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SteckersolargeräteVDE will Regeln für Balkonmodule vereinfachen

Vier Solarmodule an einer Balkonbrüstung
Die Regeln für Steckersolargeräte sollen vereinfacht werden (Foto: energiezukunft / Petra Franke)

Der VDE will Installation und Betrieb von Mini-PV-Anlagen weniger streng regeln. Unter anderem zeigen sich die Expertinnen und Experten offen für die Verwendung von Schuko-Steckern und befürworten eine Bagatellgrenze bis 800 Watt.

17.01.2022 –Das VDE-Vorschriftenwerk bildet die Grundlage für die elektrische Sicherheit auch von Balkonmodulen bzw. Steckersolargeräten. Die darin enthaltenen eher strikten Vorgaben wurden von verschiedenen Akteuren in den letzten Jahren immer wieder kritisiert.

Nun tritt der für die Normung solcher Anlagen zuständige Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) mit dem Credo an: Mini-PV-Anlagen sollen sich flächendeckend durchsetzen. Ein Paukenschlag für die Branche. Der VDE spricht in einem Positionspapier fünf Punkte an, bei denen das Regelwerk weiterentwickelt werden soll.

Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 Watt

Immer wieder waren Verbraucher verunsichert, da der VDE den Anschluss über Schuko-Stecker nicht befürwortet hatte. Dieses Hemmnis soll nun beseitigt werden. Der VDE spricht sich dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 Watt zu dulden. Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 Watt

Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagatellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.

Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.

Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden

E Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) sollen an jedem Zählertypen, auch an rückwärtslaufenden, verwendet werden dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.

Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung

Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.

Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen

Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Energieerzeugungsanlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann. pf

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