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Klima- und UmweltschutzVorläufiges Urteil gegen Gasbohrungen vor Borkum

Bisher noch gute Aussicht am Strand von Borkum, die Vorbereitungen für eine neue Gasbohr-Plattform in der Nordsee sind vorerst gestoppt. (Foto: Dietmar Rabich/ Wikimedia Commons / “Borkum, Hauptstrand 2020 2691”/ CCBY-SA4.0)

Der Gaskonzern ONE-Dyas darf vorerst nicht vor Borkum bohren, entschied das Gericht in Den Haag und gab der Stadt Borkum und Umweltverbänden recht. Nun geht es darum, die Gasbohrung auch in Zukunft zu verhindern, zum Schutz von Wattenmeer und Klima.

26.04.2023 – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) feiert die Entscheidung der Rechtbank Den Haag, die geplanten Baumaßnahmen des Öl- und Gaskonzerns One-Dyas in der Nordsee zum Schutz des Riffs am Borkumer Riffgrund sofort zu stoppen. Das niederländische Öl- und Gasunternehmen One Dyas darf nicht mit den Arbeiten für die Plattform beginnen, bevor die Klage gegen die Genehmigung entschieden ist. Damit erzielte die DUH gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen einen bedeutenden ersten Erfolg in ihrer Klage gegen neue Gasbohrungen in der Nordsee.

Das Gericht verhindere damit die unwiederbringliche Zerstörung des europarechtlich geschützten Riffs am Bauplatz. Das Umweltbündnis fordert nun auch in Deutschland sofortige Ablehnung des Gasförderungsantrages von zuständiger Behörde.

Bereits im Juli 2022 hatten DUH und weitere Umweltorganisationen gegen die geplanten Gasbohrungen vor der Nordseeinsel Borkum geklagt. Im Dezember reichten sie für den Schutz des einzigartigen Riffs, welches sich direkt am Bauplatz der Bohrplattform befindet, den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein und forderten den sofortigen Stopp der Baumaßnahmen bis das Gericht auch in der Hauptsache ein Urteil zur Genehmigung der Gasbohrungen fällt.

Der Konzern hatte von der niederländischen Regierung eine Lizenz für Erdgasbohrungen erhalten. Im Mai sollte dazu eine Bohrplattform in niederländischen Gewässern errichtet werden. Die Plattform befindet sich knapp 500 Meter vor der deutschen Seegrenze und in unmittelbarer Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sowie mehrerer Natura 2000-Gebiete.

Auf der Höhe dieses Gebietes auf deutscher Seite befinde sich ein Riff, warnten Umweltschützer, welches laut Gutachten der Deutschen Umwelthilfe bis auf die niederländische Seite reicht. Dabei handle es sich um ein europäisch geschütztes Naturgebiet. Umweltorganisationen warnten, dass die Erdgasförderung im sensiblen Ökosystem des Wattenmeeres nicht nur den Erhalt der biologischen Vielfalt gefährdet, sondern auch den Klimazielen widerspricht.

Die geringen jährlichen Fördermengen tragen selbst bei besten Förderbedingungen nicht mehr als 0,7 Prozent zum deutschen Gasverbrauch bei, berichteten die Umweltverbände. Dieser vernachlässigbare Betrag stehe im Gegensatz zu den drohenden CO2-Emissionen von bis zu 65 Millionen Tonnen, wenn der Konzern all seine neuen Förderpläne in der Region umsetzen würde.

„Das Urteil der Rechtbank Den Haag ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Nordsee und hat Signalwirkung für andere sensible Meeresgebiete“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner das Urteil. „Wir fordern One-Dyas auf, sich an das Urteil zu halten und der Energiegewinnung aus fossilen Rohstoffen insgesamt den Rücken zu kehren. Wir hoffen außerdem, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, dass sich auch andere Länder und Konzerne ihrer Verantwortung für den Erhalt der biologischen Vielfalt bewusstwerden.“

Die Zerstörung von Riffen und anderen Ökosystemen durch Erdgasförderung stehe in krassem Widerspruch zu den Klimazielen. Die DUH und die anderen Umweltorganisationen hoffen nun, dass das Urteil auch in Zukunft zu einem verstärkten Schutz der Nordsee, anderer Meeresgebiete und dem Einhalten von Klimazielen beiträgt. na


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