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Ab 2025 in BrandenburgKommunen sollen von Sonderabgabe auf Solarparks profitieren

Luftbild Solarpark Zerre bei Spremberg, in der Bildmitte die Spree
Solarpark Zerre auf dem ehemaligen Kraftwerksgelände Trattendorf bei Spremberg. Der größere Teil des Solarparks liegt auf sächsischem Gemeindegebiet. (Foto: PaulT auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Das Land Brandenburg erhebt ab 2025 eine Sonderabgabe auf neue PV-Freiflächenanlagen. Sie soll den Standort­gemeinden zugute­kommen. Der LEE sieht das Vorhaben kritisch: Die zusätzlichen Kosten schwächen den Standort.

29.01-2024 – Der Brandenburger Landtag hat eine Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Ab 2025 sollen Betreiber für neu errichtete Solarparks jährlich pro Megawatt installierter Leistung 2.000 Euro an die Standortgemeinde zahlen. Die Sonderabgabe gilt für Freiflächenanlagen ab einem Megawatt Leistung.

Die Gelder unterliegen einer Zweckbindung. Die anspruchsberechtigten Gemeinden müssen sie für im Gesetz definierte Zwecke ausgeben. Dazu gehören die Aufwertung des Ortsbildes, Informationsangebote zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die Förderung kommunaler Veranstaltungen und sozialer Aktivitäten. Aber auch kommunale Bauleitplanungen im Bereich Erneuerbarer Energien dürfen mit dem Geld finanziert werden sowie Anteile an Bürgerenergiegesellschaften erworben werden.

Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien Berlin Brandenburg sieht die Einführung der Abgabe kritisch. Sie werde einige Solarprojekte ernsthaft gefährden. Der Verband stehe für Teilhabe und Beteiligung, aber sie werde mit der Sonderabgabe nicht automatisch leichter. Bei Planungen und Verhandlungen könne es sogar schwieriger werden, direkt auf die Ideen und Wünsche der Menschen vor Ort einzugehen, beispielsweise durch Anpassungen bei der Gestaltung eines Solarparks, durch vergünstigte Stromtarife oder Bürger-Energiemodelle. Wenn über eine Abgabe das gesamte Budget aufgebraucht wird, bliebe kein Spielraum für Maßnahmen vor Ort. Die Vielfalt der Beteiligung sei damit in Gefahr.

„Zudem wurde nicht klar geregelt, dass die Landesregelung anstelle der Bundesregelung tritt. Damit wird vielerorts die Erwartung geweckt, einen Anspruch auf beide Abgaben zu haben. Vorhabenträger und Gemeinde bekommen ein Problem mehr“, argumentiert Glahr.

Problematisch sei zudem, dass auch die landeseigene Abgabe für Windparks, der sogenannte Wind-Euro, erhöht werden solle. „Solar-Euro und ein erhöhter Wind-Euro auf die Produktion führen dazu, dass Energie aus Erneuerbaren in Brandenburg immer teurer wird – zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der Unternehmen, die sich gerade wegen des günstigen Energieangebots hier ansiedeln wollen“, warnt Glahr. Der Standortvorteil, den sich Brandenburg gerade durch die Verfügbarkeit Erneuerbarer Energien aufbaut, schmilzt. pf


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