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H2 für die IndustrieKriterien für nachhaltige Wasserstoffimporte

Windräder, Biogasanlage, Elektrolyseur mit Wasserstofftanks
Grüner Wasserstoff wird aus erneuerbaren Energien gewonnen. Auch importierter Wasserstoff soll Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. (Foto: ENERTRAG/Silke-Reents)

Der Nationale Wasserstoffrat hat Nachhaltigkeitskriterien für zukünftige Wasserstoffimporte festgelegt. Klima-Allianz und BUND bewerten sie als anspruchsvoll. Für die ausstehenden EU-Beihilferegeln fordert der Wasserstoffrat Nachbesserungen.

10.11.2021 – Für eine klimaneutrale Industrieproduktion benötigt Deutschland Wasserstoff in großen Mengen. Experten sind sich einig, dass dieser Wasserstoff nicht allein aus heimischer erneuerbarer Produktion stammen kann, sondern auch Importe notwendig werden. Damit diese Importe nicht zu neuen Ungleichgewichten und falschen Anreizen in den Exportländern führen, sollen sie bestimmte Kriterien erfüllen, die der nationale Wasserstoffrat (NWR) nun definiert hat.

In seiner Empfehlung geht der NWR auch auf Chancen und Risiken ein, die mit dem Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in den Ländern des globalen Südens verbunden sind. Positiv könnte sich beispielsweise die Entwicklung auf die lokale Wertschöpfung und den Arbeitsmarkt auswirken. Ebenso würden dringend benötigte Direktinvestitionen auf diese Weise initiiert. Für die Energiewirtschaft der Exportländer wäre damit außerdem ein beschleunigter Wandel von fossilen zu regenerativen Energiequellen möglich. Zudem tragen langfristige Energiepartnerschaften zur regionalen Stabilisierung bei.

Ein Risiko für die Exportländer bestehe laut NWR darin, dass die Nutzung erneuerbaren Stroms für den Wasserstoffexport zur Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke führen könnte. Da zur Produktion von Wasserstoff aus Elektrolyse die knappe Ressource Süßwasser benötigt wird, könnten bestehenden Wasserknappheiten verschärft werden. „Die Beeinträchtigung von Ökosystemen, Landnutzungs- und Verteilungskonflikte, aber auch Korruption und Verschuldung sind weitere Risiken in den möglichen Exportländern, die durch klare Nachhaltigkeitskriterien vermieden werden müssen“, mahnt die NWR-Vorsitzende Katherina Reiche.

Wasserstoffherstellung nur mit Strom aus zusätzlichen EE-Anlagen

Ein zentraler Punkt ist somit die Herkunft des Stroms, der zur Elektrolyse genutzt wird. Der Wasserstoffrat tritt dafür ein, dass nur Strom für Elektrolyse und Entsalzung genutzt wird, der aus zusätzlichen erneuerbaren Erzeugungsanlagen stammt. So soll verhindert werden, dass die Länder für die sonstige Stromversorgung länger an fossilen Energieträgern festhalten und der Export von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien dazu führt, dass die Exportländer eigene energie- und klimapolitische Ziele nicht erreichen können. Zudem müssten die Anlagen systemdienlich arbeiten.

Potenzielle Landnutzungskonflikte durch Konkurrenzsituationen sollen gemeinsam mit der lokalen Bevölkerung gelöst und Zwangsumsiedlungen oder illegale Landnahme ausgeschlossen werden. Verteilungskonflikte und Gefahren für die Wasserversorgung müssen vermieden werden. Projekte in Ländern mit Energiearmut müssten zur Überwindung von Energiearmut einen Beitrag leisten, um eine Förderung zu erhalten. Eine durchgängige Zertifizierung aller Prozessschritte und eine vorherige Folgenabschätzung sollen als flankierende Maßnahmen dienen.

Positives Echo bei Umweltverbänden

BUND und Klima-Allianz begrüßten die vorgestellten Nachhaltigkeitskriterien. „Dieser Beschluss ist mehr als ein Fingerzeig in Richtung der neuen Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag muss ein klares Bekenntnis zu diesen Nachhaltigkeitskriterien und eine Perspektive für ihre Umsetzung bieten. Dazu gehört auch eine zentrale Verantwortlichkeit für Wasserstoff im Klima- oder Energieministerium“, erklärte Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland und Mitglied des Nationalen Wasserstoffrates.

„Solange die Ausschreibung von Wasserstoffimporten auf öffentliche Förderung angewiesen ist, muss die demokratisch legitimierte Kontrolle der Mittelverwendung gewährleistet und institutionell verankert werden“, ergänzte Verena Graichen, stellvertretende Vorsitzende des BUND und ebenfalls Mitglied des Nationalen Wasserstoffrates.

Aufgrund der hohen Eigenbedarfe der potenziellen Exportländer sind vor dem Jahr 2030 noch keine nennenswerten Importmöglichkeiten für Erneuerbare oder daraus produzierte Power-to-X-Produkte in Sicht.

Förderung für grünen Wasserstoff, Übergangslösung für Infrastruktur

Derzeit werden auf EU-Ebene die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz und Energiebeihilfen weiterentwickelt. Weil der Hochlauf der Wasserstofftechnologie enorm hohe Investitionen erfordert, wird dieser beihilferechtliche Rahmen für die Wasserstoffwirtschaft bedeutsam sein. Mit den jetzt als Entwurf vorgelegten neuen Leitlinien ist der Nationale Wasserstoffrat noch nicht zufrieden.

Ein Kritikpunkt ist, dass der Entwurf die unterschiedlichen Beihilfetatbestände im Kontext des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft nicht in einem eigenständigen Wasserstoffkapitel zusammengefasst hat. Dass bei der Erzeugung grundsätzlich nur grüner Wasserstoff gefördert werden soll, sei richtig. Allerdings sollten für Infrastruktur und bestimmte Anwendungen Übergangslösungen möglich sein. Im Entwurf fehle es auch an einer ausreichend klaren Regelung, nach welcher erneuerbarer Strom zur Wasserstoffelektrolyse von Umlagen, Entgelten, Steuern und Abgaben befreit werden könne. pf


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