Menü öffnen

BürgerenergiewendeSchwarmfinanzierung für Energieprojekte wird einfacher

Energiegenossen vor ihrem Windrad
Viele Bürger beteiligen sich bereits im Rahmen der Energiewende am Ausbau Erneuerbarer Energien. (Foto: © BBEn)

Die Eigenkapital-Finanzierung von Energieprojekten über Bürgerkapital wird vereinfacht. Hierdurch wird ein Schub für regional ausgerichtete Beteiligungsprojekte erwartet. Das Bündnis Bürgerenergie und Finanzdienstleister begrüßen die neue Regelung.

28.06.2019 – In der aktiven Beteiligung der Bürger liegt einer der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende. Am 9. Mai 2019 hat der Bundestag Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für Schwarmfinanzierungen auf den Weg gebracht, die Eigenkapital-Finanzierung über Bürgerbeteiligung vereinfachen. Der angepasste § 2a des Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG) wird voraussichtlich in den kommenden Tagen in Kraft treten.

„Schwarmfinanzierungen sind heute schon ein beliebtes Instrument der Ausgestaltung von Bürgerfinanzierungen, da sie auch prospektfrei umgesetzt werden können. Zukünftig wird diese Form der digitalen Bürgerbeteiligung noch attraktiver“, sagt Josef Baur, Gründer und Geschäftsführer des Finanzdienstleisters Eueco. „Gerade für Energieversorger und Projektierer von Wind- und Solarparks, aber auch für die Umsetzung von Mobilitäts- und umfangreicheren Mieterstromkonzepten bringt das neue Gesetz äußerst positive Effekte mit sich“.

Crowdinvesting wird einfacher

Wichtigste Neuerung ist, dass künftig eine Schwarmfinanzierung – neudeutsch Crowdinvesting – auch für größere Projekte möglich ist, ohne dass ein teurer schriftlicher Verkaufsprospekt erstellt werden muss, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden muss. Die Schwelle, ab der künftig ein schriftlicher Prospekt zu erstellen ist, wurde von bisher 2,5 Mio. Euro auf 6 Mio. Euro angehoben. Die Einzelanlagemöglichkeit für Privatpersonen steigt von bisher 10.000 Euro auf maximal 25.000 Euro. Zudem fallen künftig auch sogenannte Genussrechte , welche eine Mischung aus Eigen- und Fremdkapital sind, unter die Prospektbefreiung für Schwarmfinanzierungen, die digital abgewickelt werden können. Nicht vollständig platzierte bzw. getilgte Vermögensanlagen fließen zudem nicht in die Berechnung des Schwellenwerts ein. „Insgesamt werden Schwarmfinanzierungen vom Gesetzgeber damit deutlich stärker privilegiert”, sagt Baur.

Eueco sieht die Änderungen der Betragsgrenzen für Schwarmfinanzierungen als weiteren Impuls für prospektfreie digitale Beteiligungsmodelle. „Bisher wurden Schwarmfinanzierungen bereits stark von Projektieren und Energieversorgern nachgefragt. Die teure und langwierige Erstellung eines Verkaufsprospekts konnte damit vermieden werden.” Immerhin beliefen sich die Kosten auf die Erstellung eines Prospektes auf 50.000 bis 80.000 Euro, die entsprechend eingespart werden könnten, „Dennoch waren die Betragsgrenzen aus Sicht der Emittenten wie auch der Investoren oftmals zu niedrig. Die neue Schwelle von 6 Mio. Euro wird die Nutzung prospektbefreiter Beteiligungsformen zusätzlich steigern. Den Einzelinvestoren kann mit der neuen Anlageschwelle von 25.000 Euro dem häufigen Wunsch nach höheren Beteiligungssummen in Zukunft optimal entsprochen werden”, so Baur.

Schub für Bürgerbeteiligungsprojekte erwartet

Damit verbunden ist laut seiner Einschätzung die unkomplizierte Emissionen über eine elektronische Beteiligungsplattform. Im Gegensatz zu klassischen, papierbasierten Angeboten könnten so Emissionskosten, das heißt die Kosten für die Ausgabe der angebotenen Vermögensanlagen, erheblich reduziert werden. Letztlich sei so nicht nur der Beteiligungsprozess sehr einfach, sondern es gebe darüber hinaus auch spezielle Fördermöglichkeiten für digitale Bürgerbeteiligungen. „Für die Akzeptanz und Umsetzung der Energiewende ist das eine gute Nachricht“, so Baur. Er erwartet jedenfalls einen Schub für digitale Bürgerbeteiligungen an Erneuerbaren Energien. Seit 2012 ermöglichte Eueco nach eigenen Angaben bundesweit rund 350 entsprechende Projekte mit einem Investitionsvolumen mit etwa 300 Mio. Euro und mehr als 20.000 Anlegern.

Finanzielle Bürgerbeteiligung jedoch nur als ein Baustein

Auch der Ökostromanbieter NATURSTROM sowie das Bündnis Bürgerenergie sehen die neue Regelung positiv. „Die Möglichkeiten für Akteure wie NATURSTROM, Bürger an Projekten zu beteiligen, waren in den letzten Jahren immer stärker eingeschränkt worden. Wenn künftig auch Genussrechte unter die Prospektbefreiung für Schwarmfinanzierungen fallen, ist das daher ein wichtiger Schritt, um Bürgern wieder mehr Beteiligungsmöglichkeiten an der Energiewende bieten zu können. Eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an Wind- und Solarparks ist ein ganz wesentliches Instrument, um die Bürger vor Ort einzubinden”, so Tim Loppe, Sprecher von NATURSTROM. „Das Bündnis Bürgerenergie begrüßt auch kleine Schritte zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung, wie den §2 VermAnlG“, sagt Projektmanagerin Janina Kosel. Allerdings sei die finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen nur einer von mehreren Bausteinen, die zu einer erfolgreichen und „akzeptanzfördernden" Projektumsetzung führten. Hans-Christoph Neidlein


Mehr zum Thema


energiezukunft