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Energie- und Klimapolitik der MitgliedstaatenDie EU ist nicht streng genug

Mann blickt auf Braunkohletagebau im spanischen Estercuel hinab.
Wie hier in Spanien, wird noch in vielen Mitgliedstaaten der EU Kohle abgebaut und verstromt. Die Europäische Union müsste hier härter sanktionieren zur Erreichung der Klimaziele (Foto: Jennifer Woodard Maderazo / flickr.com, CC BY 2.0)      

Ende des Jahres tritt eine neue EU-Governance-Verordnung in Kraft, die helfen soll, die Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union voranzubringen. Experten kritisieren diese jedoch als unzureichend und haben konkrete Verbesserungsvorschläge.

17.12.2018 – Damit die Europäische Union ihre Klimaziele für 2030 erreicht und bis 2050 möglichst klimaneutral wird, hat die EU-Kommission ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, das Ende Dezember in Kraft treten wird. Herzstück dieses legislativen Beschlusses ist eine Verordnung über ein neues Governance-System innerhalb der Europäischen Union, mit dem nationale Energie- und Klimapläne der Mitgliedsstaaten künftig unter besonderen Berichts- und Monitoringpflichten der EU stehen.

Damit soll die Umsetzung einer europäischen Energieunion forciert werden, die sich in Zukunft innerhalb eines gemeinsamen EU-Binnenmarktes CO2-ärmer, energieeffizienter und innovativer präsentieren soll. Sabine Schlacke vom Akademienprojekt Energiesysteme der Zukunft (ESYS) bezeichnet die neue Verordnung daher passenderweise als „Spinne im Netz für die Governance der europäischen Energie.“ Doch gleichzeitig kritisieren Schlacke und ihre KollegInnen der ESYS die neue Verordnung und haben konkrete Verbesserungsvorschläge. Kritik und Lösungsansätze der Experten der ESYS beziehen sich dabei auf vier Handlungsfelder: Implementierung, Finanzierung, Flankierung und Sanktionierung.

1. Implementierung: Verankerung in der Rechtsordnung statt rechtsunverbindlicher Empfehlungen

Die neue Verordnung sieht vor, dass die EU zusätzliche Maßnahmen empfehlen kann, sollten die Pläne der Mitgliedsstaaten unzureichend sein. Diese sind jedoch rechtsunverbindlich. Darüber hinaus kann die EU-Kommission zwar Maßnahmen ergreifen, wo sie bereits rechtliche Mittel hat und Vorschläge für Verschärfungen energie- und klimapolitischer Vorhaben in Gang setzen – diese können jedoch nur umgesetzt werden, wenn es dafür entsprechende Mehrheiten im EU-Rat und -Parlament gibt.

Damit die Pläne in den einzelnen Staaten jedoch wirksam werden, schlägt die ESYS deren Verankerung in der innerstaatlichen Rechtsordnung vor. Auf Deutschland bezogen könnten diese in das angekündigte Klimaschutzgesetz integriert werden. Auch sollte Deutschland schnellstmöglich eine nationale Kohleausstiegsstrategie in seine Energie- und Klimapläne integrieren, wie aktuell von der Kohlekommission in Bearbeitung. Auch sollten einzelne Regionen und die Öffentlichkeit stärker als bisher in Planung und Umsetzung von Strategien für eine grüne Zukunft integriert werden.

2. Finanzierung: konkrete Förderziele und regionale Kooperationen statt freiwilliger Instrumente

In der neuen Governance-Verordnung ist eine Finanzierungsplattform für Erneuerbare-Energienprojekte vorgesehen, die helfen soll Lücken zu schließen, wenn die Ziele der Mitgliedsstaaten nicht den Ansprüchen der europäischen Ziele genügen. Dieses Instrument ist jedoch ausdrücklich freiwillig gestaltet und ruft daher bei den Experten der ESYS ebenfalls Kritik hervor.

Stattdessen sollten konkrete Förderziele wie zum Beispiel die der Energieeffizienz in Fonds und Finanzierungsplattformen aufgenommen werden und damit verbindlich sein und größere Anreize schaffen. Auch könnten regionale Kooperationen, wie eine europaweite Partnerschaft beim Strukturwandel in den Kohleregionen gefördert werden. Dadurch könnten die betroffenen Regionen – einem gemeinsamen europäischen Plan folgend – finanziell Unterstützung finden.   

3. Flankierung: Allianzen statt Alleingänge

Die ESYS-Experten fordern eine stärkere Flankierung der neuen Governance-Verordnung durch bereits bestehende oder auf den Weg zu bringende Vorreiterallianzen. So könnte die Mitgliedschaft für EU-Staaten in der bereits bestehenden „Powering Past Coal Alliance“ von Seiten der Europäischen Union stärker honoriert werden. Die Allianz verfolgt das Ziel, einen Kohleaussteig bis 2030 umzusetzen. Länder wie Großbritannien und Frankreich sind bereits Mitglied. Und auch Deutschland sollte nach Ansicht der ESYS-Experten schnellstmöglich der Allianz beitreten, um den eigenen Kohleausstieg eng mit den europäischen Nachbarn abstimmen zu können.

Darüber hinaus könnte eine CO2-Preis-Allianz auf europäischer Ebene helfen eine wirksame und gerechte Bepreisung von Treibhausgasemissionen einzuführen. Als Optionen führen die ESYS-Experten einerseits eine gleitende CO2-Steuer, aufbauend auf dem bereits bestehenden europäischen Emissionshandel ETS und andererseits einen nationalen CO2-Preis in allen Mitgliedsstaaten, der auch Sektoren außerhalb des ETS umfasst.  

4. Sanktionierung: Bestrafung statt Ermahnung

Das Ende Dezember in Kraft tretende Paket sieht bislang kaum Sanktionsmechanismen vor, wenn die Mitgliedsstaaten nur unzureichende Beiträge zu Energie- und Klimazielen leisten. Die ESYS-Experten schlagen daher wirksame Durchsetzungsmaßnahmen auf anderen Feldern der EU vor. So gibt es bereits in der Haushalts- und Wirtschaftspolitik die Verknüpfung von Zielerfüllung und Fördermitteln aus einem Strukturfonds. Diese könnte nach Ansicht von Michèle Knodt, Co-Leiterin der ESYS-Arbeitsgruppe, auf die Energie- und Klimapolitik ausgeweitet werden. „Mitgliedstaaten könnten bei Zielverfehlungen finanzielle Förderungen aus den europäischen Strukturfonds gekürzt oder verweigert werden“, so Knodt. Stattdessen könnten zusätzliche finanzielle Anreize die Mitgliedstaaten motivieren, wirksame Klimaschutzmaßnahmen festzulegen.

Auch sollten Umweltverbände auf nationaler Ebene Klagerechte in Bezug auf Energie- und Klimapolitik erhalten. Bislang beschränken sich diese auf Naturschutz und Umweltrecht. Mit den neuen Klagrechten könnten Umweltverbände gegen die Verantwortlichen vor Gericht ziehen, wenn diese unter anderem unzureichende Energie- und Klimaziele aufstellen oder ihre Ziele nicht erreichen. mf


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