaus ermöglicht. Der BEE begrüßt diese neue Ausgestaltung der regionalen Steuerung, da sie einen systemdienlichen Zubau stärken und Redispatchkosten senken kann, warnt aber vor einer möglichen Wettbewerbsverzerrung bei zu starker Bevorzugung von Anlagen im netztechnischen Süden. pf














































