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NaturschutzWie Kommunen und Solarparkprojektierer zusammenfinden

Wiese mit blühender Kamille vor Solarpark
Kommunen stellen in der Planungsphase die Weichen, damit PV-Freiflächenanlagen dem Naturschutz und der Artenvielfalt dienen. (Foto: Paul Langrock/EnBW auf Wikimedia / CC BY-SA 4.0)

Solarparks im ländlichen Raum können Flächen aufwerten – aber Naturschutz ist kein Automatismus. Ein Online-Seminar und eine Broschüre für kommunale Akteure geben praktische Tipps für die Planung und Ausweisung von Flächen.

28.01.2022 – Auf der Suche nach Flächen kontaktieren Projektentwickler für Windkraft- und Solaranlagen die Kommunen landauf, landab. Die ohnehin schon dünn besetzten Amtsstuben können die Anfragen kaum bewältigen. Und dann sind da noch die Anwohner, die den Energiewende-Projekten mitunter recht kritisch gegenüber stehen. Doch längst ist klar: für die Energiewende werden Flächen im ländlichen Raum gebraucht.

Mit den Ausbauzielen für Photovoltaik hat die neue Bundesregierung bereits eine Zielmarke gesetzt: gegenüber 2020 soll die installierte Leistung verdreifacht werden. Das bedeutet viel Anstrengung in den Städten, auf den Dächern von Wohnhäusern und Betrieben. Aber ohne den Bau von Solarparks im ländlichen Raum ist die Aufgabe nicht zu schaffen. Eine große Herausforderung für Kommunen.

Praktische Tipps für kommunale Flächenausweisung

Eine Broschüre des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) bietet Kommunen einen Leitfaden, wie bei der Planung für Solarparks der Naturschutz optimal in die Verträge integriert wird.

Die Publikation zeigt die Artenschutz-Potenziale von Solarparks auf, denn mit einem guten naturschutzfachlichen Entwicklungskonzept können zuvor intensiv genutzten oder versiegelte Flächen ökologisch erheblich aufgewertet werden. Hinweise zur Standortwahl sollen helfen, möglichst konfliktarme Flächen zu finden und geeignete Standorte zu identifizieren. Dafür wird unter anderem auch auf frei zugängliche Online-Tools verwiesen. Ebenso werden Beispiele für Festlegungen in einem Grundsatzbeschluss genannt und erläutert.

Wie und mit welchen Instrumenten bereits im Bebauungsplanverfahren der Naturschutz mitgedacht werden kann, wird ebenfalls in einem Kapitel dargestellt. Über Festsetzungen im Bebauungsplan kann die Gemeinde Einfluss auf die Planung ausüben. Eine spätere Baugenehmigung darf diesen Festsetzungen nicht widersprechen. Mögliche Festsetzungen könnten zum Beispiel die Ausweisung freizuhaltender Flächen, die Anlage von Sichtschutzpflanzungen oder auch Vorgaben für Bewirtschaftung und Pflege sein.

Digitale Veranstaltung zur kommunalen Planung von Solarparks

Die Broschüre gibt außerdem Hinweise, was die Kommunen über die obligatorischen Ausgleichsmaßnahmen hinaus mit dem Projektierer vereinbaren können, damit sich die Situation von Flora und Fauna in und um einen Solarpark deutlich verbessert und wertvolle, störungsarme Lebensräume entstehen. Die Evaluierung der Ausgleichs- und Aufwertungsmaßahmen auf ihre Wirksamkeit sollten die Kommunen von Anfang an mitdenken.

Das Kompetenzzentrum bietet zu diesem Thema eine digitale Veranstaltung für kommunale Akteure an.  Sie findet am 10. Februar 2021 von 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr statt und bieten Gelegenheit für Nachfragen und Gedankenaustausch. pf

Broschüre zum Download

Veranstaltung für kommunale Akteure am 10.2.2022 – Programm und Anmeldung.


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