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Stickstoff aus TierhaltungNiederlande dürfen Tierhaltungsbetriebe kaufen und stilllegen

Massentierhaltung: Stall voller Hühner
Um die Stickstoff-Emissionen aus der Tierhaltung in den Griff zu bekommen, will die niederländische Regierung Tierhalter zur Aufgabe ihrer Betriebe bewegen. (Foto: Shpernik088 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)     

Grünes Licht von der EU für einen umstrittenen Plan. Um die Stickstoff-Emissionen aus der Tierhaltung in den Griff zu bekommen, will die niederländische Regierung Tierhalter zur Aufgabe ihrer Betriebe bewegen – gegen Entschädigungszahlungen.

15.05.2023 – Die Europäische Kommission hat niederländische Beihilfen zur Verringerung von Stickstoffablagerungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die niederländische Regierung will Tierhalter in überlasteten Natura-2000-Gebieten mit insgesamt 1,47 Milliarden Euro entschädigen, wenn sie ihren Betrieb freiwillig und endgültig aufgeben.

Die Regelungen, die bis zum 27. Februar 2028 laufen können, stehen kleinen und mittleren Tierhaltungsbetrieben in den Niederlanden offen, die ihre Viehzucht freiwillig einstellen. Voraussetzung ist, dass die von ihnen derzeit verursachten Stickstoffablagerungen bestimmte Mindestwerte überschreiten.

Mit 500 Millionen Euro ist das Basis-Programm ausgestattet, das Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Damit sollen bis zu 100 Prozent der Verluste ausgeglichen werden, die Landwirten, die sich zur Schließung ihrer Milchvieh-, Schweine- und Geflügelzuchtbetriebe entschließen, aufgrund des Verlusts von Produktionskapazitäten und Erzeugungsrechten entstehen.  Um im Rahmen der LBV-Regelung beihilfefähig zu sein, muss die Belastung durch Stickstoffablagerungen, die der betreffende Viehzuchtbetrieb verursacht, je nach Gebiet, in dem er sich befindet, einen bestimmten Mindestwert aufweisen.

Weitere 975 Millionen Euro umfasst das Plus-Programm, das den Viehzuchtbetrieben mit den höchsten Stickstoffemissionen offensteht, die eine als Mindestwert festgelegte hohe jährliche Menge an Stickstoff emittieren. Vom Plus-Programm können auch Landwirte profitieren, die Mastkälber halten. Auch bei dieser Maßnahme werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt.

Die Begünstigten müssen garantieren, dass die Stilllegung ihrer Betriebe endgültig und unwiderruflich ist und dass sie die betreffende Zuchttätigkeit nicht an einem anderen Ort in den Niederlanden oder in der EU ausüben werden.

Beihilfe ist angemessen

In der Begründung der EU zur Zustimmung heißt es, dass die Beihilfe die Schließung bestimmter Standorte erleichtere – zugunsten einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Tierhaltung. Sie diene der Erreichung wichtiger politischer Ziele, unter anderem des europäischen Grünen Deals. Die Regelungen seien notwendig und angemessen, um Umweltbedingungen zu verbessern. Darüber hinaus sei die Beihilfe verhältnismäßig, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist. Die positiven Auswirkungen überwiegen etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU.

"Akt der Verzweiflung"

Der Sprecher der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Häusling, sieht den Weg der niederländischen Regierung als Akt der Verzweiflung. Die jahrelange Untätigkeit und die Missachtung von Normen hätten das Land in eine Ecke manövriert, wo freiwillige Maßnahmen nur noch bedingt funktionieren. „Die Steuerzahler und betroffenen Bauern sollen es nun ausbaden.“ Lesen Sie dazu das vollständige Interview mit Martin Häusling. pf


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