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Handelsabkommen zwischen EU und KanadaCETA bedroht Energiewende und Klimaschutz

Demonstration gegen CETA und TTIP vor dem Straßburger Sitz des Europäischen Parlaments, am 15. Februar 2017.
Die Bundesregierung will CETA vollständig ratifizieren. Klimaschützer fordern, den umstrittenen Sonderklageweg für Unternehmen aus dem Abkommen zu streichen. (Bild: LeJC / CC BY-SA 3.0 / via Wikimedia Commons)

Deutschland will das Handelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada ratifizieren. Regelungen zum Investitionsschutz könnten jedoch Klimamaßnahmen von Staaten verzögern. NGOs fordern, die umstrittene Regelung aus dem Abkommen zu streichen.

10.10.2022 – Das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada, auch CETA genannt, könnte Energiewende und Klimaschutz auf beiden Seiten des Atlantiks ausbremsen. Grund ist der umstrittene Investitionsschutz, der bei vielen transnationalen Abkommen greift. Nun plant die Bundesregierung, das Abkommen vollständig zu ratifizieren. Aktivisten und Klimaschützer fordern, den Sonderklageweg für Unternehmen aus dem Abkommen zu streichen.

Investitionen vor Klimaschutz

Der sogenannte Investitionsschutz ist Teil vieler transnationaler Wirtschafts- und Handelsabkommen. Er soll die Sicherheit für Investoren erhöhen und gegen Ungleichbehandlung und Enteignung absichern. Investoren können Staaten so vor internationalen Schiedsgerichten für Gesetze verklagen, die ihre Investitionen gefährden. Der Schutz vor Enteignung wurde in vergangenen Jahren immer wieder kontrovers diskutiert. Denn auch Gesetze, die die Bedingungen von Investitionen verschlechtern, gelten den Schiedsgerichten als Enteignung.

In der Realität hat sich gezeigt, dass Unternehmen die Regelung nutzen, um völlig legitime Gesundheits-, Umweltschutz- und Klimamaßnahmen auszubremsen. Fossile Unternehmen verklagten zum Beispiel mehrere europäische Staaten auf Schadensersatz für den Kohleausstieg. Auch Deutschland wurde bereits mehrfach verklagt. Einer der Kläger war der schwedische Energiekonzern Vattenfall, der den Atomausstieg Deutschlands als Enteignung auslegte – und Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe erhielt.

Das Argument, dass Schiedsgerichte den politischen und rechtlichen Gestaltungsspielraum einschränken, ist nicht von der Hand zu weisen. Unternehmen können Neuregelungen zwar nicht erzwingen oder Gesetze verhindern. Doch Klagen kosten viel Zeit, Geld, und verzögern mitunter Maßnahmen. Bis Verfahren beendet sind, kann es Jahre dauern. Bürger und Aktivisten protestierten deshalb gegen das 2016 ausgehandelte Abkommen.

Klagerecht einschränken

In Reaktion auf die Proteste arbeitete die Politik eine Interpretationserklärung aus, die CETA beigefügt werden soll. Sie soll verhindern, dass die Investitionsschutzklausel Klimaschutz mit Klagen behindert. Die NGO PowerShift ließ die Einschränkung in einem juristischen Gutachten untersuchen und ist überzeugt, dass sie nicht hält, was sie verspricht. „Das CETA-Investitionskapitel ist eine Bedrohung für die Energiewende und die Interpretationserklärung ist keine Lösung“, warnt Alessandra Arcuri von der Universität Rotterdam. Die Rechtswissenschaftler halten es für unwahrscheinlich, dass die Erklärung Unternehmen von Klagen abhalten wird.

Im Gutachten wird bemängelt, dass die Erklärung zum einen nicht umfassend genug sei, da sie sich nur auf Klimaschutzmaßnahmen beschränkt und politische Maßnahmen zu anderen Problemfeldern wie beispielsweise dem Gewässerschutz oder Pestiziden unerwähnt ließe. Sie enthalte zudem viele schwammige Formulierungen, die Unternehmen den Klageweg weiterhin erlauben. „Das Gutachten zeigt, dass unsere Kritik an Sonderklagerechten für Konzerne berechtigt ist. Dieses System ist nicht reformierbar und muss beendet werden. CETA darf in dieser Form nicht vollständig ratifiziert werden“, sagt Anne Bundschuh, Handelsreferentin bei PowerShift.

CETA trat im September 2017 vorläufig in Kraft, der Investitionsschutz ist derzeit jedoch noch ausgenommen. Hintergrund ist, dass das Abkommen zunächst von allen EU-Staaten ratifiziert werden muss. Deutschland erklärte im Sommer, CETA schnellstmöglich ratifizieren zu wollen. Eine öffentliche Anhörung des deutschen Wirtschaftsausschusses ist für den kommenden Mittwoch angesetzt. jb


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