StromVKG: EU genehmigt milliardenschwere Förderung für neue Kraftwerke

Nach jahrelangem Tauziehen ist der Weg frei für den Bau neuer Kapazitätskraftwerke. Die EU stimmte den im StromVKG definierten Ausschreibungsregeln zu. Das Gros der neuen Anlagen werden Gaskraftwerke sein – aufgrund der Vorgaben im Gesetz.
04.09.2026 – Die Europäische Kommission hat den Ad-hoc-Kapazitätsmechanismus, der im Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) verankert ist, beihilferechtlich genehmigt. Mit bis zu 35 Milliarden Euro darf Deutschland diese Kraftwerke fördert. Damit können die Ausschreibungen nach dem StromVKG wie geplant stattfinden. An den Ausschreibungsbedingungen gab es massive Kritik, da sie einseitig auf Gaskraftwerke zugeschnitten sind.
Schon in der nächsten Woche, am 8. September, soll die erste Ausschreibung starten, die zweite im Dezember folgen. Es geht um 10 Gigawatt Kraftwerksleistung mit 9 Gigawatt Langzeitkapazitäten – Anlagen, die über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen können, um längere Phasen mit geringer Erzeugung aus Wind- und Sonnenenergie abzusichern. 2027 sollen weitere zwei Gigawatt ohne Langzeitkriterium ausgeschrieben werden. Auch darüber hinaus sind Ausschreibungen geplant. Zukünftige Bedarfe an Kapazitäten sollen ab 2032 über einen Kapazitätsmarkt abgedeckt werden, dessen Regeln im nächsten Jahr festgezurrt werden sollen.
Wie hoch die Förderung für die vorgehaltene Kraftwerkskapazität sein wird, kann erst nach Ende der Ausschreibungegn berechnet werden. Die Bundesregierung selbst ging in ihrem ursprünglichen Entwurf von 1 bis 3 Milliarden Euro jährlich für 15 Jahre aus. Diese Kosten werden über eine neue Umlage auf die Stromkunden umgelegt.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche wertete die Nachricht als den letzten formalen Schritt für den Beginn der Ausschreibungen. Nun könne das StromVKG „für mehr Planungs- und Investitionssicherheit sorgen und damit für eine verlässlichere und perspektivisch günstigere Stromversorgung in Deutschland.“
Vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wie auch vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kamen lobende Worte. BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae kommentierte: „Nach dreieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen, wechselnder Entwürfe und wiederholter Verzögerungen sind damit die Voraussetzungen für neue steuerbare Kapazitäten geschaffen.“ Nun müssten die Zuschläge schnell erteilt werden.
VKU-Geschäftsführer Ingbert Liebing beglückwünschte Bundesregierung und BMWE: jetzt sei das Regelwerk komplett und der Weg frei, dringend benötigte Kraftwerkskapazitäten zu bezuschlagen. Auch kommunale Unternehmen würden eine Teilnahme prüfen.
Kritische Stimmen mit guten Argumenten
Aus Sicht des genossenschaftlich organisierten Energieversorgers Green Planet Energy, der im Vorfeld gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe bei der EU Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt hatte, steht die Entscheidung im Widerspruch zu den Zielen des Accelerate EU-Pakets, das die Abhängigkeit von fossilen Märkten und Energieimporten verringern soll. „Wer Versorgungssicherheit mit neuen Kraftwerken absichern will, die auf importiertes Erdgas angewiesen sind, tauscht ein Risiko gegen ein anderes“, kommentierte Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnete den Weg als energie- und klimapolitisch falsch, bis zu 35 Milliarden Euro für neue fossile Kraftwerke von Bürgerinnen und Bürgern finanzieren zu lassen. Er appellierte an die EU-Kommission, ein formelles Prüfverfahren zu eröffnen.
Philipp Schröder, Geschäftsführer des Unternehmens 1KOMMA5° macht darauf aufmerksam, dass die Kraftwerksstrategie die Marktmacht einiger großer Energiekonzerne zementiert, statt echten Wettbewerb zwischen zentralen und dezentralen Lösungen zuzulassen. Milliardensubventionen für neue Gaskraftwerke seien der teurere Weg, wenn dezentrale Flexibilität dieselbe Versorgungssicherheit günstiger liefert. Verbraucher zahlten diese Fehlentscheidung über Umlagen auf den Strompreis. pf




















































