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MonopolkommissionMit Wettbewerb aus der Energiekrise

Strommast in herbstlicher Landschaft
Die Monopolkommission schlägt wettbewerbliche Mechanismen zur Ausgestaltung der Strom-Kapazitätsreserve vor. (Foto: Pxhere / CC0 1.0 Universal)

Die Monopolkommission hat ihr Sektorgutachten Energie vorgestellt, das den Blick auf die langfristige Versorgungssicherheit richtet. Die existierenden strategischen Kapazitätsreserven sollten mit wettbewerblichen Instrumenten ergänzt werden.

13.10.2023 – Die Monopolkommission hat für ihr aktuelles Sektorgutachten Energie eine programmatische Überschrift gewählt: „Mit Wettbewerb aus der Energiekrise“. Das unabhängige Gremium, das die Bundesregierung zu Fragen der Wettbewerbspolitik berät, sieht Handlungsbedarf. Sogar einen Systemwechsel erachtet man für angebracht, wie Jürgen Kühling, Vorsitzender der Monopolkommission im Podcast erklärt.

Der Monopolkommission geht es um die zukünftige Energieversorgung und deren wettbewerbliche Situation. Die Energiekrise sei mit verschiedenen Maßnahmen gemanagt worden – neuen (LNG)Gaslieferanten, Einsparungen und Preisbremsen. Doch für die Zukunft bestehen weitere Risiken. Eines davon: die benötigten Kapazitäten Erneuerbarer Kraftwerke werden nicht im notwendigen Maß und Tempo gebaut.

Das fehlende Wissen darüber, wie groß eine eventuelle Versorgungslücke ausfallen könnte, birgt eine große Unsicherheit. Die staatliche strategische Reserve – Kraftwerkskapazitäten, die vorgehalten werden, aber nicht am Energiemarkt teilnehmen – kann kaum effizient geplant werden. Aus Vorsicht große Kapazitäten (u.a. neu gebaute Gas-Kraftwerke) vorzuhalten, aber nicht am Markt teilnehmen zu lassen, sei nicht sinnvoll.

Das Gutachten betrachtet zunächst die verschiedenen Vorleistungs- bzw. Großhandelsmärkte für Strom und Gas. Hier steht insbesondere die langfristige Versorgungssicherheit im Fokus. Dazu muss nach Auffassung der Kommission im Gasmarkt die Importstruktur stärker diversifiziert und flexibilisiert werden. Ferner sollte zur frühzeitigen Identifikation von Versorgungsrisiken ein datenbasierter Versorgungsrisikoindex in den Notfallplan Gas der Bundesnetzagentur aufgenommen werden, um mögliche Risiken für die Versorgungssicherheit frühzeitiger erkennen zu können.

Kombination aus privatwirtschaftlicher Vorsorge und staatlicher Reserve

Im Strombereich gehen Risiken für die Versorgungssicherheit insbesondere von der anstehenden Transformation des Energiesystems hin zu kohlenstofffreien, aber häufig wetterabhängigen Einspeiseformen aus. Um hier in Zeiten geringer Einspeisung Versorgungssicherheit zu schaffen, sollte die Bundesregierung das bestehende System der strategischen Kraftwerksreserve durch einen wettbewerblich gesteuerten Kapazitätsmarkt für gesicherte Leistung ersetzen.

Dieses Modell ist eine Kombination aus Vorsorge der Markteilnehmer und staatlicher Reserve. Im wettbewerbsgesteuerten Kapazitätsmarkt beschaffen Stromversorger und Großkunden ihren erwarteten Bedarf an Kraftwerkskapazitäten im Voraus. Diese Kapazitäten können dann von der Bundesregierung gezielt aufgestockt werden, um verbleibende Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden.

Wechselbereitschaft von Endkunden wichtig für Wettbewerb

Die Monopolkommission hat auch die Endkundenmärkte für Energie untersucht. Insbesondere die Gasverknappung infolge des Krieges in der Ukraine hat zu Unsicherheit und Preissteigerungen für Haushalte und Industrie geführt. Daher sind der Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern und die Wechselbereitschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern umso wichtiger, um langfristig bezahlbare Preise zu sichern. Erste Zahlen deuteten darauf hin, dass die Wechselbereitschaft gesunken ist. Sie könnte durch Informationskampagnen erhöht werden.

Aber auch andere Instrumente kommen in Frage. Bei den Regelungen zur Grund- und Ersatzversorgung sollten Alternativen zum jetzigen System geprüft werden. Bei diesem wird der größte Anbieter automatisch zum Grundversorger und kann somit seine Marktmacht erhalten. Eine Alternative ist ein Ausschreibungsmodell zur Bestimmung des Grundversorgers.

Möglichst keine Eingriffe in die Preisbildung

Die Energiepreisbremsen haben den Wettbewerb gebremst. Sollte nach dem geplanten Auslaufen der Gaspreisbremse im Dezember 2023 Unterstützungsbedarf bestehen, sind direkte Transferzahlungen an bedürftige Haushalte besser geeignet als Eingriffe in die Preisbildung, so der Appell der Wettbewerbshüter. Preiseingriffe verzerren Knappheitssignale und sind zudem aus Verteilungssicht ungenau, da auch einkommensstarke Haushalte von ihnen profitieren.

Fokus auf Ladeinfrastruktur

Das 9. Sektorgutachten Energie legt den Fokus neben der Versorgungssicherheit im Energiemarkt auf den Wettbewerb beim Aufbau der Ladeinfrastruktur. Eine grundlegend neue Infrastruktur sei im Aufbau. „Wenn wir jetzt einen monopolistischen Markt aufbauen, werden wir jahrzehntelang ein Regulierungsproblem haben“, begründet Kühling die besondere Aufmerksamkeit der Kommission.

Die gute Nachricht: der Konzentrationsgrad der einzelnen Anbieter im Bereich der Elektromobilität nimmt ab. Die größten Anbieter verfügen dennoch über einen immer noch hohen durchschnittlichen deutschlandweiten Marktanteil von 49 bzw. 45 Prozent bei Normal- und Schnellladepunkten. Die Monopolkommission bietet eine Website an, auf der zahlreiche regionale Daten, z. B. auch der relevante Marktanteil des größten Anbieters vor Ort, detailliert abgerufen werden können.

Kommunen sollten bei Ausschreibungen zum wettbewerblichen Ladesäulenaufbau unterstützt werden und finanzielle Förderung an entsprechende Bedingungen geknüpft werden, so die Empfehlung der Monopolkommission. Petra Franke


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