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KompromissEU versucht zu definieren was grüne Investitionen sind

Von links nach rechts vier steigende Münzgeldstapel und ein volles Glas mit Münzen. Aus Münzstapeln und Münzglas sprießt jeweils ein Pflänzchen.
Ist das Geld wirklich gut angelegt, um einen nachhaltigen Planeten zu fördern? Die neue Taxonomie der EU soll es verraten. (Foto: piqsels, CC0 1.0)

Um nachhaltige Investitionen zu fördern, hat sich die Europäische Union auf grüne Regeln für die Finanzmärkte geeinigt. Atomkraft und Gas bleiben jedoch ein Streitpunkt. Dürfen diese Technologien zumindest übergangsweise als grün eingestuft werden?

23.12.2019 – Der für die Finanzbranche zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis jubelte: „Wir haben Geschichte geschrieben.“ Und der Vorsitzende des Umweltausschusses im Europäischen Parlament Pascal Canfin sagte zufrieden: „Mit dieser Vereinbarung haben wir jetzt eine gemeinsame Sprache und neue Regeln für die Finanzmärkte.“ Tatsächlich konnten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und das EU-Parlament nach langen und zähen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Kompromiss für ein Regelwerk für nachhaltige Finanzen einigen.

In dieser sogenannten Taxonomie für Finanzprodukte sind Definitionen von Investments enthalten, die Anleger helfen sollen auf nachhaltige Geldanlagen umzusteuern. Nach eigener Aussage ist es das weltweit erste Klassifizierungssystems für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten. Laut der taz gibt es künftig drei Kategorien für nachhaltige und annähernd nachhaltige Finanzprodukte: „low-carbon“, „transition“ und „enabling“. Insgesamt gehe es der EU darum die international fragmentierte Lage zu vereinheitlichen und vor allem das sogenannte „Greenwashing“ zu reduzieren. Das neue Regelwerk soll es ermöglichen finanzielle Produkte zu identifizieren und von Investments auszuschließen, die nur vorgeben nachhaltig zu sein.

Streit zwischen Deutschland und Frankreich

Doch das neue Regelwerk ist ein Kompromiss. Denn wochenlang schwelte ein Streit darüber, ob Atom- und Gasprojekte ebenfalls als Grün eingestuft werden. Vor allem bei der Atomkraft standen sich Deutschland und Frankreich mit unterschiedlichen Standpunkten gegenüber. Erst Ende Oktober betonte der französische Finanzminister Bruno Le Maire gegenüber euractiv: „Frankreich wird sich dafür einsetzen, dass die Kernenergie Teil dieses Umwelt-Labels wird.“ Seiner Ansicht nach könne man ohne diese Form der Energiegewinnung „die ökologische Wende nicht schaffen“. Deutschland hingegen, dass 2022 aus der Atomenergie aussteigen wird, erklärte die Kernenergie weder für nachhaltig noch kostengünstig. Auch bei der Diskussion über Gas als sogenannte Brückentechnologie, herrschte bislang Uneinigkeit unter einigen Mitgliedsstaaten.

Wie die schwierige Verhandlungssituation gelöst werden konnte, erläuterte Canfin im Anschluss euractiv: „Wir haben diese festgefahrene Situation mit folgendem Kompromiss überwunden: Gas und Atomkraft können unter keinen Umständen in die Kategorie der sogenannten „rein grünen“ Investitionen aufgenommen werden, aber sie sind von anderen Kategorien weder grundsätzlich ein- noch ausgeschlossen.“ Bei Gas hänge die Einstufung vom Einzelfall und der CO2-Bilanz ab. Bei der Atomkraft soll erst 2021 final entschieden werden, ob sie als grün eingestuft wird.

Die Entsorgung von Atommüll muss sichergestellt werden

Bas Eickhout von den europäischen Grünen stellte jedoch auch klar: „Das Europäische Parlament hat für einen klaren Grundsatz zur Entsorgung von Atommüll gekämpft, bevor [die Atomenergie] als nachhaltig eingestuft werden kann.“ Einigkeit herrsche auch, dass Gas und Atomkraft Übergangslösungen seien. Nach Unterzeichnung der Taxonomie muss die Europäische Kommission nun technische Schwellenwerte ausarbeiten und festlegen, in welche der drei Kategorien „low-carbon“, „transition“ und „enabling“ die verschiedenen Industriebranchen klassifiziert werden können. Unter „enabling“, also ermöglichende grüne Investments werden Atom und Gas in jedem Fall nicht fallen. mf


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