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ElektromobilitätGesetzlicher Anspruch auf Ladestationen für E-Autos in Planung

weißes Elektroautoan an einer Ladesäule vor einem Privathaus mit weißen Wänden
Ein Großteil der deutschen E-Auto Besitzer lädt seinen Wagen zuhause auf. (Foto: © Fraunhofer ISE)

Um den Anteil an Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu steigern, sollen nach Plänen der Bundesregierung Mieter gegenüber Vermietern künftig Anspruch auf eine Ladestation haben. Für die Grünen kommt der aktuelle Vorstoß zu zögerlich.

24.08.2018 – Gerade einmal 13.500 öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte an rund 6.700 Ladesäulen gibt es in Deutschland. Dies geht aus dem Ladesäulenregister des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hervor. Der Verband schätzt, dass 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause stattfinden. Doch gerade in Ballungsräumen verfügen die meisten Immobilien nicht über eine ausreichende Infrastruktur.

Laut einem Papier des Bundesjustizministeriums, welches der Süddeutschen Zeitung vorliegt, werde der Umbau in diesen Gebieten erschwert, da die Mehrzahl der potenziellen Nutzer nicht Eigentümer, sondern Mieter eines Stellplatzes seien. Darüber hinaus gebe es 30 Prozent sogenannter „Laternenparker“, die ihr Auto am Straßenrand abstellen und perspektivisch ebenfalls auf einen Stellplatz mit Lademöglichkeit angewiesen sein werden.

Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht geplant

Da das Justizministerium den schleppenden Ausbau privater Ladestationen für den entscheidenden Engpass beim Ausbau der Elektromobilität in Deutschland hält, sollen Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht künftig Vermieter dazu verpflichten, Ladestationen einzurichten, wenn Mieter dies wünschen. Mieter könnten dann deren Einrichtung – ähnlich wie beim behindertengerechten Umbau von Wohnungen – per Gesetz verlangen. Auch Wohnungseigentümer sollen bald, zur Not gegen den Willen anderer Eigentümer, Ladestationen einrichten dürfen.

Doch noch befindet sich die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in einem frühen Stadium. Die Grünen kritisieren daher die Pläne als bislang viel zu zögerlich. „Während der Bundesrat seit zwei Jahren auf eine Änderung des Miet- und Wohneigentumsrecht zugunsten der E-Ladesäuleninfrastruktur drängt, hat die schwarz-rote Bundesregierung bisher lediglich einen Diskussionsentwurf für die Gesetzesänderung vorgelegt“, sagt Grünen-Chefin Annalena Baerbock gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Ein langer Weg bis zum Ziel

Schon im Juni 2016 hatten die Bundesländer Bayern und Sachsen im Bundesrat einen Gesetzesantrag eingereicht, der bereits explizit die nun vom Justizministerium geplanten Gesetzesvorhaben beinhaltete und die bestehenden Verhältnisse anprangerte. Dieser wurde auch von der Länderkammer beschlossen. Der Bundestag unter Führung der damaligen schwarz-roten Regierung griff den Entwurf jedoch vor den Bundestagswahlen 2017 nicht auf, sodass der Bundesrat den Gesetzesentwurf im Dezember 2017 erneut beschließen musste und an die zu der Zeit bestehende geschäftsführende Bundesregierung weiterreichte.

Bei der Förderung der Elektromobilität fährt die Bundesregierung mit angezogener Handbremse.Nun scheint die schwarz-rote Regierung der aktuellen Legislaturperiode sich langsam dem Thema anzunehmen. Zu langsam für die Opposition im Bundestag. „Bei der Förderung der Elektromobilität fährt die Bundesregierung mit angezogener Handbremse. Die Verkehrswende braucht endlich klare Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Lade-Infrastruktur“, so Baerbock. Die Vision der Bundesregierung von einer Million Elektroautos auf deutschen Straßen im Jahr 2020 rückt damit in weite Ferne. mf


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