BundesnetzagenturLetztmalige Auktion zum Kohleausstieg unterzeichnet

Luftaufnahme Heizkraftwerk Heilbronn EnBW
Das Kraftwerk Heilbronn der EnBW. (Foto: Rolf Kickuth auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

In der letzten Ausschreibungsrunde zum Kohleausstieg erhalten 6 Kleinanlagen mit einer Gesamtleistung von 262 Megawatt eine Entschädigung für die Stilllegung. Aufgrund der Unterzeichnung muss ein Kraftwerk entschädigungslos abschalten.

28.08.2023 – Die Bundesnetzagentur hat die erfolgreichen Gebote der letzten Ausschreibung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung bekannt gegeben. Das Ausschreibungsvolumen umfasste 542 Megawatt. Die Ausschreibung war mit einer Gebotsmenge von rund 280 Megawatt unterzeichnet. Alle Gebote erhielten einen Zuschlag. Das niedrigste Gebot beträgt 45.000 Euro pro Megawatt. Das höchste Gebot liegt bei 85.200 Euro pro Megawatt.

In diesem Verfahren haben erstmals nur Kleinanlagen mit einer Nettonennleistung von weniger als 150 Megawatt teilgenommen. Die bezuschlagten Anlagen dürfen ab dem 2. März 2026 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt können sie weiter am Strommarkt aktiv bleiben.

Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung wegen Unterzeichnung

Aufgrund der Unterzeichnung wird für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge von rund 262 Megawatt ein Verbot der Kohleverfeuerung ohne Entschädigung angeordnet.

Das Verbot der Kohleverfeuerung wird jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste angeordnet, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Deshalb wird für das Kraftwerk HLB7 der EnBW Energie Baden-Württemberg AG ein Kohleverfeuerungsverbot angeordnet. Die Nettonennleistung dieser Anlage liegt bei knapp 780 Megawatt und führt zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Menge. Die Anordnung tritt 30 Monate nach Zustellung in Kraft.

Wird von den Übertragungsnetzbetreibern eine Anlage als systemrelevant festgestellt und ein entsprechender Antrag von der Bundesnetzagentur genehmigt, steht diese Anlage auch nach dem 2. März 2026 in der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes bereit. Hierdurch bleibt die Versorgungssicherheit gewährleistet.

Ende der Ausschreibungen zum Kohleausstieg

Mit Abschluss der siebten Gebotsrunde enden die Ausschreibungen zum Kohleausstieg und somit die Möglichkeit für die Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen, eine finanzielle Kompensation für die frühzeitige Beendigung der Kohleverstromung zu erhalten. Ab dem Jahr 2024 wird der Kohleausstieg bei Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen ausschließlich ordnungsrechtlich umgesetzt.

Die Bundesnetzagentur wird das Verbot der Kohleverfeuerung behördlich anordnen. Damit wird die Kohleverstromung ab 2027 weiter reduziert und schließlich beendet. Anordnungen werden jeweils für die ältesten Kraftwerke der Kraftwerksliste ergehen, bis das jährliche Reduktionsziel erreicht ist. Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen erhalten zukünftig keine finanzielle Entschädigung mehr dafür, dass sie in ihren Anlagen keine Kohle mehr verfeuern dürfen.

Die Bundesnetzagentur hat in sieben Ausschreibungsrunden insgesamt 10,9 Gigawatt Nettonennleistung ausgeschrieben. Über das Bieterverfahren konnten 41 Anlagen mit rund 10,7 Gigawatt erfolgreich bezuschlagt werden. Für drei weitere Anlagen mit einer Nettonennleistung in Höhe von 1,4 Gigawatt hat die Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet. pf

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