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Energiewende und KlimazieleSolardeckel fällt, Gebäudeenergiegesetz bleibt unzureichend

Der Solardeckel ist weg, gut für die Energiewende. Doch das in diesem Zuge auch bestätigte Gebäude­energiegesetz bremst die Freude vieler Akteure – das reiche in der jetzigen Fassung nicht aus, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.

19.06.2020 – Gestern stimmte der Bundestag zum „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze ab. Die in einem Änderungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) initiierte EEG-Änderung sieht vor, den in §49 Absatz 5 und 6 enthaltenen Förderdeckel für neue Solarstromanlagen ersatzlos zu streichen. Mit der Streichung des Förderdeckels wird nun endlich eine der größten Investitionsbarrieren der Energiewende beseitigt.

Für die Regierungskoalition war die vorliegende Fassung des GEG die einzige Möglichkeit, um den parlamentarischen Prozess zur Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels noch vor der Sommerpause durchlaufen zu können. Späte Einsicht? Der Druck war groß, eine drohende Verfassungsklage hat die Sache wohl noch beschleunigt. Die Grünen hatten derweil einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der ausschließlich die Streichung des 52 Gigawatt-Deckels vorsah, um im GEG noch Verbesserungsvorschläge einbringen zu können. Denn sie halten das Gebäudeenergiegesetz in seiner aktuellen Fassung für unzureichend – wie viele andere auch.

Gebäudeenergiegesetz ist ein klimapolitischer Sanierungsfall, findet die DUH

Das über einen langen Zeitraum erarbeitete und diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bereits überholt und verpasse die Chance, die notwendigen Weichen für den Klimaschutz im Gebäudebereich zu stellen. Denn in dem Gesetzentwurf würden die heute geltenden und wesentlich zu niedrig angesetzten Effizienzstandards eingefroren. „Sinn und Zweck bleiben unklar, da es keine Anhebung des Effizienzniveaus vorsieht“ meint Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der deutschen CO2-Emissionen fallen im Gebäudebereich an, die Zahlen sind hinlänglich bekannt. Bis 2030 müssten die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken, berichtet die DUH. Damit müssten noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Das aber sei mit den im Klimapaket vorgeschlagenen Maßnahmen der Bundesregierung nicht erreichbar. Laut einem aktuellen Gutachten bestehe bereits 2030 eine Lücke von 8 bis14 Millionen Tonnen CO2.

Zu wenig Nachhaltigkeit im Gesetz?

Wegen der langen Investitionszyklen müssen heute errichtete Gebäude bereits den Klimazielen für 2050 entsprechen, sonst müssten sie vor 2050 noch einmal saniert werden, so Merz. Das aber würde unnötige Mehrkosten und Ressourcenverbrauch verursachen. Der GEG-Entwurf verlangt beim Neubau lediglich den KfW-Effizienzhaus-70-Standard und schreibe damit den geltenden, zu geringen Standard fort. Um die geforderten Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, fordert die DUH für den Neubau mindestens KfW-Effizienzhaus-40-Standard und für den Bestand KfW-Effizienzhaus-55-Standard. Die erst für 2023 geplante Überprüfung der Standards komme außerdem zu spät. Es sollte ein ambitionierter Vorschlag erarbeitet werden. „Nur so vermeiden wir hohe CO2-Emissionen und bis 2030 drohende Kosten von 30 bis 60 Milliarden Euro, da die Klimaschutzlücke durch Zertifikat-Ankäufe aus anderen EU-Staaten gedeckt werden muss“, meint Merz.

Klimaschutz zahlt sich aus

Ambitionierte Standards sind nicht nur klimapolitisch notwendig, sondern könnten auch positive Konjunktureffekte auslösen. Bereits heute seien 310.000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft der energetischen Sanierung zuzuschreiben, das entspreche zwölf Prozent der beschäftigten Personen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele 2050 wären laut Schätzung der DUH bis zu 280.000 zusätzliche Beschäftigte für Neubau und Sanierung möglich.

Die im Gesetz eingeführte „Innovationsklausel“ bewirke zudem, dass die jetzt schon schwachen Effizienzanforderungen umgangen werden. So könnten bspw. energetische Anforderungen in einem Quartier gegeneinander aufgerechnet werden: Einzelne Gebäude müssten damit nicht mal mehr dem aktuellen Energieeinsparverordnungs-Mindeststandard entsprechen, wenn andere Häuser im Quartier energetisch etwas besser sind.

DENEFF sieht Nachteile für Energieverbraucher im GEG

Auch die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) sieht bei der „Innovationsklausel“ Nachteile, sie schaffe ohne Not neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für Mieter werden könnten. Mit der Klausel werden etwa die Anforderungen an den Wärmeschutz abgesenkt. Mieter müssten deshalb künftig besonders wachsam sein, wenn ihnen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gebaute oder sanierte, vermeintlich innovative und klimafreundliche Wohnungen angepriesen werden, für die sie dann möglicherweise unnötig hohe Energiekosten bezahlen „Wirtschaftliche Lösungen für energiesparende Gebäude Made in Germany sind längst vorhanden“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. „Doch anstatt diese voranzubringen, verabschiedet die Bundesregierung ein Gebäudeenergiegesetz von vorgestern – zulasten der Energieverbraucher.“

Falsche Anreize?

Der Gesetzentwurf setzt synthetische Brennstoffe in ihrer Bewertung mit Erneuerbaren Energien gleich. Dies führt aus Sicht der DUH zu klimapolitisch falschen Anreizen: „Synthetische Brennstoffe müssen in die Sektoren gehen, in denen es keine Möglichkeit zur direkten Nutzung von erneuerbarem Strom gibt, wie zum Beispiel in der Industrie sowie im Flug- und Hochseeschiffverkehr. Das Heizen von Gebäuden gehört nicht dazu.“ Diese Innovationsklausel sei in ihrer jetzigen Form noch nicht mal den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie vereinbar.

Graue Energie ein bisschen grüner machen

Als positiv bezeichnet die DUH die im Gesetz vorgesehene Berücksichtigung der Grauen Energie – das ist die Energie, die bei der Herstellung eines Produktes oder auch beim Rückbau eines Gebäudes benötigt werden. Doch auch hier bestehe Nachbesserungsbedarf. „Ein Prüfauftrag allein bringt uns nicht weiter“, sagt Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH. Denn „Klimaneutralität erreichen wir nur, wenn wir nicht nur die Nutzungsphase, sondern den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden betrachten. Wir müssen deshalb jetzt geeignete Indikatoren für die Berücksichtigung von Grauer Energie festlegen, damit eine ausreichende Datenbasis für die nächsten Schritte geschaffen wird.“ Das Thema müsse allerdings auch in Förderprogrammen Eingang finden.

Klimaschutz und Baukonjunktur in Zeiten von Corona

Die Corona-Krise könnte den Gebäudebereich mit zeitlichem Verzug stärker belasten, als sich derzeit abzeichnet, warnt derweil die Deutsche Energieagentur dena. Die Zahl der Neuaufträge sei stark rückläufig. Die Branchen setzen deshalb auch auf eine Belebung der Nachfrage durch das Klimaschutzprogramm 2030 und das Konjunkturpaket. Dafür stünden rund 50 Milliarden, aus dem Konjunkturprogramm etwa 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Nun müssten die richtigen Impulse für mittelfristig wirkende Klimaschutz- und Konjunkturmaßnahmen gesetzt werden. Die dena hat dazu einen MARKTMONITOR zu den Perspektiven des Gebäudesektors im Kontext der Corona-Krise veröffentlicht. Wichtig seien nun Maßnahmen, die sowohl die Nachfrage als auch die Klimaschutzziele stärken, so Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung.

Die im Januar 2020 im Rahmen des Klimaschutzprogramms stark verbesserten Förderprogramme bieten Unternehmen und privaten Immobilienbesitzern schon mal gute Anreize für energieeffizientes Bauen und Sanieren, heißt es im Bericht. Auch die Beschlüsse zum Konjunkturpaket der Bundesregierung bauten darauf auf, indem das CO2-Sanierungsprogramm für die Jahre 2020 und 2021 jeweils um eine Milliarde auf 2,5 Milliarden aufgestockt werden soll. Die Nachfrage nach den Förderprogrammen sei denn auch im ersten Quartal 2020 deutlich gestiegen. Erneuerbare Wärme wird bspw. verstärkt gefördert, der Fokus liegt hier auf dem Tausch von fossilen Energieträgern zu Wärmepumpen – die Solarthermie fristet allerdings nach wie vor ein Schattendasein.

Von zentraler Bedeutung sei nun ein monatliches engmaschiges Monitoring der Förderabrufe, so die dena, um bei Bedarf frühzeitig nachsteuern zu können. Der kontinuierliche Mittelfluss sei der relevante Baustein für eine konstante Nachfrage, vor allem müsse Planungssicherheit geschaffen werden.

Gemeinwohl unterstützen

Die Kommunen müssten verstärkt die energetische Sanierung von Schulen, Verwaltungsgebäuden oder Krankenhäusern vorantreiben und vor allem in den Ballungsräumen zusätzlichen Wohnraum schaffen. Vorliegende Bau- und Sanierungsanträge müssten daher seitens der Verwaltungen zügig bearbeitet werden. Branchenakteure, Planer und Bauherren klagen häufig über eine schleppende Bürokratie, zeitaufwändige Verfahren und Genehmigungsschliefen, die Zeit kosten und zukunftsfähige Projekte verschleppen. Zur Unterstützung von Kommunen und Kreisen auf Landes- oder regionaler Ebene empfiehlt die dena Kompetenzzentren zu schaffen, die flächendeckend Unterstützungsdienstleistungen für die Bauverwaltungen anbieten. Das komme der Konjunkturbelebung und dem Klimaschutz gleichermaßen zugute. Für private Bauherren sollte eine kostenfreie, vom Bund getragene Beratung mit individuellen Sanierungsfahrplänen geschaffen werden.

Obwohl die Baubranche bislang boomte gibt es einen großen Fachkräftemangel und zu wenig Nachwuchs. Es fehlten laut dena Ausbildungs- und Qualifizierungsprogramme, um diesen Fachkräftemangel aufzulösen. Wenn die Auftragsbücher aber nun leerer werden wird erstmal eine noch größere Lücke entstehen – auch deshalb sind Forderung klimatischer Standards und deren Förderung gerade jetzt enorm wichtig. na


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