Kabinett beschließt StromVKG: Milliarden-Förderung für Gaskraft

Das StromVKG soll die Versorgung sichern, subventioniert aber fossile Gaskraftwerke zu hohen Kosten und steht vor einer unsicheren Zukunft in Brüssel. Wirtschaftsverbände fordern stattdessen eine Absicherungspflicht für Stromlieferanten.
18.05.2026 – Das Bundeskabinett hat vergangene Woche das StromVKG – Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – verabschiedet. Damit setzt die Bundesregierung das Kernstück der Kraftwerksstrategie um, sieht sich jedoch erheblicher Kritik von Umweltverbänden, Politik und Wirtschaft ausgesetzt.
Fossiles Subventionsprogramm
Tatsächlich treibt die Bundesregierung mit dem Gesetz vor allem den Bau neuer Gaskraftwerke voran. Da sich die Anlagen am freien Markt derzeit kaum rentieren, sollen Investoren staatlich garantierte Vergütungen erhalten. Die einseitige Bevorzugung von Gaskraftwerken dürfte Verbraucher teuer zu stehen kommen, denn die Gaskraftwerkssubventionen sollen über eine Umlage auf den Strompreis finanziert werden. Die Gesamtkosten der Förderung werden dabei bis zum Jahr 2045 auf 12,6 bis 35,5 Milliarden Euro geschätzt. 1 bis 3 Milliarden Euro werden 2031 benötigt, in den Folgejahren fallen jährlich 0,9 bis 2,3 Milliarden Euro an.
„Das Gesetz zum Neubau von Gaskraftwerken ist ein fossiles Subventionsprogramm im Gewand der Versorgungssicherheit“, kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). „Statt Versorgungssicherheit technologieoffen und kostengünstig abzusichern, wurde das Gesetz gezielt so gestrickt, dass Gaskraftwerke gegenüber sauberen Alternativen bevorzugt werden. Das ist klimapolitisch falsch, wettbewerbsverzerrend und EU-rechtlich höchst angreifbar. Dass EnBW und RWE offenbar an der Ausgestaltung mitgewirkt haben, zeigt: Hier hat sich die fossile Lobby durchgesetzt – auf Kosten von Klima, Wettbewerb und Verbraucherinnen und Verbrauchern.“
Technische Hürden für saubere Alternativen
Konkret steht der Gesetzesentwurf in der Kritik, weil er Gaskraftwerke durch technische Hürden gegenüber Alternativen bevorzugt. So müssen Anlagen mindestens 10 Stunden am Stück die volle Leistung einspeisen können, was Gasturbinen begünstigt und Batteriespeicher fast vollständig ausschließt. Weiterhin soll mindestens die Hälfte der wichtigen Komponenten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammen. Da Batteriezellen primär in Asien gefertigt werden, ist dies für Speicher kaum zu erfüllen.
„Wenn Resilienzvorgaben gemacht werden, dann dürfen sie sich nicht nur auf die Anlagenkomponenten beziehen, sondern müssen auch die Betriebsmittel einbeziehen“, fordert Simon Schreck, Referent für Wasserstoff und Klimaneutralität bei Germanwatch. „Für Gaskraftwerke werden bei Erdgasbetrieb nahezu 100 Prozent der Betriebsmittel importiert. Diese Abhängigkeit ist dauerhaft, während ein einmal gelieferter Speicher für viele Jahre seine Arbeit tut – ganz unabhängig von einer Straße von Hormus oder Konflikten mit autokratisch regierten Staaten."
Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren. Bereits im September 2026 sollen insgesamt 9 Gigawatt für Langzeitkapazitäten ausgeschrieben werden. Bei weiteren 2 GW sollen 2027 auch Speicher zugelassen werden, und ab 2027 bis 2029 weitere technologieneutrale Auktionen folgen, die auch Lastmanagement einbeziehen.
Änderungen im Kabinettsbeschluss
Der nun verabschiedete Entwurf sieht im Vergleich zum Referentenentwurf die Einführung von Gebotshöchstwerten vor. Um Wettbewerbsverzerrungen und strategische Preissteigerungen zu verhindern, wurde für Langzeitkapazitäten ein Höchstwert von 173.000 Euro pro Megawatt festgelegt. Gebote oberhalb dieser Grenze werden nicht berücksichtigt.
Weiterhin wurden auf Druck von Stadtwerken Strafzahlungen für nicht realisierte Projekte reduziert, um auch kleineren Akteuren die Teilnahme zu ermöglichen. Bei 15-jährigen Projekten sank der Faktor vom 2-fachen auf das 1,8-fache des Gebotswertes; bei 7-jährigen Projekten von 1,5 auf das 1,3-fache.
Das Ausschreibungsvolumen wird von der Bundesnetzagentur ermittelt, bedarf jedoch künftig einer einvernehmlichen Zustimmung der Bundesregierung.
Wirtschaftlich risikoreiche Fehlanreize
Aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft kommt deutliche Kritik am StromVKG in seiner derzeitigen Form. Die einseitige Fixierung auf Gaskraftwerke erhöhe geopolitische Abhängigkeiten und Stromkosten, während Innovationen ausgebremst würden, kritisieren etwa die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne). Dies gefährde die Elektrifizierung und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.
Der Stadtwerkeverband VKU kritisiert zudem das Fehlen einer Obergrenze für Zuschläge pro Unternehmen und befürchtet eine Dominanz weniger Großanbieter.
Weiterhin unterschätzt der Entwurf die realen Kosten für Gasturbinen laut einer Gemeinschaftsstudie von u.a. der DIHK, dem bne, und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erheblich. Die Baukosten wurden in Deutschland teilweise nur halb so hoch angesetzt wie in vergleichbaren europäischen Projekten.
Alternativvorschlag: Absicherungspflicht und Biogas
Anstelle eines staatlich gesteuerten Kapazitätsmarktes schlagen Verbände eine Absicherungspflicht vor. Stromlieferanten müssten dann ihre Verpflichtungen eigenverantwortlich absichern – etwa durch langfristige Verträge oder eigene Kapazitäten. Derzeit ist das nicht der Fall. Unternehmen, die sich nicht absichern, können bei starken Preisschwankungen schnell Konkurs machen. Da ein Grundversorger die gestrandeten Kunden aufnehmen und entsprechend für sie zahlen muss, wird das Risiko, das diese Unternehmen eingehen, von anderen Marktakteuren mitgetragen. Ein Beispiel für einen solchen Fall war der drastische Anstieg der Energiepreise in der Gaskrise.
Eine Absicherungspflicht gilt als marktwirtschaftlicher, kosteneffizienter und technologieneutraler als die fixierte Förderung von Gaskraftwerken. Dies bestätigte u.a. auch eine Grundsatzstudie des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) Mitte 2024 für Deutschland.
Die Biogasbranche kritisiert zudem bereits seit langem, dass Flexibilitätspotenziale von Biogasanlagen vollständig unbeachtet bleiben. Die Infrastruktur sei größtenteils schon vorhanden, und Kraftwerke könnten flexibel einspringen, wenn mehr Strom benötigt wird. Die Bioenergie könne durch Leistungssteigerung kurzfristig bis 2030 zwölf GW und bis 2045 sogar 24 GW an steuerbarer Leistung zur Verfügung stellen – und das zu deutlich geringeren Kosten.
Kraftwerksstrategie in der Mache
Die Kraftwerksstrategie ist bereits seit einigen Jahren in der Mache und basiert noch auf Plänen der rot-grünen Vorgängerregierung. Sie markiert eine Abkehr vom bisherigen Marktmodell, bei dem Investitionen lediglich durch Preisspitzen in Knappheitsphasen angereizt werden sollten – ein Ansatz, der laut Ministerium nicht die notwendigen Neubauten hervorbrachte.
Die Vorgängerregierung erreichte eine beihilferechtliche Genehmigung der EU für die Förderung des Baus von 12,5 GW steuerbarer Leistung, von denen nur 5 GW durch nicht auf Wasserstoff umrüstbare Erdgaskraftwerke erbracht werden sollten. Für die deutlich höher angesetzten Kraftwerkskapazitäten von mehr als 20 GW der schwarz-roten Bundesregierung gibt es noch keine beihilferechtliche Genehmigung. Auch die Ausschreibungstermine stehen unter Vorbehalt der EU-Beihilferechts-Genehmigung.
Nicht mit EU-Beihilferecht vereinbar
Eine Studie von Connect Energy Economics im Auftrag von dem bne, der DIHK, der Energiebörse European Energy Exchange (EEX), dem Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) und der vzbv bezeichnet die geplanten Subventionen als nicht mit den europäischen Beihilferechts-Vorgaben vereinbar, da sie weder erforderlich noch geeignet seien, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Die Umweltverbände DUH, ClientEarth und die Energieunternehmen 1KOMMA5°, Octopus Energy und Green Planet Energy haben bereits im vergangenen November offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Auch sie werfen der Bundesregierung vor, mit der Strategie gegen EU-Beihilferecht zu verstoßen. Gaskraftwerke zu bevorzugen, verzerre nicht nur den Wettbewerb, sondern bremse auch die Energiewende aus. Auch fehlten klare Dekarbonisierungsvorgaben. ClientEarth hat zusätzlich am vergangenen Mittwoch ein Schreiben an die Europäische Kommission übermittelt, in dem juristisch dargelegt wird, warum der im StromVKG vorgesehene Kapazitätsmechanismus (KM) nicht mit zentralen Regeln des EU-Beihilferechts vereinbar ist. Julia Broich






















































