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Gebäudeenergiegesetz und KlimaschutzCO2-Bilanzierung von Gebäuden bleibt in der Kritik

Plakat mit Aufschrift "Dämmen lohnt sich"
Was genau als Nachweis des Energieverbrauchs und der -einsparung demnächst als Hauptanforderungsgröße bei neuen oder sanierten Gebäuden gelten wird, darüber soll im neuen Gebäudeenergiegesetz entscheiden werden. (Foto: Nicole Allé)

Was soll die Anforderungsgröße zum Energieverbrauch beim neuen Gebäudeenergiegesetz werden – der Primärenergiebedarf oder, so der Alternativvorschlag, eine CO2-Bilanzierung von Gebäuden? Verbände befürchten ein Aufweichen des Anforderungsniveaus.

15.09.2018 – Der Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz soll jetzt im Herbst auf den Tisch zur Abstimmung kommen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz sollen die noch parallel laufenden Regeln Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt werden. Das fordern viele Experten schon seit längerem – direkter Auslöser war dann 2010 die neue EU-Gebäuderichtlinie. Diese fordert den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten: ab 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude. Das Ganze ist kompliziert und die Debatte wird kontrovers geführt. Für Planer, Eigentümer und Nutzer von Gebäuden und Wohnungen ist die Komplexität der Gesetze, Verordnungen und Normen kaum noch überschaubar und häufig auch nicht nachvollziehbar.

CO2-Bilanz und/oder Primärenergiebedarf?

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB), die Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Verband der Wohnungsunternehmen (GdW) fordern eine CO2-Bilanzierung bei der Bewertung der Gebäudestandards – ergänzend zu den bisherigen Verfahren. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Mieterbund (DMB), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V. (GIH), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff) und der NABU (Naturschutzbund e.V.), halten das für kontraproduktiv und fürchten ein Aufweichen des bisherigen Anforderungsniveaus. In einem gemeinsamen Brief an die zuständigen Bundesminister Altmaier und Seehofer hatten sie gefordert, an dem derzeitigen energetischen Anforderungsniveau für den Wohnungsneubau festzuhalten. Die Vorschläge und Forderungen aus der Wohnungswirtschaft nach einer Umstellung von Anforderungsgrößen, Quartiersbilanzierungen und anderen Flexibilisierungsoptionen führten nach Meinung der Verbände in die falsche Richtung.

Ziel: Wärmeenergieverbrauch senken

Um die Anforderungen der EnEV einzuhalten sind bislang Primärenergieverbrauch sowie Wärmeverlust durch die Gebäudehülle maßgebliche Größen. Bei einer reinen CO2-Bilanzierung könnten auch Gebäude mit einem immer noch hohen Heizwärmebedarf die Anforderungen erfüllen. Die Optimierung der Gebäudehülle mit Wärmedämmung wäre bei einer CO2-Bilanzierung weniger wichtig. Es wäre dann ausreichend, wenn solche Gebäude Erneuerbare Energien zum Heizen verwenden. Damit werde der hohe Wärmeverbrauch weiter gefördert, so die Kritik, das lasse sich nicht komplett durch Erneuerbare Energien ersetzen. Energieverschwendung dürfe aber nicht belohnt werden. Eine Umstellung nur auf CO2 würde zudem gegen EU-Recht verstoßen, argumentiert das Bündnis weiter. Denn auch die EU-Richtlinie zur Gesamteffizienz von Gebäuden sehe eine Bilanzierung nach Primärenergieverbrauch und eine Optimierung der Gebäudehülle vor. Eine Koppelung von CO2 und Primärenergieverbrauch wäre indes denkbar.

Pauschalbewertung im Quartier

Nach Vorstellung von DGNB, BAK und GdW sollten sich dann auch Förderprogramme dieser Bewertung anpassen. „Die KfW-Programme 153 Energieeffizient Bauen und 151/152 Energieeffizient Sanieren, die aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanziert werden, werden um je eine Variante zur Treibhausgasvermeidung ergänzt. Die Varianten erhalten als Nebenbedingung ein Effizienzkriterium“, heißt es in ihrem Positionspapier. Ein weiterer Vorschlag ist die Gesamt-Bilanzierung von Quartieren. Dabei könnten bspw. energetisch hochwertig sanierte oder neue Gebäude die nicht sanierten Gebäude mit hohem Energieverbrauch kompensieren. Eine Bilanzierung auf Quartiersebene könne aber die Einzelanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nicht ersetzen, so die Kritik der Verbände.

Efficiency First

Vor dem Hintergrund der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sollte in der Baupraxis eigentlich mindestens der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser erreicht werden, fordert das Verbändebündnis.  Da jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart sei, an den aktuellen energetischen Anforderungen für Bestand und Neubau festzuhalten, dürfe die Politik keinesfalls eine Reduzierung dieses Anforderungsniveaus durch die Hintertür zulassen. „Die Energieeffizienz von Gebäuden darf nicht zur Nebenrolle degradiert werden, das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte Efficiency First-Prinzip darf nicht über so genannte Öffnungsklauseln unterlaufen werden“, gibt das Bündnis zu bedenken. na


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