Energieeffizienz: Energie sparen

Der Energieverbrauch sinkt zu langsam. Um die gesetzlich gesteckten Ziele zu erreichen, muss Energie effizienter eingesetzt werden. Besonders im Gewerbesektor nutzt das allen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist auch für die Unternehmen rentabler.
28.05.2024 – Energie effizient nutzen spart Emissionen, Flächen und Ressourcen. Bisher wird Energie aber noch zu oft unnötig verschwendet. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Energieeffizienzgesetz soll genau das richten.
Doch Vorgaben reichen nicht aus, um die festgelegten Energiesparziele und entsprechende Emissionsminderung zu erreichen, zeigt eine Analyse des Beratungsunternehmens Prognos im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Ein höherer CO2-Preis und Pläne für Unternehmen könnten zum Energiesparen anreizen.
Energie effizient nutzen
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde im September 2023 verabschiedet. Darin legte der Bundestag fest, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um etwas mehr als ein Viertel im Vergleich zu 2008 reduziert werden muss. 2030 darf der Endenergieverbrauch demnach noch 1.867 TWh betragen. Zusätzlich enthält das Gesetz Vorgaben zu Energiesparplänen für den Öffentlichen Sektor sowie die Industrie.
Der Primärenergieverbrauch soll um knapp 40 Prozent auf 2.252 TWh gesenkt werden. Beim Primärenergieverbrauch wird auch die Energie der energieproduzierenden Kraftwerke eingerechnet. Da Erneuerbare Energien grundsätzlich, aber besonders im Vergleich zu Fossilen Energie kaum Energie verbrauchen, ist das Einsparpotenzial hier deutlich höher. Der Primärenergieverbrauch sinkt automatisch mit dem zunehmenden Ausbau Erneuerbarer Energien, zumindest, wenn dafür weniger Fossile Energieträger eingesetzt werden. So ist der Primärenergieverbrauch bereits seit 2006 rückläufig, während der Endenergieverbrauch stagniert.
Das Gesetz enthält jährliche Zwischenziele für Bund und Länder. Bis 2045 wird eine Reduktion um 45 Prozent angestrebt, ist jedoch bisher nicht festgeschrieben. Das EnEfG soll die 2023 novellierte europäische Energieeffizienzrichtlinie in Deutsches Recht übertragen.
Effizienzlücke füllen
Die im EnEfG enthaltenen Maßnahmen reduzieren den Energieverbrauch. Sie reichen aber nicht aus, um die Energieeffizienzziele zu erreichen. Beim Primärenergieverbrauch können knapp 90 Prozent der notwendigen Reduktionen erreicht werden, beim Endenergieverbrauch jedoch nur 56 Prozent. So müssten entweder weitere Maßnahmen aufgenommen, oder bestehende nachgeschärft werden, heißt es in der Analyse.
Um die nicht unerhebliche Lücke zu schließen, werden drei Maßnahmen ausgebreitet. Erstens wird vorgeschlagen, den CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz stärker anzuheben als bisher vorgesehen. Zweitens wird als neue Maßnahme eine verpflichtende Energieffizienz bei Gebäuden vorgeschlagen. Drittens werden verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme für Großverbraucher in Industrie und Gewerbe empfohlen. Letztere könnte die wirksamste der Maßnahmen sein, sagten die Experten gegenüber der taz. Energiesparmaßnahmen seien häufig sehr rentabel, würden aber aus unterschiedlichen Gründen nicht priorisiert umgesetzt. Eine entsprechende Vorschrift könnte das ändern. jb