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Gericht weist E.ON-Klage wegen Atomausstieg ab

Im Zuge des Atom-Moratoriums wurde das AKW Unterweser bei Bremerhaven am 18. März 2011 vom Netz genommen, gut zwei Monate später wurde es endgültig abgeschaltet. (Foto: Martina Nolte, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, https://commons.wikimedia.org/wi
Im Zuge des Atom-Moratoriums wurde das AKW Unterweser bei Bremerhaven am 18. März 2011 vom Netz genommen, gut zwei Monate später wurde es endgültig abgeschaltet. (Foto: Martina Nolte, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 DE, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2012-05-28_Fotoflug_Cuxhaven_Wilhelmshaven_DSCF9410.jpg)

Knapp 380 Millionen Euro wollte der Atomkonzern E.ON von Bund und Ländern wegen des Atom-Moratoriums nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima einklagen. E.ON musste seine AKWs Unterweser und Isar I abschalten – und hatte das damals akzeptiert.

06.07.2016 – Die zwei AKWs mussten für drei Monate vom Netz, E.ON bezifferte den Schaden auf knapp 380 Millionen Euro und will diesen nun vom Bund und den Ländern Niedersachsen und Bayern einfordern. Durch die Anordnung sei der Konzern unrechtmäßig enteignet worden, so die Begründung. Das Landgericht Hannover wies die Klage nun ab. Der Vorsitzende Richter Martin Schulz begründete die Entscheidung damit, dass E.ON das Atom-Moratorium mit einer sofortigen Anfechtungsklage hätte verhindern können.

„E.ON hat das Moratorium 2011 explizit akzeptiert und wollte nun – quasi durch die Hintertür – dennoch entschädigt werden. Das ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, hier § 839 Abs. 3 BGB ausgeschlossen“, erklärt Olaf Däuper von der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH), die das Land Niedersachsen vor Gericht vertritt. Die Anwälte erwarten, dass E.ON vor dem Oberlandesgericht Celle in Berufung gehen wird, das Unternehmen prüft noch.

Auch EnBW gescheitert, RWE erfolgreich

Bereits Anfang April hatte das Landgericht Bonn die Klage des Atomkonzerns EnBW abgewiesen. Auch der Karlsruher Konzern hatte wegen der zwischenzeitlichen Stilllegung seiner AKWs Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 auf 261 Millionen Euro Schadenersatz geklagt. Die Bonner Richter lehnten das Anliegen ebenso mit der Begründung ab, EnBW hätte damals sofort gerichtlich vorgehen müssen.

Anders als E.ON und EnBW bekam RWE bislang vor dem Verwaltungsgericht Hessen und dem Bundesverwaltungsgericht Recht. Dort ging es allerdings nur um die Rechtmäßigkeit des befristeten Betriebsverbots für das AKW Biblis und noch nicht um Schadensersatz. Dennoch könnte RWE keine schlechten Chancen auf eine Geldzahlung haben, der Konzern hatte früher als EnBW und E.ON den Klageweg beschritten und fordert vom Staat 235 Millionen Euro. cw


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