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SolarparksMustervertrag für Kommunenbeteiligung

Solarpark, im Hintergrund Windräder
Die Energiewende wird vielerorts sichtbar. Die finanzielle Beteiligung der Kommunen unterstützt die Akzeptanz. (Foto: NATURSTROM AG)

Ab sofort ist ein Mustervertrag für Kommunen und PV-Projektierer verfügbar, derdie kommunale Beteiligung an neu gebauten Freiflächen-Solarparks regelt. Zusammen mit der Initiative Sonne Sammeln gibt es rund um den Vertrag weitere Planungshilfe.

08.12.2021 – Das EEG 2021 ermöglicht die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden an den Erträgen von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Betreiber können Beträge von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge an die Gemeinden zahlen, die diese ohne Zweckbindung frei verwenden dürfen. Die gesetzliche Regelung war notwendig geworden, um den Vorwurf der Vorteilsgewährung zu entkräften. Die Kommunenbeteiligung gilt als wichtiger Baustein für mehr Akzeptanz beim Ausbau Erneuerbarer Energien.

Für Windenergieanlagen gibt es bereits Musterverträge, die Gemeinden und Projektierern helfen, vertraglich zueinander zu finden. Analog dazu gibt es nun auch einen Mustervertrag für Standortgemeinden von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) ist dabei federführend tätig geworden. In einem offenen Prozess mit Anwälten, Projektierern und Kommunen wurde der Grundstein gelegt, damit Akteure vor Ort die schwierige Rechtsmaterie schnell durchdringen können.

Insbesondere sind der Ablauf und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses wichtig. Ein Angebot über die Beteiligung einer Kommune am Betrieb eines Solarparks darf zwar vor der Genehmigung einer Freiflächenanlage, jedoch nicht vor dem Bebauungsplanbeschluss abgegeben werden. Auch zu idealen Abrechnungszeiträumen macht der Mustervertrag Vorschläge. Die Beteiligung muss immer schriftlich vereinbart werden. Sie kann sowohl für PPA-Projekte als auch für Solarparkprojekte im Ausschreibungsverfahren gewährt werden.

Die Kommunenbeteiligung ist per Gesetz eine freiwillige Leistung des Betreibers. Für Solarparks, die ihre Vergütung über eine Ausschreibung ermittelt haben, können Betreiber die ermittelten Beteiligungsbeträge von Netzbetreiber rückerstattet bekommen. Für PPA-Projekte – frei verhandelte Stromabnahmeverträge ohne Vergütung nach dem EEG – kommt solch eine Erstattung nach Meinung der Juristen wohl nicht in Frage. Jedoch gehen Branchenexperten davon aus, dass sich auch ohne Erstattung eine entsprechende Praxis durchsetzen wird.

Der Mustervertrag bietet auch Lösungen für Fälle an, in denen sich nach Vertragsschluss der Standort ändert oder sich ein Gemeindegebiet ändert. Die maßgebliche Strommenge, auf deren Basis die Beteiligung berechnet wird, ist die eingespeiste Strommenge. Die Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held erläuterten in einer Pressekonferenz, dass für zwischengespeicherte Strommengen die Regelung im EEG 2021 nicht ausreiche und für diesen Fall eine Gesetzesänderung notwendig sei. Die Vertragslaufzeit ist frei wählbar, lange Vertragslaufzeiten werden empfohlen.

Weil der Paragraf 6 des EEG 2021 von der EU beihilferechtlich noch nicht genehmigt wurde, darf die Beteiligung formal auch noch nicht erfolgen. Jedoch wird davon ausgegangen, dass die Genehmigung erteilt wird.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Mustervertrages wurde die Initiative SonneSammeln vorgestellt. Ihr gehören derzeit 17 Unternehmen an, die sich unter der Schirmherrschaft des Bundesverband Neue Energiewirtschaft für Belange des Naturschutzes und der Kommunikation zwischen Kommunen und Solarparkbetreibern einsetzen. Sie bieten auf der Webseite nicht nur den Mustervertrag nebst Erläuterungen zum Download an, sondern wollen den Photovoltaikausbau in der Fläche weiter eng begleiten und für einen regen Austausch der Akteure eintreten.

Unter anderem wird näher erläutert, wie genau ein Planungsprozess für eine PV-Freiflächenanlage aussieht, wo Gemeinderäte Beratungsangebote finden und wie Energiewende und Naturschutz Hand in Hand gehen können. Anfang 2022 sind auch Webinare zum Thema der Kommunalbeteiligung geplant. Zukünftige Gesetzesänderungen oder andere aktuelle Entwicklungen sollen ebenfalls aufgenommen werden. Über einen Newsletter können sich Interessenten auf dem Laufenden halten. pf


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