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EnergiemarktEuropäisches Gericht verhandelt Klage gegen Rwe-Eon-Deal

Gebäude Thomas More und Annex C des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auf dem Kirchberg in Luxemburg-Stadt, Luxemburg, 2006
Heute beginnt der erste Verhandlungstag der Klage gegen den Rwe-Eon-Deal am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. (Bild: Cédric Puisney / CC BY 2.0 / via Wikimedia Commons)

Rwe und Eon vergrößerten mit einem Deal ihren Einfluss im Energiemarkt und gefährden so den fairen Wettbewerb. Elf Energieversorger reichten Nichtigkeitsklagen gegen dessen Genehmigung durch die EU-Kommission ein. Heute beginnt die Verhandlung.

15.06.2022 – Rwe und Eon haben ihre Monopolstellung am deutschen Energiemarkt über einen geschickten Deal weiter ausgebaut. Dagegen legten unabhängige Energieversorger Klage ein. Ab heute prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die erste Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung der Transaktion durch die Wettbewerbsbehörden der EU-Kommission. Das EuGH hat für den 15. bis 17. Juni drei mündliche Verhandlungstage für die Klagen angesetzt.

Die Europäische Union und das Bundeskartellamt genehmigten die Transaktion zwischen Rwe und Eon bereits 2019. Seitdem haben die beiden Marktführer den Wettbewerb in zwei entscheidenden Marktsegmenten eingestellt und diese untereinander aufgeteilt. In den Bereichen Stromerzeugung auf der einen und Stromvermarktung und Netzaktivitäten auf der anderen Seite konnten die Großunternehmen so ihre Monopolstellung auf dem deutschen Energiemarkt weiter ausbauen.

Rwe und Eon teilen sich den deutschen Energiemarkt auf

In Deutschland konzentriert sich Rwe nun auf den Stromerzeugungsmarkt. Seit der Transaktion mit Eon beherrscht Rwe etwa ein Viertel des Marktes, beim Großhandel sogar noch mehr. Werden bei Eon alle Beteiligungen berücksichtigt, beliefert der Konzern inzwischen über die Hälfte der deutschen Stromkunden.

Rwe und Eon haben den Deal in drei separaten Paketen zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Möglich war dies nur, weil die Unternehmen auch in anderen europäischen Ländern aktiv sind. Das deutsche Kartellamt konnte so in zwei der drei Vertragspaketen umgangen werden, die nur der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt wurden. Das Vorgehen lasse vermuten, dass gerade die Auswirkungen auf den gesamten deutschen Energiemarkt verschleiert werden sollten, so die Kläger.

Das Ziel der Aufteilung ist klar. Je mehr Anteile ein einzelnes Unternehmen in einem Marktbereich hat, desto mehr Macht und Einfluss hat es. Rwe und Eon haben ihre Geschäftsbereiche also gezielt genau so ausgetauscht, dass die jeweilige Marktmacht deutlich zunimmt. Die beiden Energieriesen waren bereits vor der Transaktion die größten Energieanbieter auf dem deutschen Markt. Der Deal hat ihre Monopolstellung nun weiter verfestigt.

Rwe-Eon-Deal schwächt dezentrale Energiewende und Klimaschutz

Die Europäische Kommission genehmigte den Deal schon 2019. Elf unabhängige Energieunternehmen und Verbände reichten dagegen 2020 und 2021 zwei Nichtigkeitsklagen ein. Unterstützt werden sie vom Verband kommunaler Unternehmen, VKU sowie über 30 Unternehmen und Organisationen der Initiative Wir spielen nicht mit, die die Bevölkerung auf den Deal und seine Folgen aufmerksam machen will.  

Konkret fürchten die Kläger und Mitstreiter, dass die Transaktion den Energiemarkt weiter zugunsten der beiden großen Player verzerrt. Das Vorgehen der Energiekonzerne lege zudem nahe, dass die Transaktion nach deutschem Wettbewerbsrecht nicht genehmigt worden wäre. Eine Markbeherrschung einzelner wirke sich nicht nur auf die kleineren Energieunternehmen negativ aus, sondern letztendlich auch auf die Kunden – und auf Klimaschutz und Energiewende, erklärt Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender von NATURSTROM im Interview. Der Ökostromanbieter gehört zu den Klägern gegen den Rwe-Eon-Deal.

„Der Energiemarkt muss sich angesichts der aktuellen Herausforderungen massiv wandeln, und dafür braucht er Wettbewerb und Vielfalt“, so Energieökonomin Claudia Kemfert, die ebenfalls die Positionen des Bündnisses mitträgt. „Beides wird behindert durch Konzerne, die ihr Geschäftsmodell auf zentrale Großstrukturen ausrichten.“

EinMonopol ermöglicht immer eine Preissetzung, die den Regeln des freien Wettbewerbs zuwiderlaufen. In diesem Fall kommt jedoch hinzu, dass die Unternehmen kein übergeordnetes Interesse an Klimaschutz und Energiewende haben. Das haben sie in der Vergangenheit bereits zu Genüge unter Beweis gestellt. Trotzdem ist Rwe seit der Transaktion zu einem der größten Erzeuger von Erneuerbaren Energien in Europa geworden. Dabei scheint es unwahrscheinlich, dass das Unternehmen vorhat, Energiewende und Klimaschutz voranzubringen, wenn es nicht dem direkten Eigenvorteil entspricht. Bei Stadtwerken und Bürgern vor Ort ist das anders. Sie müssen gestärkt und nicht von großen Energieunternehmen weiter in die Ecke gedrängt werden, bekräftigt Banning. jb


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