Menü öffnen

EEG 2021Diese Hausaufgaben sind noch nicht erledigt

Außenansicht Gebäude des Bundeswirtschaftsministeriums
Keine Schonfrist für das Bundeswirtschaftsministerium – noch in dieser Legislaturperiode sind wichtige Aufgaben zu erledigen. (Foto: Jörg Zägel auf Wikimedia / CC BY-SA 3.0)

Weil sich die Koalition beim EEG 2021 in wichtigen Punkten nicht einigen konnte, wurde das Unerledigte in einen Entschließungsantrag gepackt. Diese Vorhaben will und muss die Regierung, allen voran der Wirtschaftsminister, jetzt anpacken.

11.01.2021 – Mit dem Bundestags-Beschluss zum EEG 2021 wurde auch ein Entschließungsantrag verabschiedet. Er enthält die Themen, die in der EEG-Novelle keine Berücksichtigung gefunden haben – oder anders ausgedrückt – bei denen sich die Koalition nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnte. Immerhin 16 Punkte umfasst dieser Entschließungsantrag; Vorhaben, für die noch in dieser Legislaturperiode – also in diesem Jahr – Lösungen gebraucht werden. Der Entschließungsantrag richtet sich an die Bundesregierung, sie soll die genannten Aufgaben aufgreifen und umsetzen.

Ausbauziele erhöhen

Da wäre zuerst die Anpassung der Ausbaumengen Erneuerbarer Energien. Hier wird eine kräftige Anhebung nach oben gefordert und erwartet. Spürbar und verlässlich gegenüber der jetzigen Planung anheben, so lautet die Formulierung. Denn wenn im Gebäude- und Verkehrssektor mehr strombasierte Anwendungen zum Einsatz kommen, wird mehr Strom benötigt.

Dieser steigende Strombedarf in Kombination mit den absehbaren Stilllegungen von Kohle- und Kernkraftwerken ist in den jetzigen Ausbauzielen nicht genügend berücksichtigt. Zudem wurden die europäischen Klimaschutzziele höhergesteckt, auch aus diesem Grund müssen die Ausbauziele angepasst werden. Im Entschließungsantrag wird dafür ein Termin genannt: Der neue Ausbaupfad soll im ersten Quartal 2021 definiert werden.

Neues Konzept für Finanzierung gesucht

Eine ebenso wichtige, aber nicht triviale Aufgabe ist die Finanzierung der Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien zu reformieren. Die EEG-Umlage, die auf jede Kilowattstunde Strom der Verbraucher fällig wird, soll schrittweise abgesenkt werden. Ein alternatives, haushaltsneutrales Finanzierungsmodell wird gesucht. Dabei hilft den Erneuerbaren, dass die Zertifikatpreise im Emissionshandel steigen und sich das Marktumfeld für Erneuerbare Energien verbessert.  Die Verknüpfung von EEG-Umlage mit den Erlösen aus dem Emissionshandel könnte ein Modell sein.

Des Weiteren sollen die Innovationsausschreibungen umfassend weiterentwickelt werden. Länder- und sektorenübergreifende Projekte, aber auch Stromspeicher und Ideen zur Flexibilisierung des Systems sollen angeregt werden.

Bei der Windkraft stehen viele Töpfe auf dem Herd

Im Hausaufgabenheft der Groko stehen zudem viele Punkte, die der Windkraft an Land zu mehr Schwung verhelfen sollen. So soll die Regierung endlich wirksame und praxistaugliche Konzepte für mehr Repowering für Windkraftanlagen an Land erarbeiten, das Bauplanungs- und Raumordnungsrecht an den notwendigen Stellen überarbeiten, den Umgang mit dem Artenschutz vereinheitlichen und weitere Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung für Windkraft ergreifen. Neben der finanziellen Beteiligung von Kommunen sollen auch Anreize für Bürgerstromtarife für Anwohner geschaffen werden.

Flexibilität muss belohnt werden

Die jetzige Regelung zum Vergütungsausfall bei negativen Strompreisen soll so umgestaltet werden, dass Anreize für mehr Flexibilität gesetzt werden. Die Vergütungszahlung für Erneuerbare-Energien-Anlagen bei negativen Preisen am Strommarkt soll sukzessive abgeschafft werden.

Zwar sind für die negativen Strompreise gegenwärtig die Kohlekraft- und Atomkraftwerke die Hauptursache – doch auch wenn sie aus dem Markt verschwinden, wird es bei gleichzeitig hoher Solarenergie- und Windkraftproduktion Mittagsspitzen geben. Diese werden mit dem weiteren Zubau der Erneuerbaren noch zunehmen – deshalb müssen diese Strommengen künftig intelligent und kostengünstig zwischengespeichert werden oder andere Flexibilisierungsmechanismen greifen.

Das Umfeld für förderfreie Anlagen soll gestärkt werden. Dieses Marktsegment nimmt gerade kräftig an Fahrt auf. Projektierer bauen Solaranlagen außerhalb des Fördersystems und finanzieren ihre Investitionen mit langfristigen Stromabnahmeverträgen, sogenannten PPA. Hier kommen verschiedene Instrumente in Frage, um das Geschäftsmodell zu unterstützen. Dazu gehören zinsgünstige KfW-Kredite, Abnahmegarantien im Falle der Insolvenz des Strombeziehers und steuerliche Anreize wie günstige Abschreibungsmöglichkeiten oder eine ermäßigte Stromsteuer für Strom aus solchen Anlagen.

Partizipation der Bürger stärken

Die Stärkung der Bürgerenergie kommt im EEG 2021 viel zu kurz. Diese Lücke greift der Entschließungsantrag auf und fordert, über die bisher enthaltene Regelung zur Bürgerenergie hinausgehende kosteneffiziente Maßnahmen vorzuschlagen. Dabei sollen insbesondere Anreize für Bürgerstromtarife für Anwohner in räumlicher Nähe zu Windkraftanlagen gesetzt werden können, ohne Nachteile für die kommunalen Versorger vor Ort zu schaffen.

Auch Steuergesetze gehören dazu

Nicht zuletzt soll es steuerliche Reformen geben. Die Standortgemeinden von Windkraftanlagen sollen stärker von der Gewerbesteuer profitieren. Die Wohnungsunternehmen sollen ihre Privilegien bei der Gewerbesteuer nicht verlieren, wenn sie Mieterstromanlagen errichten und betreiben.

Zwei nicht so im Fokus der Öffentlichkeit stehende Punkte sind die Schwarzlauge-Verstromung und die Grubengasgewinnung. Für die Schwarzlauge-Verstromung sollen Anschlussregeln gefunden werden. Das Abfallprodukte aus der Papierherstellung wird verbrannt und damit Strom und Prozesswärme erzeugt. Dieses Verfahren wurde bisher als Bioenergiegewinnung gefördert, die Förderung läuft nun aus. Für betroffene Unternehmen soll eine Lösung gefunden werden. Die Regeln für ausgeförderte Anlagen sollen auch auf die Grubengasstromerzeugung Anwendung finden.

Des Weiteren soll das bundesweite Engpassmanagement weiterentwickelt werden. Weil die Netze mitunter die Strommengen nicht aufnehmen können, werden Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt. Diese Abregelung gilt es zu verringern und perspektivisch ganz zu vermeiden. Auch dafür erwartet der Bundestag einen Vorschlag von der Bundesregierung.

Es sind also eine ganze Menge fachspezifische Aufgaben, die einer Regelung bedürfen. Die Fülle zeigt die Versäumnisse der letzten Jahre.  Die Bundesregierung – und besonders Bundeswirtschaftsminister Altmaier und seine Ministerialbeamten – haben mehr als genug zu tun. pf


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft