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WindkraftMustervertrag für kommunale Beteiligung

Windkraftanlage vor Landschaft
Kommunen können von Windparks finanziell profitieren. Einen Mustervertrag hierzu hat die FA Wind erarbeitet. (Foto: Timo Klostermeier / ccnull / CC-BY 2.0)

Die Fachagentur Wind an Land hat einen Mustervertrag für die finanzielle Teilhabe von Kommunen an Windenergieanlagen erarbeitet. Der Beteiligungsvertrag kann schon vor der Genehmigung von Anlagen zwischen Betreibern und Kommunen abgeschlossen werden.

23.06.2021 – Mit dem Paragraf 36k EEG 2021 verabschiedete die Bundesregierung eine neue Regelung, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen.

Es ist vorgesehen, dass Anlagenbetreiber den Kommunen bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) in Form einer Abgabe zahlen. Die geographische Grenze für die Vergütungsmöglichkeit liegt bei einer Entfernung von 2,5 Kilometer zur Windkraftanlage.

Die Umsetzung der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung. Unternehmensvertreter und Kommunen hatten die Fachagentur Wind an Land (FA Wind) Anfang des Jahres nach der jüngsten Novelle des EEG mit der Erarbeitung eines entsprechenden Mustervertrags beauftragt. Dieser liegt nun vor und regelt detailliert relevante Aspekte für die Umsetzung der Regelung.

Umfangreiche Erläuterungen und Hilfestellungen

Der Beteiligungsvertrag kann bereits während der Projektenwicklung, vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann. Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen des Vertrags sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrags sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt.

Um ein noch früheres Herantreten an die Gemeinde zu ermöglichen, wird zusätzlich eine Verpflichtungserklärung als Muster vorgelegt. Diese schafft schon während der Flächensicherung eine Möglichkeit, die Umsetzung des § 36k EEG 2021 mit den betroffenen Kommunen zu kommunizieren.

Für die Entwicklung des Mustervertrags initiierte die FA Wind einen Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen (DStGB, DST und DLT) und Verbänden der Energiewirtschaft (BDEW, BWE, VKU und WVW). Gemeinsam mit dem Arbeitskreis und mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) wurde er in den vergangenen Monaten entwickelt.

Erste Umsetzungserfahrungen sollen eingearbeitet werden

Inzwischen wurden die Musterverträge aktualisiert.  Grundlage ist das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16.07.2021.

Den aktualisierten Mustervertrag (Stand 20. August 2021) – jeweils differenziert für verschiedene Anwendungsfälle – finden Sie ab sofort auf der Internetseite der FA Wind. Auch Beiblatt und Selbstverpflichtungserklärung können dort heruntergeladen werden. hcn


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