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Energiekrise – WärmewendeUmstieg auf erneuerbare Wärme rechtzeitig angehen

Schwarze Hauskatze liegt auf Heizkörper
Wer eine alte Heizung hat, sollte sich zügig über die Möglichkeiten eines nachhaltigen Wärmesystems informieren. (Foto: pxhere / CC0 1.0)

Nach 30 Jahren Betrieb ist Schluss für viele alte Heizungen. Die gesetzliche Austauschpflicht gilt für vor 1993 eingebaute Heizkessel. Doch schon vorher lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Wärme, obwohl die Investitionskosten meist höher sind.

18.01.2023 – Wer eine mehr als 30 Jahre alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen austauschen. Hauseigentümer sollten daher in diesem Jahr prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz. Doch bereits deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung lohnt es sich, einen konkreten Plan zu entwickeln, wie man auf klimafreundliche Heizungen mit Erneuerbaren Energien umsteigen kann. Insgesamt sind sie günstiger als fossil betriebene Heizungen. Außerdem werden künftig immer kürzere Betriebszeiten für Öl- und Gasheizungen vorgegeben. Eine neue fossile Heizung als Ersatz rechnet sich daher nicht.

Rund zwei Millionen Heizungen in Deutschland dürften älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Zudem drohen sie unerwartet auszufallen. Daher hat der Gesetzgeber ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen verfügt – mit Einschränkungen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Für Konstanttemperaturkessel endet die Betriebserlaubnis nach drei Jahrzehnten.

Konstanttemperaturkessel müssen raus

Die Eigentumsverhältnisse in Wohngebäuden spielen auch eine Rolle: Wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Bei einem Eigentümerwechsel tritt dann die Austauschpflicht in Kraft. Dann hat man zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen.

Wie man das Alter der Heizung ermitteln kann, wissen Experten. „Meist findet sich die Altersangabe auf dem Typenschild am Heizkessel. Auf dem Schild ist auch der Hersteller und die Heizleistung angegeben“, sagt Jörg Knapp vom Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. „Bei manchen Heizkesseln befindet sich das Schild unter einer Abdeckung und ist daher nicht ganz einfach zu entdecken.“ Wer nicht fündig wird, kann das Alter der Heizung möglicherweise der Rechnung, einem Protokoll des Schornsteinfegers oder einem Datenblatt der Heizung entnehmen.

„Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, sich direkt an Expertinnen und Experten zu wenden“, so Knapp. „Fachleute aus der Sanitär- und Heizungsbranche sind in der Lage, bei der Wartung der Heizung Alter und Heizungstechnik zu bestimmen. Auch im Rahmen einer Energieberatung oder bei der Reinigung des Kamins können entsprechende Fachleute das Alter der Heizung feststellen.“ Vor Ort können die Fachleute außerdem eine Empfehlung abgeben, ob es sich lohnt, die Heizung bereits vor Ablauf der 30 Jahre auszutauschen.

Beim Heizen gehört Erneuerbaren Energien die Zukunft

Wer eine neue Heizung erwirbt, sollte nicht mehr auf Öl und Erdgas setzen. Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen vor allem Wärmepumpen und – mit Abstrichen – auch Holz- und Pelletheizungen. Erstere können gut mit Photovoltaikanlagen kombiniert werden, letztere mit Solarthermieanlagen.

Auch der Anschluss an ein Wärmenetz liefert oft Wärme aus regenerativen Quellen oder Abwärme. Ist ein Heizungstausch auf Basis Erneuerbarer Energien geplant, sollten Hauseigentümer berücksichtigen, dass die Erneuerbaren-Heizungen umso effizienter werden, je niedriger die erforderliche Temperatur des Heizungswassers, die sogenannte Vorlauftemperatur, ist. In manchen Fällen sollte daher vor bzw. mit dem Heizungstausch noch die ein oder andere Sanierungsmaßnahme erfolgen, etwa eine Wärmedämmung oder der Einbau größerer Heizkörper. Das verringert die Vorlauftemperatur.

Die Wärmewende zuhause lohnt sich. Erneuerbare-Energien-Heizungen schonen nicht nur das Klima, angesichts steigender Kosten für Erdgas und Öl werden Erneuerbare Energien im Betrieb langfristig günstiger sein. Und das, obwohl die Anschaffungskosten für Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien nach Abzug der Förderung aktuell meist höher als die von Öl- und Erdgasheizungen sind. Wärmepumpen und Holzheizungen sind außerdem nicht von der ab 2024 wieder steigenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe betroffen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Nutzung erneuerbarer Wärme macht unabhängiger von den Preisschwankungen fossiler Energien.

Geplante gesetzliche Verschärfungen

In Baden-Württemberg sind Erneuerbare-Heizungen sogar gesetzlich gefordert. Im Südwesten müssen alle neuen Heizungen in bestehenden Gebäuden zu mindestens 15 Prozent durch Erneuerbare Energien unterstützt werden. Das sieht das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor. Auch bundesweit soll ein – noch viel höherer – Pflichtanteil bald der Fall sein. Die Bundesregierung plant, dass zum 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen muss.

Öl- und Gasheizungen sind aber auch aus einem anderen Grund keine zukunftsfähige Heizung mehr. Ab den 2030er-Jahren sollen sie mit einer immer kürzeren Vorgabe zur Betriebszeit belegt werden. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden, Baden-Württemberg sogar bis 2040. Öl- und Gasheizungen haben in da keinen Platz mehr. „Eine rein mit fossilen Brennstoffen betriebene neue Heizung lohnt sich daher bereits heute nicht mehr“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Gebäudeenergieberatung klärt über Fördermöglichkeiten auf

Wenn Hauseigentümer bei der Wahl der passenden Heizung die richtige Wahl treffen wollen, sollten sie eine professionelle Gebäudeenergieberatung durchführen lassen. Fachleute beraten vor Ort und wissen auch, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen. Ihre Dienstleistung wird bis zu 80 Prozent finanziell unterstützt, das sind maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Hans-Christoph Neidlein


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