Die Versicherungslücke in der Klimakrise

Überschwemmung
Pflichtversicherung gegen Extremwetter? (Bild: Getty Images / Unsplash+ Lizenz)

In Deutschland fehlt bisher eine Pflichtversicherung gegen Extremwetter. Während die Branche auf Freiwilligkeit setzt, fordert urgewald ein solidarisches System nach französischem Vorbild. Auch fossile Konzerne könnten für Schäden mithaften.

13.04.2026 – Extremwetterereignisse treten weltweit immer häufiger und intensiver auf. Die daraus resultierenden Schäden sind seit den 1980er Jahren deutlich gestiegen. So belaufen sich die globalen Schäden durch Naturkatastrophen laut des Rückversicherers Munich Re im Jahr 2024 auf rund 320 Milliarden US-Dollar, und 2025 bei 224 Milliarden US-Dollar. Einige Gebiete in Kalifornien, Florida oder Teilen Australiens gelten bereits als kaum mehr versicherbar. Versicherer erhöhen dort entweder die Prämien massiv oder haben sich vollständig aus dem Markt zurückgezogen.

Die zwiespältige Rolle der Versicherungswirtschaft

Versicherungsunternehmen nehmen dabei eine zwiespältige Rolle ein. Einerseits kommen sie für steigende Schadenssummen auf und haben somit ein Geschäftsinteresse an der Eindämmung der Klimaschäden. Andererseits heizen sie die Krise durch ihre Geschäftsmodelle selbst weiter an.

„Versicherer, die Klimaschäden regulieren und gleichzeitig Öl- und Gaskonzerne unterstützen, sägen an dem Ast, auf dem sie sitzen“, sagt Anna Lena Samborski, Autorin des Hintergrundpapiers und Versicherungs-Campaignerin bei urgewald. „Der Ausstieg aus fossilen Geschäften ist längst keine Frage mehr von Haltung – es ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit.“

Zwar haben viele europäische und deutsche Versicherer inzwischen den Kohlesektor weitgehend aus ihren Portfolios gestrichen, doch im Bereich Öl und Gas sieht es anders aus. Vor allem die Finanzierung und Versicherung neuer Gasinfrastrukturen, wie etwa LNG-Terminals, sowie fehlende Ausstiegspfade für Bestandskunden zeigen, dass viele Versicherungskonzerne nach wie vor eng mit der fossilen Industrie verflochten sind. Besonders problematisch ist zudem die Rolle der Versicherer als Vermögensverwalter, da strenge Klimarichtlinien oft nur für Eigenanlagen, nicht aber für das verwaltete Drittvermögen gelten.

Eine elementare Versicherungslücke

Schutz bei extremen Naturereignissen bietet eine Elementarversicherung, die in Deutschland üblicherweise optional zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Ein verpflichtendes Versicherungssystem gegen Elementarschäden wie in anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Spanien üblich, gibt es derzeit nicht.

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Deutsche Standardverträge decken meist nur Feuer, Sturm und Hagel ab, während eine zusätzliche Elementarversicherung etwa Kosten für Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch oder Erdbeben übernimmt. Die Kosten können stark variieren, da die Prämie individuell nach dem regionalen Risiko, den sogenannten ZÜRS-Zonen berechnet werden.

In Deutschland sind deshalb fast alle Wohngebäude gegen Feuer oder Sturm abgesichert, aber nur 57 Prozent gegen Elementarschäden wie Starkregen oder Hochwasser. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass im Katastrophenfall wie etwa bei der Ahrtal-Flut der Staat mit Milliardenhilfen einspringen muss. Die Bundesregierung diskutiert derzeit Modelle, um die Versicherungsdichte zu erhöhen.

Die Absicherung von Klimafolgen ist nach Auffassung von urgewald eine fundamentale Frage der Klimagerechtigkeit, die einen konsequenten Ausstieg der Finanzwirtschaft aus fossilen Geschäften sowie ein solidarisches und bezahlbares Schutzsystem für die Bevölkerung erfordert. Neben dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) und dem Bund der Versicherten (BdV) hat die Menschenrechtsorganisation ein Hintergrundpapier zum Thema Elementarschadenversicherung vorgelegt.

Freiwilligkeit mit Hindernissen

Der Branchenverband GDV schlägt mit ‚Elementar Re‘ ein marktorientiertes Modell vor. Der Kern ist ein ‚Opt-out-System‘. Neue Verträge sollen einen neuen Elementarschutz automatisch enthalten, Bestandskunden werden umgestellt, können die Versicherung jedoch aktiv abwählen. Dabei sollen Hochrisikogebäude in einem Pool gebündelt werden, um die Prämien dort zu deckeln. Die Versicherer fordern einen staatlichen ‚Stop-Loss-Mechanismus‘, der bei extremen Schäden über 30 Milliarden Euro greift.

Der Vorschlag basiert auf dem britischen Rückversicherungssystem Flood Re, einem staatlich-privaten, nicht-profitorientierten Konzept. Alle privaten Gebäudeversicherer zahlen dabei an den staatlichen Rückversicherer Flood Re, und können dafür ihre Hochrisikozonen günstig abgeben. Flood Re investiert in Präventions- und Anpassungsmaßnahmen. Das Modell soll es allerdings nur bis 2039 geben.

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Vergleichsweise teuer und unsolidarisch

urgewald und der BdV kritisieren diesen Ansatz als unsolidarisch. Es bestehe die Gefahr, dass die Versicherungsdichte nicht ausreichend steige und die Prämien für Verbraucher – die in Deutschland bereits zwischen 60 und 1.000 Euro jährlich liegen – zu hoch blieben. Zudem zementiere das Modell die Marktmacht der Versicherer, ohne staatliche Vorsorgepflichten zu garantieren. Vor allem müsse der Rahmen für Elementarschäden von der Politik definiert werde, fordert der BdV.

Der BdV schlägt eine öffentlich-private Poollösung vor, bei dem die Versicherung als kollektives Pflichtsystem über die Grundsteuer verwaltet und finanziert werden soll. Maßgeblich für die Entschädigung wäre einzig und allein das Vorliegen eines – definierten – Extremwetters, ohne bürokratische Unterscheidungen der vorliegenden Schäden. Der Staat würde hier als aktiver Gestalter auftreten, der die Einnahmen zweckgebunden in die kommunale Prävention, wie etwa die Entsiegelung von Flächen oder den Ausbau von Rückhaltebecken investiert.

Urgewald plädiert für ein System nach französischem Vorbild. Durch eine gesetzliche Koppelung der Elementarschaden- an die Grundversicherung und staatliche Garantien erreicht Frankreich eine Abdeckungsquote von 98 Prozent bei vergleichsweise niedrigen Prämien von durchschnittlichen 42 Euro. Der Versicherungsschutz ist verpflichtend und an die Gebäudeversicherung gekoppelt, finanziert durch einen festen prozentualen Aufschlag. Ein staatlicher Präventionsfonds finanziert zudem etwa Deiche und Hochwasserschutz direkt aus den Prämieneinnahmen.

Fossile Konzerne an Kosten beteiligen

Auch Spanien und die Schweiz haben Versicherungsmodelle mit hoher Abdeckung und größtenteils vertretbaren Prämien. Besonders das Schweizer Modell gilt als hocheffektiv – und effizient. Beide beruhen jedoch auf staatlichen Monopolversicherungen, deren Neuetablierung nicht mit derzeitigem EU-Recht kompatibel wäre.

Urgewald geht noch einen Schritt weiter und fordert, fossile Unternehmen über das Instrument der ‚Subrogation‘ oder Forderungsübergang finanziell für Klimaschäden haftbar zu machen, statt die Kosten allein auf die Versicherten abzuwälzen. Politische Impulse kommen hier aus den USA. Vermont und New York haben große fossile Konzerne verpflichtet, künftig entsprechend ihren historischen Emissionen in sogenannte Climate Superfunds einzuzahlen und sich so an den Kosten für Klimaschäden und Anpassungsmaßnahmen zu beteiligen. Julia Broich

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