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Effiziente GebäudeSanierungsförderung wieder gestartet

vollständig eingerüstetes Gebäude
Die Sanierungsförderung ist wieder möglich. (Foto: Hgzh / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0)

Im Januar hatte die KfW überraschend einen Förderstopp für energieeffiziente Gebäude verkündet. Nun sind wieder Anträge möglich. Im Haushaltsausschuss wurden zusätzliche Mittel – rund 9,5 Millionen Euro – für die Finanzierung bewilligt.

23.02.2022 – Knapp einen Monat nachdem die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) auf Eis gelegt wurde, sind seit dem 22. Februar 2022 wieder Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich.

Die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022 eigegangenen Anträge würden zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. Zusätzlich werden neue Anträge entgegengenommen.

Für Sanierungen gelten dieselben Bedingungen wie zuvor: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten bis zu 50 Prozent Förderung vom Bund. Wer das eigene Haus auf den anspruchsvollsten Standard Effizienzhausklasse 40 saniert, erhält maximal 75.000 Euro. Die anderen geförderten Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen ebenfalls unverändert weiter. Im Neubau ist die Effizienzhausklasse 55, wie schon länger vorgesehen, weggefallen. Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit noch Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Die Wiederaufnahme des Förderprogramms wurde möglich, weil in der vergangenen Woche die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt hat, die zur Abarbeitung der Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.

Betroffen vom Förderstopp waren die Programme der KfW-Bank für umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus. Auch KfW-Kredite für Einzelmaßnahmen wurden gestoppt genauso wie die Fördergelder für Neubauten. Zuschüsse für Einzelsanierungsmaßnahmen über das Bundesamt BAFA, etwa die Dämmung der Fassade, eine neue Heizung oder den Austausch der Fenster, konnten weiter beantragt werden.

Grund für die rigorose Maßnahme war der ausgeschöpfte Fördertopf: Gerade die Nachfrage für den bereits als Stand der Technik geltenden KfW-55-Neubaustandard war so groß, dass dafür seit November 2021 über 70 Prozent der beantragten Gesamtsumme von rund 20 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Der Ansturm auf die Fördergelder hing auch damit zusammen, dass die staatliche Unterstützung für diesen Neubauten-Standard Ende Januar auslaufen sollte. Tatsächlich war es dann bereits eine Woche vorher so weit.

Damit fehlten die Gelder für besonders effiziente Neubauten – und vor allem für die Sanierung des Gebäudebestandes. Schlecht sanierte Bestandsgebäude sind maßgeblich für den Ausstoß von Treibhausgasen im Gebäudesektor verantwortlich und deshalb besonders auf Wärmeschutzfenster, Dämmungen und erneuerbare Energien angewiesen. Diese Gelder fließen nun wieder. pf
 


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