EnergiepolitikSolare Erzeugungsspitzen anders managen

Eingang U-Bahnhaltestelle am Bundestag
Der Bundestag könnte noch energiepolitische Änderungen beschließen, die dringend notwendig sind. Bei einigen Themen herrscht sogar breite Zustimmung. (Foto: pxHere / CC0 1.0)

Eine kleine EnWG-Novelle könnte der Bundestag noch beschließen, denn vor allem die solaren Erzeugungsspitzen machen den Netzbetreibern zu schaffen. Die Aussetzung der Vergütung bei negativen Strompreisen wäre ein Hebel, der breite Zustimmung findet.

17.01.2025 – Das Ampel-Aus hat die geplanten umfassenden Reformen für ein neues Strommarktdesign gestoppt. Aber einige Themen brennen der Energiewirtschaft unter den Nägeln, es werden schnelle Entscheidungen angemahnt. In der Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie, die in dieser Woche stattfand, wurden die Themen verhandelt, die es jetzt noch in eine kleine EnWG-Novelle schaffen könnten.

Keine Vergütung für Photovoltaikstrom bei negativen Preisen

Weitgehend Einigkeit herrscht unter den Experten, was den Umgang mit den solaren Erzeugungsspitzen angeht. Der starke – aber auch gewollte – Ausbau führt an sonnenreichen Tagen vor allem um die Mittagszeit zu einem Überangebot an Photovoltaikstrom, das wiederum negative Preise an der Strombörse zur Folge hat. Diejenigen Strommengen, die aus Anlagen mit EEG-Vergütung kommen, erhalten auch in diesen Phasen eine Vergütung. Der Anlagenbesitzer profitiert, die Allgemeinheit zahlt. Aber die finanzielle Seite ist nur ein Aspekt. Die hohen Einspeisemengen treffen auf ein Netz, das dafür nicht ausgebaut ist.  Vor allem die Netzbetreiber drängen auf neue Regeln. Sie warnen vor der physischen Überlastung der Netze in solchen Phasen.

Abhilfe soll zunächst die Aussetzung der Vergütung in Zeiten negativer Preise schaffen. Die Anlagenbesitzer werden so motiviert, ihre Einspeiseleistung in Zeiten zu verlegen, in denen der Strom gebraucht wird. Diese Maßnahme wird auch von Vertretern der Erneuerbaren Energien-Branche befürwortet – allerdings verbunden mit Forderungen. Beispielsweise formuliert BDEW-Präsidentin Kerstin Andreae: „Der Wegfall der EEG-Förderung bei negativen Börsenpreisen ist sinnvoll, wenn nicht vergütete Strommengen später nachgeholt werden können. Perspektivisch ist hier eine Weiterentwicklung hin zu einem echten Marktmengenmodell ohne Restriktionen notwendig.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft hat sich ebenfalls zustimmend geäußert. Geschäftsführer Carsten Körnig argumentiert: „Mit dem erfolgreichen Zubau der Photovoltaik wird diese zukünftig immer häufiger auch zur tragenden Säule im Strommarkt. Als tragende Säule kann sie – gerade in Verbindung mit Speichern – auch mehr Verantwortung tragen, sich künftig noch systemdienlicher verhalten und aktiver auf Marktsignale reagieren.“ Darüber hinaus entfällt bereits ab einer Viertelstunde negativer Preise die Vergütung, nicht wie bisher nach einer Stunde.

Überbauung von Netzverknüpfungspunkten

Auch die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten ist noch in der abgespeckten Version der EnWG-Novelle enthalten. Es geht darum, die Kapazität vorhandener Netzverknüpfungspunkte besser auszulasten. Das ist möglich, wenn Wind- und Solarkraftwerke evtl. auch in Kombination mit einem Speicher einen gemeinsamen Einspeisepunkt nutzen, insgesamt mehr Leistung angeschlossen wird, aber technisch sichergestellt ist, den Einspeisepunkt nicht zu überlasten.

Die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten sorge nicht nur dafür, dass man schneller und kostengünstiger ins Netz komme und die PV-Spitzen Thematik lösen könne. Sie sorge vor allem dafür, „dass wir die Netzinfrastruktur besser nutzen und mittelfristig in der Lage sein werden, den Re-Dispatch zu mindern“, sagte Matthias Stark, Abteilungsleiter Erneuerbare Energiesysteme beim BEE, im Rahmen der Anhörung.

Uneinigkeit bei Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Damit der Ausbau der Übertragungsnetze mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt hält, sollen fünf weitere Netzausbauvorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden.  Allerdings gehen hier die Meinungen auseinander.  Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung des Netzbetreibers 50Hertz Transmission, der als Sachverständiger von der FDP geladen war, sprach sich für eine Verschiebung der gesetzlichen Änderungen aus. Dabei müsse auch erörtert werden, ob der Ansatz, Erdkabel zu verwenden, der richtige sei. Außerdem stehe eine Entscheidung der EU-Kommission zu Strompreiszonen aus, die abgewartet werden sollte.

Tetiana Chuvilina, Leiterin Politik beim Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO, die als Expertin von den Grünen benannt worden war, sprach sich vehement für eine Verabschiedung des geänderten Bundesbedarfsplangesetzes aus. Die Netzbetreiber seien im vergangenen Jahr seitens der Bundesregierung aufgefordert worden, die bis zum 30. Juni 2025 geltende Notfallverordnung „so weit wie möglich zu nutzen“. Auf dieser Basis seien Unterlagen zu vor der Genehmigung stehenden Vorhaben erarbeitet worden. Bekomme man diese Projekte jedoch nicht vor dem 30. Juni 2025 bestätigt, könne man die mit hohem Aufwand erarbeiteten Unterlagen „in die Tonne treten“. Das gesamte Verfahren, inklusive der Trassenfindung, müsse dann von neuem gestartet werden. Das führe zu einem Verzug von mindestens zwei Jahren für diese Projekte.

Ende Januar könnte die Regierung die geplanten Änderungen dem Bundestag zum Beschluss vorlegen. Ob als Paket oder einzeln, ist noch offen. Ebenso ob es überhaupt dazu kommt und sich entsprechende Mehrheiten finden. pf

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