MarktmachtberichtBedrohliche Marktmacht von RWE und Leag

Im Vordergrund verläuft ein scharf fokussierter Stacheldraht- und Maschendrahtzaun. Dahinter, unscharf im Hintergrund, stehen Hochspannungsmasten und zahlreiche Stromleitungen. Weiter hinten sind Industrieanlagen mit Kühltürmen und Schornsteinen zu sehen, aus denen dichte weiße Rauch- oder Dampfwolken aufsteigen. Die Szene vermittelt den Eindruck eines umzäunten Kraftwerks- oder Industrieareals mit intensiver Energieinfrastruktur.
Kohlekraftwerk Weisweiler von Rwe im Rheinischen Revier (Bild: glasseyes view, flickr, CC BY-SA 2.0)

Das Bundeskartellamt kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: die größten deutschen Stromkonzerne könnten zu bestimmten Zeiten mit ihrem Kraftwerkspark die Marktpreise bestimmen. Lösungen dagegen gibt es.

20.02.2026 – Mindestens alle zwei Jahre hat das Bundeskartellamt den gesetzlichen Auftrag, einen Bericht über die Wettbewerbsverhältnisse bei der Erzeugung elektrischer Energie zu veröffentlichen. Zuletzt kam die Behörde im August 2023 zu dem Ergebnis, dass der rheinische Energiekonzern Rwe über der sogenannten „Vermutungsschwelle zur Marktbeherrschung“ steht. Die Lausitzer Leag und die baden-württembergische EnBW galten als Verdachtsfälle. Im neuesten, am gestrigen Donnerstag erschienen, Marktmachtbericht, macht das Kartellamt neben Rwe auch die Stellung der Leag als marktbeherrschend aus. Die EnBW liegt in der Nähe der definierten Schwelle.

Das Bundeskartellamt überprüfte im Zeitraum von 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025 wie häufig ein Stromerzeuger unverzichtbar – im Fachjargon pivotal – für die Deckung der Stromnachfrage war. Überschritt der Anteil dieser pivotalen Stunden eine Schwelle von fünf Prozent der Jahresstunden, spreche dies laut Kartellamt für eine marktbeherrschende Stellung. Rwe und Leag überschritten diese Schwelle, EnBW lag in der Nähe der Schwelle.

Konkret begründet das Bundeskartellamt ihr Ergebnis aufgrund vier statistischer Varianten, der Überprüfung der 5-Prozent-Schwelle. So hatte Rwe zwischen 4,3 und 11,1 Prozent pivotaler Stunden zu verzeichnen, die Leag zwischen 1,9 und 7,6 Prozent und EnBW zwischen 0,9 und 4,1 Prozent – wobei der jeweils höchste Wert der Energiekonzerne laut Behörde die jeweils zentrale und aussagekräftigste Variante darstellt.

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Ursächlich für die Entwicklungen seit dem letzten Marktmachtbericht – mit dem Berichtszeitraum von Mai 2023 bis April 2024 – sei laut Kartellamt insbesondere der deutliche Rückgang der am Markt einsetzbaren steuerbaren Erzeugungskapazitäten. Anfang 2024 endete planmäßig die befristete Reaktivierung von Reservekraftwerken, die der Bund 2022 infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine beschlossen hatte. Damit wurde zum ursprünglichen Kohleausstiegspfad zurückgekehrt.

Mit dem Ende der Reaktivierung fielen bis zu 8,3 Gigawatt (GW) steuerbarer Leistung weg. In der Folge stiegen die Stromimporte stark an. Von 9,4 Prozent im Berichtszeitraum des vorherigen Marktmachtberichts, auf 23,2 Prozent im Berichtszeitraum des aktuellen Marktmachtberichts. Das hatte auch die steigende Pivotalität der inländischen Stromanbieter zur Folge.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, konstatiert: „Wenn steuerbare Kraftwerke aus dem Markt gehen, hat das unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Marktmacht. Bei insgesamt knapperen Kapazitäten werden die verbleibenden Kraftwerke häufiger unverzichtbar für die Deckung der Nachfrage.“

Keine Erzeugungskapazitäten gezielt zurückhalten

In der Folge mahnt das Bundeskartellamt: „Das mögliche Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung hat rechtliche Konsequenzen für das zulässige Verhalten im Markt. Marktbeherrschende Kraftwerksbetreiber dürfen insbesondere keine Erzeugungskapazitäten gezielt zurückhalten, um dadurch den Preis in die Höhe zu treiben. Ein solches Verhalten wäre missbräuchlich und kartellrechtlich verboten.“ Der Marktmachtbericht selbst treffe jedoch keine förmliche Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung, diese könne nur im Rahmen einer konkreten Einzelfallprüfung erfolgen.

Eine kurzfristige Entspannung der Marktmachtverhältnisse sei indes nicht absehbar, so das Kartellamt weiter. Die von der Bundesregierung angekündigten Ausschreibungen für den geförderten Neubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten würden aufgrund der Bauzeiten frühestens in einigen Jahren zu einer spürbaren Ausweitung des Angebots führen. Hier müsse der Bund tätig werden und die anstehenden Ausschreibungen entsprechend anpassen.

Andreas Mundt dazu: „Die Ergebnisse der anstehenden Kraftwerksausschreibungen werden die Marktkonzentration für die kommenden Jahrzehnte maßgeblich beeinflussen. Die Ausschreibungen sollten daher gezielt dazu genutzt werden, bestehende Marktmacht abzubauen. Um die Anbietervielfalt zu sichern, wäre es sinnvoll, den Zuschlag je Bieter auf zehn Prozent der insgesamt ausgeschriebenen Kapazität zu begrenzen.“ Mehr Wettbewerb auf den Stromerzeugungsmärkten, würde sich in Form von niedrigeren Preisen für die Verbraucherinnen und Verbraucher widerspiegeln.

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Bislang könnte sich aber die Kraftwerkstrategie des Bundes vor allem in neuen Gaskraftwerken niederschlagen, die wiederum von den großen Energiekonzernen, wie RWE, Leag und EnBW, betrieben würden. Im Januar hatte sich die Bundesregierung in einer Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission auf 12 GW steuerbare Kapazität geeinigt, die noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. 10 GW davon sollen einen längeren Zeitraum von mehr als 10 Stunden abdecken können, was vor allem Gaskraftwerke betrifft, die zumindest, laut Grundsatzeinigung, wasserstofffähig seien müssen.

Weitere Kapazitäten und entsprechende Ausschreibungen sollen folgen. Es kursieren regierungsinterne Berichte, wonach bis 2031 insgesamt ein Umfang von 41 GW steuerbarer Kapazitäten geschaffen werden soll, ohne technologische Vorgaben und das alles staatlich subventioniert. Die Erneuerbaren Branche und Umweltverbände mahnen wiederholt eine stärkere Berücksichtigung Erneuerbarer Energien an.

Auf Anfrage der energiezukunft und angesichts des Marktmachtsberichts des Bundeskartellamtes erklärt Tim Loppe, Pressesprecher des Ökoenergieversorgers naturstrom: „Die zunehmende Marktmacht weniger Kohle- und Gaskraftwerksbetreiber ist bedenklich. Umso wichtiger ist, dass zusätzliche steuerbare Leistung in den kommenden Jahren nicht einfach in Form neuer Gaskraftwerke mutmaßlich derselben Anbieter organisiert wird.“ Die Bundesregierung müsse nun das volle Potenzial der Erneuerbaren, von Batteriespeichern und Flexibilitätstechnologien ausschöpfen. Das vermeide nicht nur fossile Lock-In-Effekte, sondern stärke auch die Akteursvielfalt.

Rwe hatte in der Vergangenheit durch einen Deal mit Eon seine Marktmacht bei der Stromerzeugung ausgebaut. In einem Tauschgeschäft übernahm Rwe von Eon unter anderem die Erzeugung, während Eon das Endkundengeschäft übernahm. Gegen die wettbewerbsrechtliche Genehmigung dieses Deals durch die EU-Kommission, hatten naturstrom, weitere Energieunternehmen und Verbände sowie Stadtwerke Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Zwar gab es in der Folge Korrekturen an dem Deal, letztlich scheiterten die Klagen jedoch, was in der Energiebranche großes Unverständnis hervorrief. mg

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