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Energiekonzerne sollen stärker haften

Mit dem heute von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Haftung der Energiekonzerne für die Folgekosten aus der Atomkraft werden die Konzerne finanziell in die Pflicht genommen für Rückbau der Kraftwerke und Entsorgung des radioaktiven Mülls.

12.11.2015 – „Energiekonzerne sollen zukünftig langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften. Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden.“ Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung für Rückbau und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich, so der Bericht aus dem Bundestag, sind die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, diese Kosten zu tragen. Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie 2022 würden die Einnahmen aus dem Betrieb der Kraftwerke entfallen, andererseits aber die Kosten für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung entstehen.

Derzeit seien die Betreibergesellschaften durch Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eng mit den Energiekonzernen verbunden. „Es gibt jedoch keine gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass diese Situation fortbesteht“, denn diese Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge könnten gekündigt werden, begründet die Regierung den Handlungsbedarf. Wenn es nach einer Vertragskündigung zu einer Zahlungsunfähigkeit der Atom-Betreibergesellschaft komme, „sind erhebliche finanzielle Risiken für die öffentlichen Haushalte nicht ausgeschlossen“.

Daher soll mit dem Entwurf die volle Nachhaftung der herrschenden Unternehmen mit dem gesamten Konzernvermögen als Haftungsmasse langfristig sichergestellt werden. Bereits der Rückbau eines Kernkraftwerks beanspruche einen längeren Zeitraum. Und mit der Verfügbarkeit eines Endlagers für hoch-radioaktive Wärme entwickelnde Abfälle, werde frühestens um das Jahr 2050 gerechnet. „Für die anschließende Einlagerung und den Verschluss des Endlagers ist mit Jahrzehnten zu rechnen“, so steht es im Entwurf. Durch das Gesetz solle sichergestellt werden, dass bis zum Verschluss des Endlagers eine Nachhaftung aller die Betreibergesellschaften beherrschenden Unternehmen für deren Stilllegungs- und Rückbau sowie Entsorgungsverpflichtungen besteht. Bundestag mobil


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