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Stromkennzeichnung ist kostenloses Greenwashing

Durch den Einsatz von Wind- und Solarenergieanlagen konnten 2015 rund 119 TWh in das deutsche Stromnetz eingespeist werden. (Foto: <a href="https://pixabay.com/p-1330214/?no_redirect" target="_blank"> Kenueone / pixabay.com</a>, <a href="https://creativec
Durch den Einsatz von Wind- und Solarenergieanlagen konnten 2015 rund 119 TWh in das deutsche Stromnetz eingespeist werden. (Foto: Kenueone / pixabay.com, CC0 1.0)

„Staatlich verordneten Etikettenschwindel“ nennt der Energieversorger Lichtblick auf Grundlage einer Studie die derzeitige Stromkennzeichnung. Anbieter müssen einen EEG-Anteil von 46 Prozent ausweisen, selbst wenn sie keinen Ökostrom verkaufen.

04.11.2016 – Der Strommarkt ist in Deutschland hart umkämpft: Mehr als 1.100 Firmen bieten Strom in einer Vielzahl verschiedener Tarife und Zusammensetzungen an, teils aus konventionellen Quellen, teils aus regenerativen. Viele Stromanbieter jedoch täuschen ihre Kunden über den Anteil an Ökostrom in Ihren Produkten, wie jüngst eine Studie des Hamburg-Instituts im Auftrag des Energieanbieters Lichtblicks feststellte. Schuld daran sind jedoch nicht unlautere Absichten, sondern die Vermischung gut gemeinter EU-Richtlinien mit Vorgaben des deutschen Staates.

Die deutsche Stromkennzeichnungsvorschrift sieht vor, dass der nach dem EEG geförderte Ökostrom rein rechnerisch auf alle Verbraucher in Deutschland umgelegt wird und dass dies auch für jeden Tarif ausgezeichnet werden muss. Stromanbieter müssen also auch bei Kohle- und Atomstromtarifen einen EEG-Ökostromanteil von aktuell 46 Prozent ausweisen.

EEG-Anteile steigen

Eigentlich sind die EU-Richtlinie und das deutsche Recht zur Stromkennzeichnung dafür bestimmt, den Markt transparenter zu machen. Es soll klar ersichtlich sein, was im Stromprodukt enthalten ist – genau, wie es bei Lebensmitteln gang und gäbe ist. Die Beschaffungspolitik der Anbieter wird durch die verschiedenen Vorschriften jedoch nicht mehr korrekt abgebildet.

Mit dem zunehmenden Ausbau der Erneuerbaren Energien wird sich das Problem weiter verschärfen. Wächst der Anteil des durch das EEG geförderten Ökostroms wie von der Bundesregierung angepeilt bis 2025 auf 45 Prozent, erhört sich auch der virtuelle EEG-Pflichtanteil. Dann müssen Stromanbieter für Privatkunden-Tarife knapp 70 Prozent EEG-Strom ausweisen, rechnen die Gutachter vor. Da viele Industrieunternehmen großzügige Rabatte erhalten und nicht die volle EEG-Umlage zahlen, wird Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler EEG-Pflichtanteil zugewiesen.

Wettbewerbsnachteile für Ökostromanbieter

Firmen, die reinen Ökostrom einkaufen werden damit im Wettbewerb benachteiligt und sprechen sich zu Recht gegen die derzeitige Auszeichnungsweise und für eine Reform aus. Die Gesetzeslage mache es den Verbrauchern unnötig schwer einen Lieferanten danach auszuwählen wie er seinen Strom beschafft, so Lichtblick. Die gute Absicht, einen gläsernen Strommarkt zu schaffen, werde dadurch konterkariert.

LichtBlick präsentierte daher parallel zu der Veröffentlichung des Gutachtens ein eigenes Weißpapier mit einem Lösungsvorschlag um das Bestreben der EU nach einer transparenten Stromlandschaft eher gerecht zu werden. Danach soll lediglich die exakte, vom Anbieter eingekaufte Energiemenge abgebildet werden und so den Etikettenschwindel beenden. bm


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