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Energiecharta-VertragSchiedsverfahren gegen EU-Staaten unzulässig

Tagebau Garzweiler mit Windrädern im Hintergrund
Klagen gegen EU-Staaten aufgrund des Energiecharta-Vertrags sind nicht zulässig. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (Bild: herbert2512 / pixabay).

Energiekonzerne wollten vor Schiedsgerichten Entschädigung aufgrund des Energiecharta-Vertrags erstreiten. Nun scheiterten RWE, Uniper und Co vor dem Bundesgerichtshof. Das ist ein Erfolg für den Klimaschutz.

31.07.2023 – Eine Reihe großer Energiekonzerne, darunter RWE und Uniper, hatten Klage gegen Klimagesetze europäischer Länder eingereicht. Die fossilen Großkonzerne versuchten, über Schiedsgerichte Verlustansprüche gegen die Niederlande und Deutschland geltend zu machen. Die Staaten wehrten sich gegen die Schiedsverfahren und reichten ihrerseits Klage vor staatlichen Gerichten ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Klagen von Energiekonzernen gegen Klimagesetzgebung der Niederlande und von Deutschland in der vergangenen Woche für unzulässig. Die Schiedsgerichtsverfahren seien nicht mit EU-Recht vereinbar, hieß es in der Erklärung des Gerichts.

Schiedsgerichte sind bereits seit langem als wunder Punkt internationaler Abkommen bekannt. Es handelt sich dabei um rechtlich bindende Urteile, die von privaten und oft intransparenten Gerichten gefällt werden. Der BGH bekräftigte mit seinem Urteil einen früheren Rechtsspruch des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021, der den Energiecharta-Vertrag als unwirksam für Streitigkeiten zwischen Europäischen Mitgliedstaaten erklärt.

Klage gegen Klimagesetze gescheitert

Vor dem Hintergrund der Klima- und Energiekrise bemühen sich immer mehr Länder, fossile Energien zu reduzieren. Deutschland und die Niederlande entschieden sich, die Kohleverstromung bis 2030 zu beenden. Der Ausstieg ist auch gesetzlich geregelt. Energiekonzerne sahen sich geschädigt, da sie Geld in Kohlekraft vor Ort investiert hatten.

Im Verfahren gegen Deutschland geht es um 275 Millionen Euro plus 56 Millionen Euro Zinsen, berichtet die Tagesschau. Dabei richtet sich die Klage nicht einmal gegen den Kohleausstieg, sondern gegen eine Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Gegen den Klimaschutz

Der Kohleausstieg trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Klimaziele zu erreichen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Anpassungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind wiederum ein wichtiger Schritt hin zu einer systemischen Veränderung des Energiemarktes.

Die Klagen stützen sich auf den Energiecharta-Vertrag, der bereits seit vielen Jahren als überholt gilt. Der IPCC bezeichnete das Abkommen in seinem letzten Sachstandbericht sogar ausdrücklich als Mittel der Fossilindustrie, Klimaschutz zu verhindern.

Auch die erfolgreich eingeklagten Entschädigungen für den Atomausstiegs Deutschlands werden mit diesem Vertrag begründet. Verhandlungen über eine Reform waren Mitte letzten Jahres endgültig gescheitert.

Viele Länder befürworten auch deshalb inzwischen einen Austritt aus dem Abkommen. Um den Vertrag tatsächlich aufzulösen, müssten jedoch alle 51 Länder zustimmen – und nicht alle sehen den Bedarf. Austritte einzelner Länder lösen das Problem zudem erstmal nicht, da Staaten noch rund 20 Jahre nach ihrem Austritt vor den Schiedsgerichten verklagt werden können. Anschaulich illustriert wird dies von Italien, das bereits 2016 aus dem Vertrag ausgetreten ist und fortlaufend mit Klagen zu kämpfen hat. jb


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