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Windenergie an LandBeim Ausbau der Windkraft werden Knoten gelöst

Windenergieanlagen in Landschaft mit Feldern
Auf dem zweiten Windgipfel stellte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die mit der Branche erarbeitete Windenergie-an-Land-Strategie vor. Sie packt viele kleine Stellschrauben an. (Foto: naturstrom AG)

Der zweite Windkraftgipfel im Bundeswirtschaftsministerium wird von der Branche positiv bewertet. Die von Robert Habeck vorgestellte Windenergie-an-Land-Strategie setzt wichtige Aufgaben auf die Agenda, wobei es jetzt um viele kleine Schritte geht.

25.05.2023 – Mehr Flächen für die Windkraft an Land, gezielt qualifizierte Fachkräfte gewinnen und die Anlagenteile schneller durchs Land transportieren – all dies sind Teile der Strategie, die Wirtschaftsminister Habeck in dieser Woche vorgestellt hat. Erneut waren Vertreter:innen von Branche, Verbänden und Behörden geladen, um auf Basis der im März vorgelegten Eckpunkte einer Wind-an-Land-Strategie die Vorschläge zu konkretisieren. Insgesamt enthält die Strategie 12 Handlungsfelder.

Einige Früchte der Weichenstellungen von 2022 könnten bereits jetzt geerntet werden. So glänzte das Frühjahr 2023 mit einer deutlichen Zunahme sowohl bei den Inbetriebnahmen als auch den Genehmigungen: Bis Ende März wurden bundesweit 128 neue Windenergieanlagen mit 601 Megawatt Leistung in Betrieb genommen – ein Plus von 46 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2022. Noch dynamischer zeigt sich die Entwicklung bei den erteilten Genehmigungen. Von Januar bis März wurden bundesweit 1.784 Megawatt neue Windenergieleistung in 324 Anlagen bewilligt - ein Anstieg um 61 Prozent gegenüber dem letztjährigen Frühjahr.

Mit der jetzt verabschiedeten Strategie werden weitere Stellschrauben bewegt. Einige Maßnahmen werden bereits umgesetzt. Für andere sollen dieses Jahr noch gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren

So wird von den Verbänden die Bewegung beim Thema Flächen gelobt. Nachdem bereits das im letzten Jahr beschlossene und am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergie-an-Land-Gesetz  (WaLG) wichtige Impulse gesetzt hat, nimmt die Strategie nun weitere Flächenthemen in den Fokus.

So soll der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert werden, indem Kommunen auch dann Flächen für Windenergie ausweisen können, wenn die regionalen Planungen in ihrem Gebiet keine Windflächen vorgesehen haben. Zusätzlich wird eine flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung für bestimmte, besonders geeignete Flächen eingeführt. Auf den Flächen können Windenergieanlagen für die direkte Belieferung der benachbarten Unternehmen errichtet werden, ebenso soll Eigenverbrauch möglich sein. Auch der Handlungsspielraum für Länder soll erweitert werden, wenn sie die allgemeine Außenbereichsprivilegierung vorziehen (Länderöffnungsklausel).

Die flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung bedarf noch konzeptioneller Vorarbeiten. Die rechtliche Umsetzung wird daher voraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Die Erweiterung des Handlungsspielraums für Länder und Kommunen soll dagegen zeitnah (möglichst noch vor dem Sommer) umgesetzt werden.

Scheinkonflikt zwischen Artenschutz und Windenergie schwelt weiter

„Vor allem im Spannungsfeld zwischen Windenergie und dem Artenschutz bleibt der Befreiungsschlag bisher aus“, so formulierte es Bärbel Heidebroek, Vizepräsidentin des Bundesverbandes Windenergie (BWE). (Nachtrag: Am 25.5.2023 wurde Bärbel Heidebroek zur neuen Präsidentin des BWE gewählt.) Auch der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht hier noch Potenziale: Ein großer Hebel insbesondere für den Artenschutz wäre, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Genehmigungsbehörden klare Regelungen an die Hand zu geben, die ohne weitere Auslegungsspielräume eindeutig und einfach angewendet werden können.

Logistik für die Windkraft muss einfacher werden

Ein großes Problemfeld ist auch der Transport der Komponenten einer Windkraftanlage zu ihrem Bestimmungsort. Hierfür sind unzählige Genehmigungen notwendig, die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte uneinheitlich und wenig digitalisiert. Projekte werden durch fehlende Transportgenehmigungen verzögert, wie Helmut Schgeiner von der Bundesfachgruppe Schwertransport und Kranarbeiten im Interview mit energiezukunft berichtet.

Die Strategie enthält eine Reihe von Maßnahmen zu diesem Handlungsfeld. So sollen unter anderem Wasserstraßen als mögliche Transportwege betrachtet werden, dafür Hafendaten, Kai- und Krankapazitäten erhoben werden. Auch das Schienennetz gerät in den Fokus, insbesondere für Transformatorentransporte. Zudem sollen allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung angepasst werden, einzelne bauwerksbezogene Genehmigungen zeitlich befristet wiederholt gelten, für die Autobahn eine streckenbezogene Dauer- oder Kurzzeiterlaubnis möglich sein sowie die digitale Antragstellung und Bearbeitung konsequent genutzt und bundesweit flächendeckend vereinheitlicht werden. pf


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