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Ausschreibung der BundesnetzagenturJahresendspurt bei Wind- und Solarenergie

Windräder im Nebel
Wind- und Solarbranche blicken unsicheren Zeiten entgegen. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass sich der Planungsnebel lichtet. (Foto: Bild von Oimheidi auf Pixabay)

Die Bundesnetzagentur hat letztmals in diesem Jahr Zuschläge für neue Solar- und Windkraftanlagen erteilt. Bei der Windenergie gab es erstmals mehr Gebote als Zuschläge erteilt werden konnten. Mit Unsicherheit blickt die Branche ins neue Jahr.

22.12.2020 – Erstmals in diesem Jahr wurden deutlich mehr Gebote für neue Windkraftanlagen an Land abgegeben, als Zuschläge erteilt werden konnten. Das Ausschreibungsvolumen für diese Runde lag bei 366,9 Megawatt (MW). 96 Gebote mit einem Volumen von 657,1 MW wurden Anfang Dezember eingereicht. 58 Gebote mit einem Umfang von 399,7 MW bekamen nun den Zuschlag. Durchgeführt werden die Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur.

Zum Vergleich: Bei der vorletzten Runde im September gab es ein Ausschreibungsvolumen von 367 MW. Eingereicht wurden jedoch nur 310 MW, wovon 285 MW schließlich den Zuschlag erhielten. Bei der letzten Ausschreibungsrunde im Oktober gab es zwar mit 769 MW deutlich mehr Gebote als im September. Das Ausschreibungsvolumen lag jedoch bei 825,5 MW. Neue Windkraftprojekte mit 658,7 MW Leistung erhielten den Zuschlag. Bei allen bisherigen Ausschreibungen in diesem Jahr bewarben sich weniger Projekte als möglich gewesen wären.

Nur bei der jüngsten Ausschreibungsrunde gab die Bundesnetzagentur mit 32,8 MW etwas mehr Windkraftleistung den Zuschlag als ausgeschrieben. Doch über das ganze Jahr hinweg gingen in den Ausschreibungsrunden insgesamt 1.188 MW weniger in die Realisierung als möglich gewesen wären. Eine schwere Hypothek für die Energiewende, wie Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE) mitteilt. Es brauche nun eine zügige Dynamisierung bei Genehmigungen und Zubau, um die entstandene Lücke zu schließen. „Das Versprechen der Koalition aus dem Entschließungsantrag zum EEG in der vergangenen Woche, noch im 1. Quartal 2021 zu handeln, gewinnt damit nochmals an Bedeutung“, so Albers weiter.

So soll die Beteiligung von Kommunen verbessert werden. Auch gelte es weniger geeignete Standorte für den Windkraftausbau attraktiver zu machen. Zusätzlich sollen Südregionen bei Ausschreibungen bevorzugt werden, während der Norden nicht mehr durch Regelungen bezüglich des Netzausbaugebietes gebremst wird. Doch es bleiben viele offene Fragen, wie die nach den jährlichen Ausbaupfaden, eine beschleunigte Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Ausgestaltung von Bürgerstromtarifen.

So dürfte laut BWE auch die starke Unsicherheit der Regelungen ab kommenden Jahr dazu geführt haben, dass viele Projektierer noch in der letzten Ausschreibungsrunde des Jahres versuchten ihre geplanten Windkraftanlagen unterzubringen. Des Weiteren gebe es zwar einen positiven Trend bei der Genehmigungslage, doch um noch mehr Flächen für die Windkraft zu ermöglichen, müsse die Bundesregierung nun dringend mehr tun, fordert der BWE.

Hauptgegner der Windkraft ist der Flugverkehr. Windanlagen dürfen derzeit nicht in der Nähe von sogenannten Drehfunkfeuern gebaut werden, die die Luftnavigation vom Boden aus Steuern. Dabei ist die Deutsche Flugsicherheit besonders streng und verlangt Prüfabstände von 15 Kilometern rund um die Drehfunkfeuer. International liegen diese Prüfabstände jedoch bei drei bis zehn km. Sehr viel mehr Flächen für Windanlagen wären so möglich.

Auch die Solarbranche geht unsicheren Zeiten entgegen

Während es bei der Windkraft zumindest bei der letzten Ausschreibung eine Überzeichnung gab, war dies bei der Solarenergie in diesem Jahr der Normalfall. Zum Jahresende gab es bei nun einen neuen Rekord an eingereichten Geboten. Solarprojekte mit einer Leistung von 936 MW wurden eingereicht. Die ausgeschriebene Menge lag bei 257 MW. 264,2 MW erhielten schließlich den Zuschlag. Das sind insgesamt 45 Projekte für neue Solaranlagen. Die Bundesnetzagentur berichtet jedoch auch, dass 42 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen werden mussten – teils weil sie verspätet eingingen, teils weil sie aufgrund der sich ändernden Gesetzeslage die Gebotsmenge voraussichtlich deutlich überschritten hatten.

Die EEG-Novelle 2021 sorgt für unklare Vorgaben. Die vorgesehene jährliche Zubaumenge liegt nach aktuellem Stand bei etwa 5 Gigawatt (GW). Experten erachten aber ein Ausbautempo von 10 GW jährlich für notwendig, um bis 2030 in Deutschland 65 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken. Die Regierung kündigte an in den kommenden Monaten über ambitionierte Ausbauziele zu beraten.

Zwar müssen laut EEG erst PV-Anlagen ab einer Leistung von 750 kW in Ausschreibungsrunden Gebote abgeben, doch auch Projektierer von Dachanlagen wzischen 300 und 750 kW werden sich demnächst in Ausschreibungen für einen Zuschlag bewerben. Denn wenn diese Projekte nicht über eine Ausschreibung realisiert werden, erhalten sie laut EEG-Novelle nur 50 Prozent der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden festen Vergütung. Das sei vor allem für das Potenzial von Gewerbedächern verheerend teilt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mit. „Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen“, so BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. mf


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