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EEG 2023Höchstwerte in Ausschreibungen können steigen

Solarpark, in Hintergrund Windkraftanlagen
Die Preise für neue Windparks und Solaranlagen sind gestiegen. Die zulässigen Höchstwerte in Ausschreibungen haben dieser Entwicklung bisher nicht Rechnung getragen, nun ist der Weg frei, sie dürften angehoben werden. (Foto: naturstrom AG)

Mit dem Gesetz zur Strompreisbremse hat der Bundestag gestern auch Änderungen am EEG beschlossen. Die Höchstwerte in Ausschreibungen dürfen steigen – das entsprechende Mandat der Bundesnetzagentur wurde erweitert.

16.12.2022 – Im Rahmen der politischen Einigung zur Strompreisbremse hatte sich die Koalition auch darauf verständigt, die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu einer stärkeren Anhebung der Auktionshöchstwerte zu autorisieren. Um bis zu 25 Prozent darf sie die Höchstwerte nun anheben, bisher betrug der Spielraum 10 Prozent.

Von den in diesem Jahr insgesamt von der Bundesregierung vorgesehenen Ausschreibungsvolumen von 3,6 Gigawatt neuer Solarpark-Leistung waren nur 2,4 Gigawatt bzw. zwei Drittel des Volumens gezeichnet worden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hatte die Bundesregierung bereits im Vorfeld vor dem Hintergrund von Kostensteigerungen und einer zu starken Deckelung der zulässigen Gebotshöchstwerte vor dieser Entwicklung gewarnt.

Jetzt appellierte BSW-Geschäftsführer Carsten Körning an die Bundesnetzagentur, den größeren Ermächtigungsspielraum vor der nächsten Solarpark-Ausschreibung vollständig zu nutzen. Nach dem nun eingeräumten Ermächtigungsspielraum kann die BNetzA den aktuell im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerten Gebotshöchstwert von 5,9 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 7,375 ct/kWh anheben. Im kommenden Jahr sieht das EEG ein Ausschreibungsvolumen von bis zu 5,85 GW an neuer Solarpark-Kraftwerksleistung vor.

Für die Windenergie an Land sieht die Situation ähnlich aus. Komponentenpreise und Zinsen sind gestiegen, Lieferketten unsicher, neue Windkraftanlagen deshalb teurer als noch vor wenigen Jahren. Die zulässigen Höchstwerte in Ausschreibungen decken nur noch in Ausnahmefällen die realen Kosten.

„Dass der Bundesnetzagentur die Möglichkeit gegeben wird, den Höchstwert um 25 Prozent anzupassen ist ein wichtiges Signal, auch wenn es den Kostenanstieg in den Projekten nicht voll abbildet. Dieses Instrument muss nach Beschluss des Gesetzes schnell genutzt werden. Dann kann es eine starke Motivation für die Beteiligung an der ersten Ausschreibung für die Windenergie an Land in 2023 und somit das Startsignal für eine Zubauwelle geben“, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie (BWE).

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur hat auf Twitter bereits zugesagt, im Zusammenhang mit der nächsten Windausschreibung die Kostenentwicklung bei Windkraftanlagen zu prüfen. pf


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